Städtischer Krisenstab beschließt Alkohol- und Verweilverbot für die Düsseldorfer Altstadt

Kleine Anfrage
vom 15.06.2021

Kleine Anfrage 5589der Abgeordneten Markus Wagner und Andreas Keith vom 15.06.2021

 

Städtischer Krisenstab beschließt Alkohol- und Verweilverbot für die Düsseldorfer Altstadt

Der Krisenstab der Stadt Düsseldorf hat am Mittwoch, den 26. Mai 2021, ein abendliches und nächtliches Alkohol- und Verweilverbot für die Düsseldorfer Altstadt und die Rheinpromenade beschlossen. Die Maßnahme gilt seit dem darauffolgenden Wochenende für zunächst zwei Wochen auf öffentlichen Straßen und Wegen des Gebiets. Der Leiter des Düsseldorfer Gesundheitsamtes begründete den städtischen Vorstoß indes mit dem hohen Infektionsrisiko innerhalb von statischen Menschenmengen.1 Der Ordnungsdezernent und derzeitiger Krisenstabsleiter der Stadt wird hingegen mit folgenden Worten zitiert:

„Die alkoholisierte, aufgeheizte Stimmung jenseits der Terrassen der Außengastronomie, in der konsequent Abstands- und Maskenregeln verletzt werden und mit zunehmendem Alkoholkonsum jeglicher Respekt vor anderen sowie den Ordnungskräften fehlt, können wir nicht tolerieren […].

„Die Landeshauptstadt Düsseldorf darf nicht zum Anziehungspunkt für Besucher werden, die einfach nur stören wollen.“2

Laut Medienberichten fanden am Vortrag der Entscheidung des Krisenstabs überdies Gespräche zwischen Stadt, Gastronomen und der Polizei statt.3

Wir fragen vor diesem Hintergrund die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten einschließlich der Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung sind in den 14 Tagen vor dem 26. Mai 2021 in der Düsseldorfer Altstadt und an der Rheinpromenade polizeilich erfasst worden? (Bitte die Antwort nahvollziehbar nach den jeweiligen Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Datum und Ort aufschlüsseln.)
  2. Was ist über das Alter, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeiten derjenigen Personen bekannt geworden, die im Zusammenhang mit den unter Ziffer 1 erfragten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ermittelt werden konnten?
  3. Wie lauteten die Vornamen der unter Ziffer 2 erfragten Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens die Angabe bitte um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben.)
  4. Wie viele so genannte „Tumultlagen“ sind in den 14 Tagen vor dem 26. Mai 2021 in der Düsseldorfer Altstadt und an der Rheinpromenade polizeilich erfasst worden? (Bitte die Antwort nahvollziehbar nach Datum und Ort aufschlüsseln.)
  5. Wie haben sich die Vertreter der Polizei in den Gesprächen mit Vertretern der Kommune und der betroffenen Gastronomie am 25. Mai 2021 im Detail positioniert? (Bitte im Rahmen der Antwort auf diese Frage die genauen Argumentationslinien der Polizeivertreter, etwa konkrete Einsatzerfahrungen am Wochenende vor der Entscheidung des Krisenstabes, darstellen.)

Markus Wagner
Andreas Keith

 

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1 Vgl. Welt (2021): Alkohol- und Verweilverbot für Düsseldorfer Altstadt; online im Internet: https://www.welt.de/regionales/nrw/article231391845/Alkohol-und-Verweilverbot-fuer-Duesseldorfer-Altstadt.html.

2 Rhein24 (2021): Nach Corona-Verstößen: Verweil- und Alkoholverbot in Düsseldorfer Altstadt; online im Internet: https://www.24rhein.de/duesseldorf/duesseldorf-verweilverbot-alkoholverbot-altstadt-coronavirus-90662027.html.

3 Vgl. ebd..


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5589 mit Schreiben vom 15. Juli 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

  1. Wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten einschließlich der Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung sind in den 14 Tagen vor dem 26. Mai 2021 in der Düsseldorfer Altstadt und an der Rheinpromenade polizeilich erfasst worden? (Bitte die Antwort nahvollziehbar nach den jeweiligen Straftaten, Ordnungswidrig­keiten, Datum und Ort aufschlüsseln.)
  2. Was ist über das Alter, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeiten derjenigen Personen bekannt geworden, die im Zusammenhang mit den unter Ziffer 1 erfrag­ten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ermittelt werden konnten?
  3. Wie lauteten die Vornamen der unter Ziffer 2 erfragten Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Beden­ken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich ge­wesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens die Angabe bitte um ei­nen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige densel­ben Namen getragen haben.)

Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Die entsprechenden Daten für die Zeit vom 12. bis 26. Mai 2021 ergeben sich aus der Anlage. Vornamen sind hierin ausschließlich bei bekannten Tatverdächtigen abgebildet. Da die Nen­nung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Identifikation er­öffnet, wird bei Tatverdächtigen mit mehreren Vornamen nur der jeweils erste Vorname ge­nannt.

Zudem wurden polizeilich 69 Verkehrsordnungswidrigkeiten erfasst, für die eine differenzierte Darstellung in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist.

  1. Wie viele so genannte „Tumultlagen“ sind in den 14 Tagen vor dem 26. Mai 2021 in der Düsseldorfer Altstadt und an der Rheinpromenade polizeilich erfasst wor­den? (Bitte die Antwort nahvollziehbar nach Datum und Ort aufschlüsseln.)

Der Polizei Nordrhein-Westfalen wurde keine Tumultlage bekannt.

  1. Wie haben sich die Vertreter der Polizei in den Gesprächen mit Vertretern der Kom­mune und der betroffenen Gastronomie am 25. Mai 2021 im Detail positioniert? (Bitte im Rahmen der Antwort auf diese Frage die genauen Argumentationslinien der Polizeivertreter, etwa konkrete Einsatzerfahrungen am Wochenende vor der Entscheidung des Krisenstabes, darstellen.)

Die Vertreter von Polizei und Kommune haben sich übereinstimmend dafür entschieden, die Königsallee Freitag- und Samstagnacht sowie vor Feiertagen für den Durchgangsverkehr mit technischem Gerät zu sperren. Für eine Übergangszeit mit mobilen Sperren werden diese Maßnahmen durch die Polizei Nordrhein-Westfalen begleitet. Mittelfristig sollen diese mobilen Sperren durch feste Sperren ersetzt werden.

Vor dem Hintergrund der unter Pandemiegesichtspunkten überfüllten öffentlichen Plätze be­absichtigte die Stadt, ein Verweilverbot und ein Alkoholkonsumverbot außerhalb von gastro­nomisch genutzten Flächen im öffentlichen Bereich der Altstadt im Krisenstab zu beschließen.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf wurde aus Gründen des Infektionsschutzes er­lassen.

 

Antwort samt Anlage als PDF