Kleine Anfrage 4615der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 22.10.2020
Statistik zu Ausgaben für Menschen, die aus humanitären Gründen aufgenommen wurden
Im Rahmen der Großen Anfrage 211 erkundigte sich die AfD-Fraktion bei der Landesregierung unter den Fragen 12a bis f nach den in Nordrhein-Westfalen getätigten Ausgaben für den gemäß der Fragen 4-10 definierten Personenkreis. Die Landesregierung konnte entsprechende Kosten nicht beziffern. Allerdings war die Landesregierung in Schleswig-Holstein – im Gegensatz dazu – in der Lage, gleichlautende Fragen zumindest teilweise zu beantworten.2
So erfolgten Angaben zu den Einzelplänen 4, 5, 7, 9, 10 und 11. Dabei handelt es sich um folgende Einzelpläne:
- Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung,
- Finanzministerium,
- Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur,
- Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz,
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren,
- Allgemeine Finanzverwaltung.
Ich frage daher die Landesregierung:
Wie hoch waren bzw. sind die Ausgaben in Nordrhein-Westfalen (ohne Personal und Investitionen; Beträge in Euro) für die Personenkreise zu den Fragen 4 bis 10 der Großen Anfrage 211 (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben) für die Jahre von 2014 bis 2020 sowie die Jahre von 2021 bis 2023 (im Rahmen der aktuellen Finanzplanung)
- insgesamt;
- differenziert nach unmittelbaren und mittelbaren Ausgaben (bitte auch anteilig zuordnen);
- für gesetzliche Geld- und Sachleistungen (mit Angabe der Rechtsgrundlagen);
- für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen (in getrennter Aufstellung)?
(Antworten bitte analog zur Antwort der Landesregierung in Schleswig-Holstein auf die Große Anfrage mit der Drucksachennummer 19/2126, Anlage 3 unter Berücksichtigung der abweichenden Ministerien in NRW)
Gabriele Walger-Demolsky
1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/10695
2 Vgl. Antwort der Landesregierung Schleswig-Holstein auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 19/2126; Anlage 3
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4615 mit Schreiben vom 25. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
Wie hoch waren bzw. sind die Ausgaben in Nordrhein-Westfalen (ohne Personal und Investitionen; Beträge in Euro) für die Personenkreise zu den Fragen 4 bis 10 der Großen Anfrage 21 (bei Doppelnennungen mit Hinweis und Wert bei den jeweiligen Buchstaben) für die Jahre von 2014 bis 2020 sowie die Jahre von 2021 bis 2023 (im Rahmen der aktuellen Finanzplanung)
- insgesamt;
- differenziert nach unmittelbaren und mittelbaren Ausgaben (bitte auch anteilig zuordnen);
- für gesetzliche Geld- und Sachleistungen (mit Angabe der Rechtsgrundlagen);
- für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen (in getrennter Aufstellung)?
(Antworten bitte analog zur Antwort der Landesregierung in Schleswig-Holstein auf die Große Anfrage mit der Drucksachennummer 19/2126, Anlage 3 unter Berücksichtigung der abweichenden Ministerien in NRW)
Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet.
Wie bereits in der Antwort zu der genannten Frage 12 in der Großen Anfrage 21 dargestellt, werden die Haushaltsmittel bei der Veranschlagung und Verausgabung mit keinen persönlichen Merkmalen versehen. Eine Differenzierung nach den in den Fragen 4 bis 10 der Großen Anfrage 21 bezeichneten Personenkreisen ist daher nicht möglich.
Die erbetenen Daten liegen dementsprechend der Landesregierung nicht vor und können somit auch nicht mitgeteilt werden.