Aktuelle Stunde
auf Antrag der Fraktion der AfD
Stehen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen vor dem finanziellen Kollaps?
Im Rahmen des Gemeindekongresses NRW wurde die desaströse Lage der Kommunen nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern in Deutschland thematisiert. Laut dem Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes, Christof Landscheidt, ist die Lage katastrophal: „Die Städte sind definitiv am Ende.“1
Bundesweit haben die Kommunen ein Finanzierungsdefizit in den Kernhaushalten von 29 Milliarden Euro, wobei es in NRW 9,3 Milliarden Euro sind. Es wird kritisiert, dass die Kommunen immer mehr Aufgaben insbesondere im Sozialbereich auferlegt bekommen, und zwar ohne ausreichende Finanzierung. Ein Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes zur verbesserten Deckung der Ausgaben ist ein höherer Anteil der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern in Höhe von 25 statt 23 Prozent.2
Ministerpräsident Hendrik Wüst sprach in einer Aussage zu den Kommunalfinanzen die Suche nach neuen Mitteln, aber auch nach zusätzlichen Einsparpotenzialen an: „Für das, was wir in Summe an Ausgaben haben, reicht das Geld nicht. […] Und jetzt kann man über zwei Dinge sprechen. Wo kommt neues Geld her? Oder wie gucken wir mal ganz genau hin, ob das wirklich alles so sein muss, was dieser Staat macht?“3
Die Kommunen sind Teil der Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie stehen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unter der Aufsicht des Landes. Schlussendlich müsste das Land im Fall der Pleite einer Kommune wahrscheinlich für deren Verpflichtungen einspringen. Dabei erbringen die Kommunen eine Vielzahl von meist pflichtigen essenziellen lokalen Aufgaben, z. B. den Unterhalt von Schulen, Müllabfuhr oder Straßen. Ihr finanzieller Zusammenbruch könnte das Gemeinwesen massiv schädigen und das Vertrauen in den Staat weiter unterminieren. Angesichts dessen muss der Landtag über mögliche Lösungsansätze zur Abwendung eines finanziellen Kollapses der Kommunen diskutieren.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, die kommunale Finanzlage in Nordrhein-Westfalen zeitnah im Landtag zu beraten. Die aktuellen Defizitzahlen betreffen nicht nur die Haushalte einzelner Städte und Gemeinden, sondern die Funktionsfähigkeit kommunaler Daseinsvorsorge insgesamt. Schulen, Kindertagesstätten, Straßen, Feuerwehr, Verwaltung, soziale Leistungen und kommunale Infrastruktur hängen unmittelbar davon ab, ob die Kommunen ihre Pflichtaufgaben dauerhaft finanzieren können.
Die Landesregierung muss daher darlegen, welche Maßnahmen sie zur kurzfristigen Sicherung und langfristigen Stabilisierung der kommunalen Handlungsfähigkeit ergreifen will. Zu beraten ist insbesondere, ob zusätzliche Landesmittel, Änderungen beim kommunalen Finanzausgleich, Entlastungen bei übertragenen Pflichtaufgaben oder Einspar- und Priorisierungsentscheidungen erforderlich sind. Gerade weil ein erheblicher Teil der kommunalen Belastungen auf Aufgaben zurückgeht, die durch Bund und Land vorgegeben werden, ist eine Befassung des Landtags mit dieser Frage jetzt geboten.
Dr. Hartmut Beucker
Sven W. Tritschler
Dr. Martin Vincentz
Christian Loose
und Fraktion
1 https://www1.wdr.de/politik/politik-in-nrw/staedte-gemeinden-finanzen-altschulden-100.html abgerufen am 03.05.2026
2 Ebd.
3 Ebd.