Antrag
der Fraktion der AfD
Steigt die sogenannte „Demokratieabgabe“ zukünftig ganz ohne Demokratie? Keine Indexierung des Rundfunkbeitrags durch die Hintertür!
I. Ausgangslage
Künftig soll die KEF, deren Mitglieder durch die Landesregierungen benannt werden und meist vorher im Staatsdienst als hohe Beamte, als Universitätsprofessoren und/oder in anderen staats- und regierungsnahen Positionen tätig waren, künftig mehr Einfluss und weniger Widerspruch bei ihren Beschlüssen zur Höhe der Rundfunkbeiträge erfahren. So hat es die F.A.Z. aus „Teilnehmerkreisen“ erfahren und am 27. Oktober 2024 der Öffentlichkeit mitgeteilt.1
Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer hat sich geäußert, dass dieser noch nicht offiziell vorgestellte Kompromiss von allen Ministerpräsidenten getragen wird. Der Vorsitzende der Rundfunkkommission und rheinland-pfälzische Ministerpräsident, Alexander Schweitzer (SPD), sagte, es werde bei der Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen einen „Systemwechsel“ geben. Man wolle die „Temperatur der Debatte herunterfahren und weniger politischen Einfluss“ ermöglichen. Auch die Sorge über künftige neue Mehrheitsverhältnisse in den Länderparlamenten soll Einfluss auf das neue Finanzierungsverfahren gehabt haben, so die F.A.Z.
16 Menschen bestimmen dann letztendlich, was Millionen von Bürgern an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bezahlen haben, ohne dass ihre gewählten Repräsentanten in den Parlamenten ein Recht auf Aussprache bekommen, sollte diese Empfehlung innerhalb der Teuerungsrate sein und kein Ministerpräsident sein Veto einlegen.
Natürlich würde dies formal den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entsprechen, das im Tenor seiner Rundfunkurteile das Ziel einer maximalen Staatsferne angegeben hat2,3, jedoch ist eine Parteilichkeit, Partei- oder Staatsnähe der Mitglieder nicht ausgeschlossen, wie das aktuelle Tableau der KEF zeigt.4,5,6
Das heutige Mitglied der KEF Jürgen Brautmeier hat Jahre zuvor, in seiner persönlichen Eigenschaft als Direktor der Landesmedienanstalt in NRW einen Essay geschrieben, in dem er die Staatsferne der Landesmedienanstalten, die wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundgesetzlich vorgegeben ist, als „schöne Fiktion“ bezeichnete. Sie werde in der Realität nicht immer eingehalten, und Brautmeier stellte infrage, ob die Unabhängigkeit der LfM im politischen Kontext gewahrt geblieben sei.7
Weiterhin greift der Beitragserhöhungsautomatismus die föderale Struktur und Autonomie der Bundesländer an. Dies minimiert zwar politische Auseinandersetzungen, die den Entscheidungsprozess in der Vergangenheit mehrfach verzögerten, und sorgt für mehr Planbarkeit und Effizienz im Verwaltungsprozess. Der potenzielle Verlust der parlamentarischen Debatte könnte jedoch auch Skepsis verstärken, da die Bürger durch die Einbindung der Landesparlamente und deren Diskussionen bisher eine gewisse Kontrollfunktion sahen.
Die Landesparlamente sind dafür zuständig, die Regierungen zu kontrollieren und Entscheidungen mitzugestalten. Dass die Repräsentanten der Wähler in Plenarreden oder Fachleute über Expertenanhörungen in den Ausschüssen für jeden öffentlich um die besten Argumente streiten, ist essenziell für eine repräsentative Demokratie. Wird der Beitrag per Verordnung festgelegt, umgehen die Länderparlamente diesen Prozess.
Ohne eine öffentliche Debatte im Parlament fehlt die Gelegenheit für eine transparente Erörterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Beitragserhöhung. Dadurch erhalten die Bürger weniger Einblick in die Entscheidungsgrundlagen, was Zweifel daran aufwerfen kann, wie effizient die Mittel im öffentlich-rechtlichen Rundfunk tatsächlich eingesetzt werden.
Die politische Auseinandersetzung regt auch die öffentliche Debatte an. Ohne diese Debatten fehlt eine Plattform für kontroverse Diskussionen, in denen sowohl Befürworter als auch Kritiker zu Wort kommen können. Das Fehlen eines solchen Dialogs könnte den Eindruck verstärken, dass Entscheidungen ‚von oben‘ getroffen werden, was das Vertrauen der Bürger in politische Prozesse schwächen könnte. Ein Beitrag, der per Verordnung festgelegt wird, könnte von Kritikern als ungerechtfertigt oder willkürlich angesehen werden, was dem Ansehen und der Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems schaden könnte.
Möglich ist weiterhin, dass mit diesem Einschnitt in die demokratische Willensbildung eine Vorlage dafür geliefert wird, auch andere kontroverse und diskutable Entscheidungen per Verordnung aus den Diskussionsprozess zu nehmen. In dem Fall stellt sich die Diskussion um diverse sogenannte Experten- und Bürgerräte neu.
Wir fordern, dass etwaigen Plänen zu einem wie auch immer gearteten Automatismus der Beitragshöhenfestsetzung sofort eine Absage erteilt wird. Stattdessen soll der aktuelle Diskussionsprozess dazu genutzt werden, disruptivere Reformpläne auszugestalten, die nicht nur zu einer temporären Beitragsstabilität führen, sondern zu einer signifikanten Senkung.
II. Der Landtag stellt fest:
- Die parlamentarische Demokratie findet in den Parlamenten statt und nicht in Expertenräten.
- Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk dient dem Allgemeinwohl; demzufolge ist ein Ausschließen der Allgemeinheit vom Diskurs über wesentlichen Entscheidungen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreffen, darunter die Höhe der Rundfunkbeiträge, ein undemokratischer Akt.
- Die bisherige Auswahl der Mitglieder der KEF durch die Landesregierungen entspricht nicht dem Geiste einer völligen Staatsferne.
- Zwangsmaßnahmen zum Einziehen der Rundfunkbeiträge sind nie staatsfern; demzufolge wird erst das Aufheben der staatlich sanktionierten individuellen Zwangsbeiträge zu einem wahren demokratischen Grundfunk führen.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
- jeglichen Maßnahmen und Beschlüssen zu widersprechen, die zu einem Automatismus bei der Beitragshöhe führen und/oder die Einbindung der Parlamente verhindern;
- neue Wege der Besetzung der Mitglieder der KEF erarbeiten und im Zuge der Länderkonferenzen vorzustellen und aktiv zu bewerben;
- weitergehende Reformen auszugestalten, die nicht nur zu einer Stabilisierung, sondern zu einer Senkung des Rundfunkbeitrags führen.
Sven W. Tritschler
Dr. Martin Vincentz
Christian Loose
und Fraktion
2 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Down-
loads/DE/2021/07/rs20210720_1bvr275620.pdf?__blob=publicationFile&v=7
4 https://kef-online.de/kommission/mitglieder
5 https://www.blog-der-republik.de/wuest-gruesst-aufbruch-in-der-cdu/