Kleine Anfrage 2753
der Abgeordneten Markus Wagner und Klaus Esser AfD
Stein von Wuppertaler Brücke auf Krankenwagen geworfen – Wer waren die Täter?
Am Donnerstag, den 28. September 2023, kam es in Wuppertal zu einem schweren Angriff auf Rettungskräfte. Dabei sollen Unbekannte gegen 21.00 Uhr Steine von der Nordbahntrasse auf die Uellendahler Straße geworfen haben. Dort wurde ein vorbeifahrender Krankenwagen durch einen der Steine getroffen, welcher die Windschutzscheibe mittig durchschlug.1 Ersten Ermittlungsergebnissen zufolge sei der Stein von der Brücke Dr. -Werner-Jackstädt-Weg geworfen worden. Aufgrund des am Fahrzeug entstandenen Schadens musste der Wagen angehalten und ein neues Transportfahrzeug angefordert werden, um die Weiterfahrt fortsetzen zu können. Die Polizei sucht nun Zeugen, die etwas zum Tathergang beziehungsweise zur Beschreibung der Täter selbst beitragen können.2
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
- Wie oft kam es seit 2015 bis heute in NRW pro Jahr zu Steinwürfen von Brücken auf Verkehrsteilnehmer? (Bitte nach Ort, entstandenem Sachschaden sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Wie oft kam es seit 2015 bis heute in NRW pro Jahr zu Angriffen auf Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und des Rettungsdienstes? (Bitte nach Ort, entstandenem Sachschaden sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Bei wie vielen dieser Angriffe wurden die sich im Fahrzeug befindenden Einsatzkräfte verletzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ort, Art der Verletzung sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Wie viele dieser Angriffe verursachten eine verspätete Ankunft am Einsatzort und hatten somit Auswirkungen auf den Verlauf des Einsatzes? (Bitte nach Jahr, Ort, Art der Auswirkung auf den Einsatz, Dauer der Verspätung sowie sonstigen wichtigen Aspekten über den Verlauf des Einsatzes.)
Markus Wagner
Klaus Esser
2 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2753 mit Schreiben vom 23. November 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal hat dem Ministerium der Justiz unter dem 20.10.2023 nebst Randbericht des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf vom 24.10.2023 im Wesentlichen berichtet, aufgrund des angesprochenen Vorfalls ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel gegen Unbekannt eingeleitet zu haben. Nach bisherigen Erkenntnissen hätten der oder die unbekannte(n) Beschuldigte(n) zwei Steine auf einen vorbeifahrenden Krankentransportwa-gen der Berufsfeuerwehr Wuppertal geworfen, von denen einer die Windschutzscheibe des Krankenwagens gesplittert habe, ohne sie zu durchschlagen. Verletzt worden sei niemand; eine Gefahr für den transportierten Patienten habe nicht bestanden. Die Ermittlungen zur Identifizierung des bzw. der Tatverdächtigen dauerten an.
- Wie oft kam es seit 2015 bis heute in NRW pro Jahr zu Steinwürfen von Brücken auf Verkehrsteilnehmer? (Bitte nach Ort, entstandenem Sachschaden sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Datenbasis für die Beantwortung von Fragen der Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlichen Richtlinien erfasst.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden Steinwürfe von Brücken auf Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer nicht separat erfasst und ausgewiesen. Diese Handlungen werden überwiegend unter dem Delikt „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ abgebildet. Hierunter werden aber auch alle anderen möglichen Tatbegehungsweisen der Rechtsnorm des Paragraphen 315b des Strafgesetzbuches erfasst. Kommt es bei der oben beschriebenen Tathandlung zu Verletzungen oder gar dem Tod einer Verkehrsteilnehmerin bzw. eines Verkehrsteilnehmers, ist eine Erfassung als gefährliche Körperverletzung oder versuchtes bzw. vollendetes Tötungsdelikt möglich.
Die Beantwortung der Frage wäre nur durch eine umfangreiche Einzelauswertung sämtlicher in Betracht kommender Vorgänge möglich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
- Wie oft kam es seit 2015 bis heute in NRW pro Jahr zu Angriffen auf Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und des Rettungsdienstes? (Bitte nach Ort, entstandenem Sachschaden sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Angriffe auf Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und des Rettungsdienstes werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht separat erfasst und ausgewertet.
Daten zu Angriffen auf Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdiensts werden seit Mitte des Jahres 2018 meldepflichtig in einem Lagebild erfasst und liegen für den Zeitraum 2019 bis 2022 vor. Die Angriffe auf Einsatzfahrzeuge werden statistisch zusammen mit Sachbeschädigungen an einzelnen Geräten und Gebäuden erhoben. Eine differenzierte Darstellung der angegriffenen Objekte ist nicht möglich.
Für den Zeitraum 2019 bis 2022 stellen sich für Feuerwehr und Rettungsdienst die Angriffe mit Sachbeschädigungen wie folgt dar:
Angriffe auf Feuerwehr und Rettungsdienst | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Sachbeschädigungen gesamt | 8 | 30 | 33 | 35 |
davon zum Nachteil Feuerwehr | 0 | 4 | 1 | 4 |
davon zum Nachteil Rettungsdienst | 8 | 26 | 32 | 31 |
Angriffe auf Einsatzfahrzeuge der Polizei werden statistisch nicht separat erfasst. Eine Erhebung wäre nur durch eine Einzelauswertung aller in Betracht kommender Sachverhalte möglich, welche in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.
- Bei wie vielen dieser Angriffe wurden die sich im Fahrzeug befindenden Einsatzkräfte verletzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ort, Art der Verletzung sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Angaben dazu, ob sich in dem Einsatzfahrzeug während des Angriffs Einsatzkräfte befunden haben, liegen nicht vor. Eine nachträgliche Erhebung würde eine Einzelauswertung sämtlicher in Betracht kommender Einsätze erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
- Wie viele dieser Angriffe verursachten eine verspätete Ankunft am Einsatzort und hatten somit Auswirkungen auf den Verlauf des Einsatzes? (Bitte nach Jahr, Ort, Art der Auswirkung auf den Einsatz, Dauer der Verspätung sowie sonstigen wichtigen Aspekten über den Verlauf des Einsatzes.)
Bezüglich der Angriffe auf Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wird statistisch nicht erhoben, ob der Angriff auf der Anfahrt, am Einsatzort oder gänzlich ohne Einsatzbezug stattgefunden hat. Mögliche Verzögerungen der Ankunft am Einsatzort sind damit nicht ausweisbar. Zudem wird das Merkmal einer Ausrückeverzögerung gänzlich nicht erhoben und ist damit auch durch eine nachträgliche Einzelauswertung sämtlicher in Frage kommenden Einsätze nicht darstellbar.
Zu den Angriffen auf Einsatzfahrzeuge der Polizei wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.