Stiftungswesen – Förderung religiöser Stiftungen mit Schwerpunkt Islam durch das Land NRW

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 229
des Abgeordneten Klaus Esser vom 28.07.2022

 

Stiftungswesen Förderung religiöser Stiftungen mit Schwerpunkt Islam durch das Land NRW

Zahlreiche kirchliche Stiftungen prägen die Stiftungslandschaft in Deutschland und NRW. Jahrhunderte alte kirchliche Stiftungen bilden in der Vielfalt ihrer Arbeit alle Bereiche des kirchlichen Lebens ab. Zu diesen sind in den vergangenen Jahren noch weitere religiös geprägte Stiftungen hinzugekommen, Stiftungen, die einen Schwerpunkt in islamischer Glaubensvermittlung, Kultur- oder Bildungsarbeit haben. Häufig werden derartige Stiftungen als gemeinnützig eingestuft und sie werden steuerlich begünstigt.

In NRW sind dies u.a. die Deutsch-Islamische Moschee Stiftung Düsseldorf, die Islamic Relief Stiftung oder das Internationale Islamische Stiftungswerk – Bildung und Kultur.

Die Deutsch-Islamische Moschee Stiftung Düsseldorf beispielsweise bietet ihren Mitgliedern neben der Glaubensvermittlung nach einem halbem Jahr Mitgliedschaft auch eine jährliche kostenlose Erstberatung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Familienrecht sowie Verwaltungs- und Ausländerrecht an.1

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche religiösen Stiftungen mit Ausrichtung auf den Islam bzw. muslimische Glaubensgemeinschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, werden in welcher Höhe seit dem Jahre 2004 durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert? (Bitte chronologisch nach einzelnen Jahren und den Zuwendungsempfängern aufschlüsseln)
  2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage bzw. nach welchen sonstigen Kriterien erfolgt die Mittelvergabe an die religiösen Stiftungen mit Schwerpunkt Islam in NRW?
  3. Wie hoch ist das aktuelle Stiftungsvermögen der religiösen Stiftungen mit Ausrichtung auf den Islam?
  4. Welche Art Rechenschaftsberichte müssen die Stiftungen mit Ausrichtung Islam in welchen Abständen vorlegen?

Klaus Esser

 

Anfrage als PDF

 

1 https://dims-duesseldorf.de/mitgliedschaft/


Die Ministerin Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 229 mit Schreiben vom 5. September 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Welche religiösen Stiftungen mit Ausrichtung auf den Islam bzw. muslimische Glaubensgemeinschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, werden in welcher Höhe seit dem Jahre 2004 durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert? (Bitte chronologisch nach einzelnen Jahren und den Zuwendungsempfängern auf­schlüsseln)
  2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage bzw. nach welchen sonstigen Kriterien er­folgt die Mittelvergabe an die religiösen Stiftungen mit Schwerpunkt Islam in NRW?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:

Förderungen von religiösen Stiftungen mit dem Schwerpunkt Islam seit 2004 durch das Land Nordrhein-Westfalen sind der Landesregierung nicht bekannt.

  1. Wie hoch ist das aktuelle Stiftungsvermögen der religiösen Stiftungen mit Aus­richtung auf den Islam?

Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.

  1. Welche Art Rechenschaftsberichte müssen die Stiftungen mit Ausrichtung Islam in welchen Abständen vorlegen?

Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Klaus Esser