Stolberg: Transfrau bewusstlos geschlagen – Wie sicher sind Transsexuelle in Nordrhein-Westfalen? – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 28.08.2023

Kleine Anfrage 2401

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Stolberg: Transfrau bewusstlos geschlagen Wie sicher sind Transsexuelle in Nordrhein-Westfalen? Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 20. April 2023, Drucksache 18/4066, auf meine Kleine Anfrage vom 10. März 2023, Drucksache 18/3486, wurde meine Frage 1

„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)“1

wie folgt beantwortet:

„Der Generalstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 23.03.2023 berichtet, dem Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Aachen zufolge seien Gegenstand des Verfahrens Beleidigungen und eine gefährliche Körperverletzung zum Nachteil einer Transfrau, die am 13.02.2023 gegen 13:30 in Stolberg aus einer Gruppe mehrerer Personen heraus begangen worden seien. Bislang sei ein Beschuldigter ermittelt worden, dessen mögliche Beteiligung an den unterschiedlichen Tathandlungen derzeit ermittelt werde. Der Beschuldigte sei russischer Staatsangehöriger und bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten.“2

Auf meine Frage 2

„Ist die Örtlichkeit, an der mehrere Jugendliche auf einer Bank saßen, als Treffpunkt und Aufenthaltsort für kriminelle Kinder und Jugendliche bei der Polizei bekannt?“3

antwortete die Landesregierung:

„Die Örtlichkeit ist der Polizei Aachen als Treffpunkt für Kinder und Jugendliche bekannt. Hier konnten in der Vergangenheit auch Jugendliche und Heranwachsende mit kriminalpolizeilichen Vorerkenntnissen – vornehmlich Erkenntnisse wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Allgemeinkriminalität – angetroffen werden.“4

Frage 3

„Wurden oder werden die in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?“5

wurde wie folgt beantwortet:

„Der o.a. Beschuldigte wird als Intensivtäter geführt.“6

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Auf welchem Einreiseweg gelangte der russische Beschuldigte nach Deutschland?
  2. Wann gelangte der russische Beschuldigte nach Deutschland?
  3. Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich der russische Beschuldigte in Deutschland?
  4. In welcher Form wird versucht, auf die Örtlichkeit, die der Polizei Aachen als Treffpunkt für Kinder und Jugendliche bekannt ist, einzuwirken (z. B. durch Aussprachen, Elternkontakt, Streifendienst, etc.)?
  5. Wie viele Jugendliche werden in Stolberg seit 2015 als Intensivtäter geführt? (Bitte nach Alter, Geschlecht, Vornamen und Staatsangehörigkeit pro Jahr aufschlüsseln. Bei deutschen Staatsangehörigen die Mehrfachstaatsangehörigkeiten extra ausweisen und die Vornamen nennen.)

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Antwort der Landesregierung vom 20. April 2023, Drs. 18/4066.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Ebenda.

6 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2401 mit Schreiben vom 6. Oktober 2023 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Auf welchem Einreiseweg gelangte der russische Beschuldigte nach Deutsch­land?
  2. Wann gelangte der russische Beschuldigte nach Deutschland?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die genannte Person wurde im Jahr 2004 im Bundesgebiet geboren.

  1. Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich der russische Beschuldigte in Deutschland?

Die genannte Person ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis.

  1. In welcher Form wird versucht, auf die Örtlichkeit, die der Polizei Aachen als Treff­punkt für Kinder und Jugendliche bekannt ist, einzuwirken (z. B. durch Ausspra­chen, Elternkontakt, Streifendienst, etc.)?

Die Bekämpfung der Kriminalität in dem Stolberger Stadtteil „Mühle“, in dem es auch zu dem gegenständlichen Körperverletzungsdelikt kam, ist Bestandteil der strategischen Schwer­punktsetzung der Kreispolizeibehörde Aachen und wurde daher in das Sicherheitsprogramm der Behörde aufgenommen.

Zielrichtung ist u.a., gezielt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu verbessern. Am 1. De­zember 2022 richtete die Kreispolizeibehörde Aachen zu diesem Zweck einen Schwerpunkt­dienst als operativ agierende Einheit ein, welche u. a. den Bereich der „Stolberg Mühle“ best-reift sowie gemeinsam mit dem dortigen Bezirksdienst Präsenz- und Kontrollmaßnahmen durchführt. Ferner führt die Kreispolizeibehörde Aachen gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Aachen Streifendienste und Kontrollaktionen zur optimierten Ansprechbarkeit für Bürgerinnen und Bürger durch. Das Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz trug in der ersten Hälfte des Jahres 2023 außerdem an zwei Schulen in Stolberg und zusätzlich bei dem Jugendamt der Stadt Stolberg zu dem Thema „Jugendschutz und Gewaltprävention“ vor.

  1. Wie viele Jugendliche werden in Stolberg seit 2015 als Intensivtäter geführt? (Bitte

nach Alter, Geschlecht, Vornamen und Staatsangehörigkeit pro Jahr aufschlüs­seln. Bei deutschen Staatsangehörigen die Mehrfachstaatsangehörigkeiten extra ausweisen und die Vornamen nennen.)

Zur Beantwortung der Frage werden die jährlich erhobenen Steuerungskennzahlen des lan­desweit einheitlichen Fachcontrollings der Kriminalpolizei NRW herangezogen (Führungs- und Informationssystem der Polizei NRW – FISPol NRW).

Der nachfolgenden Tabelle bitte ich die Anzahl der jeweils im laufenden Kalenderjahr von der Kreispolizeibehörde Aachen, zu deren Zuständigkeitsbereich auch die Stadt Stolberg gehört, als Intensivtäterin und Intensivtäter geführten Jugendlichen zu entnehmen. Jugendliche, die über einen mehrjährigen Zeitraum als Intensivtäterin oder Intensivtäter geführt wurden, wer­den dabei mehrfach gezählt.

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
26 32 23 25 39 18 21 24

(Stichtagserhebung jeweils zum 31.12.)

 

MMD18-6269

Beteiligte:
Markus Wagner