Stopp dem politischen Debanking in Nordrhein-Westfalen! Nein zur Kontokündigung wegen einer nicht genehmen politischen Meinung!

Antrag
vom 13.02.2025

Antrag

der Fraktion der AfD

Stopp dem politischen Debanking in Nordrhein-Westfalen! Nein zur Kontokündigung wegen einer nicht genehmen politischen Meinung!

I. Ausgangslage

Die Volksbank Düsseldorf Neuss hat dem AfD Landesverband NRW, der AfD Landtagsfraktion und anderen Parteigliederungen die Bankkonten im Januar gekündigt.

Diese Volksbank wird aktuell von zwei Vorständen geleitet, die als Sonderbeauftragte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in die Bank entsandt sind. Das war eine Reaktion auf betrügerische Überweisungen über ein Konto der Volksbank Düsseldorf Neuss. Die Bank musste Rückstellungen i. H. v. 30 Millionen Euro bilden und sich eine Garan­tie vom Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken i. H. v. 70 Millionen Euro geben las­sen. Die regulären Vorstände waren auf Druck der BaFin zurückgetreten.

Im vergangenen Jahr ist es immer wieder zur Kündigung der Bankverbindungen von AfD-Glie-derungen durch Volksbanken gekommen, z. B. wurden mehreren AfD-Gebietsverbände im Großraum Köln die Bankverbindungen gekündigt.

Aufgrund der Häufung dieser Kündigungen erscheint hier eine strukturelle Form des politi­schen Debankings in der Volks- und Raiffeisenbanken Gruppe stattzufinden. Politisches Debanking ist die Kündigung eines Bankkontos, weil die politische Haltung des Kontoinhabers der Bank missfällt. Politische Gruppierungen werden so in ihrer Handlungsfä­higkeit stark eingeschränkt. In diesem Zusammenhang sei auch an den politischen Debanking-Skandal um Nigel Farage in England erinnert. Es stellte sich heraus, dass ihm aufgrund seiner politischen Meinung das Bankkonto gekündigt wurde. Das sah die zivile und politische Öffent­lichkeit in Großbritannien als Fehler an.

Diese Kontokündigungen stellen außerdem eine erhebliche Ungleichbehandlung und Wettbe­werbsverzerrungen im laufenden Bundestagswahlkampf dar. Eine Fraktion und eine Partei­gliederung können nicht ohne eine funktionierende Bankverbindung effektiv und rechtskon­form arbeiten. Die gesetzlichen Anforderungen an Parteigliederungen und Fraktionen können ohne Konto nicht erfüllt werden. Das gilt allein schon für die Vereinnahmung von staatlichen Mitteln und Spenden von Unterstützern. Die Sozialabgaben und die Gehälter für die Mitarbeiter könnten z. B. nicht bezahlt werden.

Im Fall der Volksbank Düsseldorf Neuss ist die Kündigung der Konten besonders kritisch zu hinterfragen. Schließlich sind die aktuell amtierenden Vorstände von der staatlichen BaFin eingesetzt. Diese ist wie jede andere staatliche Behörde zur parteipolitischen Neutralität ver­pflichtet.

Der Landtag stellt fest:

  1. Parteien, aber auch Fraktionen können ohne eine funktionierende Bankverbindung nicht richtig arbeiten.
  2. Politisches Debanking ist ein unzulässiger Eingriff in den demokratischen Willensbil-dungsprozess, die Meinungsfreiheit und die Chancengleichheit der Parteien. Das gilt insbesondere für Wahlkampfzeiten.
  3. Banken, gerade die unter staatlicher Kontrolle, haben politisch neutral zu handeln.

Dr. Hartmut Beucker
Sven W. Tritschler
Dr. Martin Vincentz
Christian Loose

und Fraktion

 

MMD18-12777