Stoppt die Zeitungs-GEZ! NRW muss sich einer weiteren Verstaatlichung der Medien­landschaft entgegenstellen und die Medienhoheit der Länder verteidigen!

Antrag
vom 03.03.2020

Antragder AfD-Fraktion vom 03.03.2020

 

Stoppt die Zeitungs-GEZ! NRW muss sich einer weiteren Verstaatlichung der Medien­landschaft entgegenstellen und die Medienhoheit der Länder verteidigen!

I. Ausgangslage

Das Nachrichtenmagazin FOCUS und andere Medien berichten unter Berufung auf Regie­rungskreise von Plänen der Bundesregierung, den bisherigen „Rundfunkbeitrag“ zu einer „Me­dienabgabe“ auszubauen und damit neben den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch andere Medienanbieter in Deutschland teilzufinanzieren.1

Weiter wird berichtet, dass ein „unabhängiges Expertengremium“ entscheiden solle, welche Medien von der neuen Abgabe profitieren können.2

Offenbar plant die Bundesregierung damit nicht nur einen Angriff auf die Pressefreiheit, son­dern versucht gleichzeitig die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Medien- und Pres­sebereich zu untergraben.

Als Grundlage dieses Vorhabens dient der Bundesregierung dabei anscheinend ein Gutachten des Hans-Bredow-Instituts der Universität Hamburg, wonach eine „nachhaltige Finanzierung journalistischer Leistungen“ angemahnt wird, die über kostenlose Inhalte im Internet nicht zu gewährleisten sei.3

In Wirklichkeit dürfte es allerdings darum gehen, die Macht- und Eigentumsverhältnisse in der deutschen Medienlandschaft zu zementieren und neuen Anbietern den Zugang zum Markt zu erschweren.

Schließlich ist die SPD schon heute über die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft an zahlreichen Zeitungs- und Medienhäusern beteiligt und hat daher erheblichen Einfluss auf die veröffentlichte Meinung in Deutschland.

Auch die CDU verfügt über enge Verflechtungen mit der Medienwelt. So ist zum Beispiel der nordrhein-westfälische Europaminister Holthoff-Pförtner Miteigentümer der FUNKE Medien­gruppe, der wiederum zahlreiche Zeitungen und Radiosender (teils mit monopolartiger Stel­lung) in NRW gehören.

Vor diesem Hintergrund war es schon sehr bedenklich, dass die CDU-SPD-Bundesregierung im Bundeshaushalt für 2020 eine Subvention in Höhe von 40 Millionen Euro für die Zeitungs­verleger vorsah.4

Nun soll offenbar ein neuer Schritt in diese Richtung gegangen werden. Mit der Begründung, journalistische Angebote seien im Netz nicht finanzierbar, sollen erneut mit staatlichem Zwang „erwünschte“ Medien finanziert werden. Dabei gibt es eine ganze Reihe von journalistischen Angeboten im Netz, die auch unternehmerisch erfolgreich sind.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um einen neuerlichen Angriff auf die Pressefreiheit und um den Versuch, neben den öffentlich-rechtlichen Anstalten weitere Medienhäuser unter mit­telbare Staatskontrolle zu stellen. Die „unabhängige Expertenkommission“, die angeblich über die Mittelvergabe wachen soll, kann darüber nicht hinwegtäuschen. Auch über ihre Besetzung werden staatliche Organe entscheiden, die von Parteien beeinflusst sind. Letztlich bekämen deutsche Zeitungshäuser Gremien vorgesetzt, die ähnlich wie Rundfunkräte überwiegend mit Vertrauensleuten der politischen Parteien besetzt sind (Drs. 17/2759).

Diesem Vorhaben, das die unabhängige und freie Presse in Deutschland gefährdet, gilt es frühzeitig entgegenzuwirken.

II. Der Landtag stellt fest

  • Das Presse- und Medienrecht unterliegt nach Art. 30 i.V.m. Art. 70 GG ausschließlich der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Das Bundesverfassungsgericht hat dies wieder­holt bestätigt.
  • Eine freie und unabhängige Presse- und Medienlandschaft ist für eine Demokratie unab­dingbar. Schon heute gibt es besorgniserregende Machtkonzentrationen und Verflechtun­gen mit politischen Parteien in diesem Bereich. Ein staatliche Subventionierung ausge­wählter Medienhäuser würde diese Entwicklung noch verschärfen.
  • Eine marktwirtschaftliche Ordnung der Presse- und Medienlandschaft ist der beste Garant für Vielfalt und Unabhängigkeit. Neuere Entwicklungen im Rahmen der Digitalisierung ge­fährden nur Anbieter, die sich auf die Veränderungen nicht einstellen, während andere Anbieter beweisen, dass auch unter veränderten Umständen tragfähige Geschäftsmo­delle möglich sind.

III. Der Landtag beschließt:

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, sich jeder Aufweichung der Presse- und Medien­hoheit der Länder entgegenzustellen.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert, sich den Plänen der Bundesregierung zur weite­ren Subventionierung der Presselandschaft entgegenzustellen.

Sven Tritschler
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

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