Straftaten gegen geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte in NRW im Jahr 2024

Kleine Anfrage
vom 29.01.2025

Kleine Anfrage 5045

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Straftaten gegen geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte in NRW im Jahr 2024

Mit Antwort der Landesregierung vom 18. Oktober 2024, Drucksache 18/11075, auf meine Kleine Anfrage vom 9. September 2024, Drucksache 18/10602, wurde mitgeteilt, dass im ersten Halbjahr 2024 drei Straftaten gegen geplante oder im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte erfasst wurden, bei denen jedoch keine Person im Sachzusammenhang verletzt wurde. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden, allerdings wurde keine Person festgenommen.1

Ziel dieser Anfrage für das Jahr 2024 ist es, eine differenziertere Aufschlüsselung der Straftaten zu erhalten.

So gilt es, die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren, der Anklagen, der Verurteilungen und der Einstellungen von Ermittlungen bzw. Verfahren darzulegen. Die Frage, ob im konkreten Fall Menschen direkt angegriffen wurden und zu Schaden kamen oder ob beispielsweise die Straftat gegen eine im Bau befindliche Unterkunftseinrichtung gerichtet war, konnte die Landesregierung bisher nicht ausreichend beantworten. Eine genaue Lagebeurteilung wird so zumindest erschwert.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2024 gegen geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte in Nordrhein-Westfalen verzeichnet? (Bitte nach Anzahl der verletzten Personen, Ort und Datum aufschlüsseln.)
  2. Bei wie vielen der unter Frage 1 erfragten Straftaten konnte ein Täter ermittelt bzw. festgenommen werden? (Bitte einzeln nach Straftatbestand, Nationalität, Alter und Geschlecht auflisten.)
  3. In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten in Fällen, in denen ein Täter ermittelt werden konnte, sowie in Fällen, in denen kein Täter ermittelt werden konnte?
  4. Auf welcher Erkenntnisgrundlage erfolgte im letzteren Fall die konkrete Zuordnung? (Bitte einzeln auflisten.)

Markus Wagner

 

MMD18-12664

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 18.10.2024, Drucksache 18/11075.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5045 mit Schreiben vom 13. März 2025 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2024 gegen geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte in Nordrhein-Westfalen verzeichnet? (Bitte nach Anzahl der verletzten Personen, Ort und Datum aufschlüsseln.)
  2. Bei wie vielen der unter Frage 1 erfragten Straftaten konnte ein Täter ermittelt bzw. festgenommen werden? (Bitte einzeln nach Straftatbestand, Nationalität, Alter und Geschlecht auflisten.)
  3. In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Fragen 1 erfragten Straftaten in Fällen, in denen ein Täter ermittelt werden konnte, sowie in Fällen, in denen kein Täter ermittelt werden konnte?
  4. Auf welcher Erkenntnisgrundlage erfolgte im letzteren Fall die konkrete Zuord­nung? (Bitte einzeln auflisten.)

Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Die Auswertung der Fallzahlen erfolgt auf Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität. Der Fallzahlenabgleich der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt für das Jahr 2024 ist noch nicht abgeschlossen.

 

MMD18-13115

Beteiligte:
Markus Wagner