Straftaten gegen geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte in NRW im Jahre 2023 – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 22.04.2025

Kleine Anfrage 5439

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Straftaten gegen geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte in NRW im Jahre 2023 Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 10. Oktober 2024, Drucksache 18/11020, auf meine Kleine Anfrage vom 9. September 2024, Drucksache 18/10599, wurden die Fragen 1, 2 und 3

„Wie viele Straftaten wurden im Jahre 2023 gegen geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte in Nordrhein-Westfalen verzeichnet? (Bitte nach Anzahl der verletzten Personen, Ort und Datum aufschlüsseln.)

Bei wie vielen der unter Frage 1 erfragten Straftaten konnte ein Täter ermittelt bzw. festgenommen werden? (Bitte einzeln nach Straftatbestand, Nationalität, Alter und Geschlecht auflisten.)

In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Fragen 1 erfragten Straftaten in Fällen, in denen ein Täter ermittelt werden konnte, sowie in Fällen, in denen kein Täter ermittelt werden konnte?“1

aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

„Im Jahr 2023 wurden im KPMD-PMK in Nordrhein-Westfalen drei Straftaten gegen geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte erfasst. Es wurde weder eine Person im Sachzusammenhang verletzt noch als Tatverdächtige oder Tatverdächtiger ermittelt. Keine Person wurde festgenommen.“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Um welche Delikte handelt es sich jeweils im Einzelnen bei den drei erfassten Straftaten gegen geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte?
  2. Konnten mittlerweile Tatverdächtige ermittelt werden, die für die drei erfassten Straftaten verantwortlich sind?
  3. Wie ist der Ermittlungsstand hinsichtlich der drei erfassten Straftaten jeweils?

Markus Wagner

 

MMD18-13526

 

1 Antwort der Landesregierung vom 25. November 2024, Drucksache 18/11575.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5439 mit Schreiben vom 21. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Um welche Delikte handelt es sich jeweils im Einzelnen bei den drei erfassten Straftaten gegen geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte?

Der Generalstaatsanwalt in Hamm hat dem Ministerium der Justiz unter dem 30.04.2025 u. a. berichtet, dass Gegenstand des Ermittlungsverfahrens wegen der Tat in Vreden der Tatvor­wurf der Brandstiftung, wegen der Tat in Versmold der Vorwurf des Verwendens von Kennzei­chen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen der Tat in Bochum ein Verstoß gegen § 27 Absatz 1 Versammlungsgesetz NRW in der Variante des Durchführens einer Versammlung ohne Anzeige oder Ausnahmegenehmigung gewesen sei.

  1. Konnten mittlerweile Tatverdächtige ermittelt werden, die für die drei erfassten Straftaten verantwortlich sind?

Dem in der Antwort auf Frage 1 bezeichneten Bericht des Generalstaatsanwalts in Hamm zufolge hat in dem Verfahren wegen der Tat in Bochum ein Tatverdächtiger ermittelt werden können. Zu den weiteren zwei Taten habe ein Tatverdächtiger oder eine Tatverdächtige nicht ermittelt werden können.

  1. Wie ist der Ermittlungsstand hinsichtlich der drei erfassten Straftaten jeweils?

Dem in der Antwort auf Frage 1 bezeichneten Bericht des Generalstaatsanwalts in Hamm zufolge hat die Staatsanwaltschaft Bochum das Ermittlungsverfahren wegen der Tat in Bo­chum gemäß § 153 Absatz 1 der Strafprozessordnung eingestellt. Die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bielefeld (Tatort: Versmold) und Münster (Tatort: Vreden) gegen Un­bekannt seien eingestellt worden, weil ein Täter jeweils nicht habe ermittelt werden können.

 

MMD18-13902

Beteiligte:
Markus Wagner