Straftaten im Bahnverkehr in NRW seit 2018 bis heute

Kleine Anfrage
vom 22.04.2025

Kleine Anfrage 5447

der Abgeordneten Markus Wagner und Klaus Esser AfD

Straftaten im Bahnverkehr in NRW seit 2018 bis heute

Mit Antwort der Landesregierung vom 3. Januar 2024, Drucksache 18/7582, auf unsere Kleine Anfrage vom 27. November 2023, Drucksache 18/7170, wurde uns mitgeteilt, dass 2022 allein in Werl insgesamt 38 Straftaten mit der Tatörtlichkeit „ÖPNV“ registriert wurden.1

Ziel dieser Anfrage ist es, eine Gesamtübersicht aller Straftaten zu erhalten, die mit der Tatörtlichkeit „ÖPNV“ seit 2018 registriert wurden.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten gab es seit 2018 bis heute pro Jahr im öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen?
  2. Wie viele dieser Straftaten fanden in um Wartebereiche des öffentlichen Personennahverkehrs statt?
  3. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen die in Frage 1 verantwortlichen Tatverdächtigen jeweils?
  4. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die jeweiligen Tatverdächtigen?
  5. Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen jeweils?

Markus Wagner
Klaus Esser

 

MMD18-13534

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 03.01.2024, Drucksache 18/7582.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5447 mit Schreiben vom 27. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nord­rhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2025 derzeit nicht vor.

  1. Wie viele Straftaten gab es seit 2018 bis heute pro Jahr im öffentlichen Personen­nahverkehr in Nordrhein-Westfalen?

Die Tatörtlichkeit „öffentlicher Personennahverkehr“ (ÖPNV) kann seit dem Berichtsjahr 2018 in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen differenziert ausgewiesen werden. Sie umfasst folgende Örtlichkeiten:

  • Bahnhof
  • Bahnsteig
  • Haltestelle
  • Omnibus
  • Personenzug DB AG
  • Privatbahn
  • S-Bahn
  • sonstiges schienengebundenes innerstädtisches Verkehrsmittel
  • Straßenbahn
  • U-Bahnzug

Die Anzahl polizeilich erfasster Straftaten mit der Tatörtlichkeit „ÖPNV“ in Nordrhein-Westfalen bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Berichtjahr Fälle
2018 59.679
2019 50.225
2020 69.325
2021 56.631
2022 74.782
2023 97.836
2024 95.887

 

  1. Wie viele dieser Straftaten fanden in um Wartebereiche des öffentlichen Per­sonennahverkehrs statt?

Die Anzahl polizeilich erfasster Straftaten der Tatörtlichkeit „ÖPNV“-Unterkategorien „Bahn­hof“, „Bahnsteig“ sowie „Haltestelle“ in Nordrhein-Westfalen bitte ich der nachfolgenden Ta­belle zu entnehmen.

Berichtjahr Fälle
2018 20.556
2019 20.364
2020 27.358
2021 26.486
2022 38.591
2023 46.197
2024 42.096

 

  1. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen die in Frage 1 verantwortlichen Tat­verdächtigen jeweils?

Die Staatsangehörigkeiten der ermittelten Tatverdächtigen bitte ich der Anlage 1 zu entneh­men.

  1. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die jeweiligen Tatverdäch­tigen?

Ich verweise auf die Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 1970 (LT-Drs. 18/5015).

  1. Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen jeweils?

Die Vornamen der ermittelten Tatverdächtigen bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.

Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Iden­tifikation eröffnet, wird bei Tatverdächtigen mit mehreren Vornamen nur der jeweils erste Vor­name aufgeführt. Identische Schreibweisen von Vornamen werden hierbei nur einmal ausge­wiesen.

 

MMD18-14075