Straftaten in Bezug zum Fußball in Dortmund – Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2824

Kleine Anfrage
vom 02.01.2024

Kleine Anfrage 3133

der Abgeordneten Andreas Keith und Markus Wagner AfD

Straftaten in Bezug zum Fußball in Dortmund Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2824

Laut Mitteilung der Landesregierung, Drs. 18/7289, sind in der Tatortgemeinde Dortmund im Berichtszeitraum 2022 polizeilich 322 Fälle von Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Sportanlage“, „Sportplatz“ und „Vereinsheim“ erfasst worden. Weiterhin konnten 2022 in Dortmund 401 Fälle von Straftaten mit dem Ereignis „Sportveranstaltung“ polizeilich erfasst werden. 225 dieser 322 bzw. 401 Fälle sind im Umfeld der Spielstätte des Erstligisten Borussia Dortmund erfasst worden, was einen Profisportbezug zumindest nahelegt.

Wir fragen dazu die Landesregierung:

  1. Wie viele der Straftaten in der Tatortgemeinde Dortmund im Berichtszeitraum 2022 mit den oben genannten Tatörtlichkeiten bzw. mit dem Ereignis „Sportveranstaltung“, die keinen Bezug zur Spielstätte des Erstligisten Borussia Dortmund haben, weisen dennoch einen Bezug zur Fanszene des BVB auf?
  2. Zu welchen Sportarten weisen die Straftaten in der Tatortgemeinde Dortmund im Berichtszeitraum 2022 mit den oben genannten Tatörtlichkeiten bzw. mit dem Ereignis „Sportveranstaltung“, die keinen Bezug zur Spielstätte des Erstligisten Borussia Dortmund haben, einen Bezug auf?
  3. An welchen Tatorten sind die Straftaten in der Tatortgemeinde Dortmund im Berichtszeitraum 2022 mit den oben genannten Tatörtlichkeiten bzw. mit dem Ereignis „Sportveranstaltung“, die keinen Bezug zur Spielstätte des Erstligisten Borussia Dortmund aufweisen, verübt worden?
  4. Um welche Straftaten handelte es sich bei den Straftaten in der Tatortgemeinde Dortmund im Berichtszeitraum 2022 mit den oben genannten Tatörtlichkeiten bzw. mit dem Ereignis „Sportveranstaltung“, die keinen Bezug zur Spielstätte des Erstligisten Borussia Dortmund aufweisen?
  5. Was ist über die ermittelten Tatverdächtigen der Straftaten in der Tatortgemeinde Dortmund im Berichtszeitraum 2022 mit den oben genannten Tatörtlichkeiten bzw. mit dem Ereignis „Sportveranstaltung“, die keinen Bezug zur Spielstätte des Erstligisten Borussia Dortmund aufweisen, bekannt geworden? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Vornamen der Tatverdächtigen)

Andreas Keith
Markus Wagner

 

MMD18-7572


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3133 mit Schreiben vom 31. Januar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Als Datenbasis für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung dient die Poli­zeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfas­sung.

  1. Wie viele der Straftaten in der Tatortgemeinde Dortmund im Berichtszeitraum 2022 mit den oben genannten Tatörtlichkeiten bzw. mit dem Ereignis „Sportveranstal­tung“, die keinen Bezug zur Spielstätte des Erstligisten Borussia Dortmund haben, weisen dennoch einen Bezug zur Fanszene des BVB auf?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen sieht keine Erfassung von Tatverdächti-gengruppen im Zusammenhang mit dem unbestimmten Begriff „Fanszene“ vor.

  1. Zu welchen Sportarten weisen die Straftaten in der Tatortgemeinde Dortmund im Berichtszeitraum 2022 mit den oben genannten Tatörtlichkeiten bzw. mit dem Er­eignis „Sportveranstaltung“, die keinen Bezug zur Spielstätte des Erstligisten Borussia Dortmund haben, einen Bezug auf?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen differenziert bei der Erfassung von Straf­taten mit dem Ereignis „Sportveranstaltung“ nur zwischen der Sportart „Fußball“ und einem „sonstigen sportlichen Ereignis“. Es werden 305 Fälle mit einer Tatörtlichkeit „Sportstätte“ und/oder einem Ereignis „Sportveranstaltung“, die keinen konkreten örtlichen Bezug zu der Adresse Strobelallee 50 in Dortmund haben, in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Von den 305 Fällen stehen 177 Fälle in Verbindung mit einem Ereignis „Fußballspiel einschl. Public Viewing“, „Fußballspiel“ und „Fußballspiel-Public Viewing“ sowie zehn Fälle mit einem „sons­tigen sportlichen Ereignis“. 118 Fälle haben keinen Bezug zu sportlichen Veranstaltungen.

3. An welchen Tatorten sind die Straftaten in der Tatortgemeinde Dortmund im Be­richtszeitraum 2022 mit den oben genannten Tatörtlichkeiten bzw. mit dem Ereig­nis „Sportveranstaltung“, die keinen Bezug zur Spielstätte des Erstligisten Borus­sia Dortmund aufweisen, verübt worden?

Die Tatorte der Straftaten in der Tatortgemeinde Dortmund im Berichtszeitraum 2022 mit den vorgenannten Kriterien, die keinen örtlichen Bezug zu der Adresse Strobelallee 50 in Dort­mund aufweisen, bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.

  1. Um welche Straftaten handelte es sich bei den Straftaten in der Tatortgemeinde Dortmund im Berichtszeitraum 2022 mit den oben genannten Tatörtlichkeiten bzw. mit dem Ereignis „Sportveranstaltung“, die keinen Bezug zur Spielstätte des Erst-ligisten Borussia Dortmund aufweisen?

Die Delikte zu den Fällen in der Tatortgemeinde Dortmund im Berichtszeitraum 2022 mit den vorgenannten Kriterien, die keinen örtlichen Bezug zu der Adresse Strobelallee 50 in Dort­mund aufweisen, bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.

  1. Was ist über die ermittelten Tatverdächtigen der Straftaten in der Tatortgemeinde Dortmund im Berichtszeitraum 2022 mit den oben genannten Tatörtlichkeiten bzw. mit dem Ereignis „Sportveranstaltung“, die keinen Bezug zur Spielstätte des Erstligisten Borussia Dortmund aufweisen, bekannt geworden? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Vornamen der Tatverdächtigen)

Es wurden 155 Tatverdächtige zu den 305 Fällen, die keinen örtlichen Bezug zur Adresse Strobelallee 50 in Dortmund haben, statistisch erfasst.

Das Geschlecht der Tatverdächtigen bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Männlich Weiblich
145 10

 

Das Alter der Tatverdächtigen bitte ich der folgenden Tabellen zu entnehmen:

Kinder Jugendliche Heranwach- sende Erwachsene
10 12 14 119

 

In der Polizeilichen Kriminalstatistik ist die Erfassung von jeweils nur einer Staatsbürgerschaft pro Person vorgesehen. Tatverdächtige, die eine deutsche und eine nichtdeutsche Staatsan­gehörigkeit besitzen, werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik mit der deutschen Staatsan­gehörigkeit erfasst. Die Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen bitte ich der folgenden Ta­belle zu entnehmen:

 

Staatsangehörigkeit Tatverdächtige
Deutschland 111
Belgien 3
Dänemark 1
Großbritannien und Nordirland 4
Irak 2
Italien 1
Kosovo 1
Marokko 2
Niederlande 8
Polen 2
Somalia 2
Spanien 4
Syrien 4
Türkei 9
Ungeklärt 1

 

MMD18-7947