Straftaten in direkter Verbindung mit Asylbewerbern

Kleine Anfrage
vom 24.10.2024

Kleine Anfrage 4656

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Straftaten in direkter Verbindung mit Asylbewerbern

Es gibt eine zunehmende Debatte darüber, wie Sexualdelikte, insbesondere solche, die von ausländischen Tätern begangen werden, in der Kriminalstatistik erfasst und dargestellt werden. Diese Thematik wirft Fragen zur Transparenz der Kriminalstatistiken und zur Präventionsarbeit auf. Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse daran, genau zu wissen, in welchem Umfang solche Straftaten begangen werden und wie die Landesregierung damit umgeht.

Ein Blick in andere Bundesländer zeigt, dass auch hier die Zahl der Taten, die von Ausländern begangen werden, steigt. In der sächsischen Stadt Freital beispielsweise haben mehrere Personen einen 24-jährigen Libyer attackiert, nachdem dieser ein 14-jähriges und ein 15­jähriges Mädchen sexuell belästigt hatte. Die beiden Opfer saßen mit Freunden auf einer Bank, als der 24-Jährige sie ansprach und dann attackierte. „Als ein Bekannter dazwischen ging, wollte der Tatverdächtige fliehen. Er wurde von mehreren Passanten aufgehalten und von einzelnen getreten“, teilte die Polizei mit.1

Vorfälle dieser Art sind in Sachsen kein Einzelfall. In der ersten Hälfte des laufenden Jahres begingen ausreisepflichtige Ausländer 2.542 Straftaten im Freistaat, wie aus einer Antwort des Innenministeriums, Drucksache 7/16767, auf eine Anfrage der AfD hervorgeht.2 Darunter waren 674 Rohheitsdelikte wie etwa schwere Körperverletzung, 66 Sexualdelikte und fünf Straftaten gegen das Leben. Auch Asylbewerber, die nicht unmittelbar ausreisepflichtig sind, fielen im selben Zeitraum häufig negativ auf. Insgesamt begingen sie 1.317 Straftaten. Die häufigsten Verbrechen in dieser Gruppe waren 461 Rohheitsdelikte, 50 Sexualdelikte und eine Tötung. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in Sachsen, Sebastian Wippel, sagte dazu:

„Den Sachsen wäre viel Leid erspart geblieben, wenn das CDU-Innenministerium Ausreisepflichtige konsequent abgeschoben hätte.“

Die Bürger hätten ein Recht, „über das ganze Ausmaß der Migrantenkriminalität informiert zu werden“. Mit Blick auf die christdemokratische Landesregierung äußerte Wippel die Vermutung, „dass die CDU mit ihrer Informationspolitik die Folgen ihrer Einwanderungspolitik vertuschen will“.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) vom 1. Januar 2024 bis heute waren „Asylbewerber“ als Täter beteiligt? (Bitte nach Straftatbeständen; Landkreisen/Kreisfreien Städten und Beteiligung der Asylbewerber (kumulativ) aufschlüsseln.)
  2. Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) vom 1. Januar 2024 bis heute waren „Geduldete Ausländer“ als Täter beteiligt? (Bitte nach Straftatbeständen; Landkreisen/Kreisfreien Städten und Beteiligung der „geduldeten Ausländer“ (kumulativ) Aufschlüsseln.)
  3. Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) vom 1. Januar 2024 bis heute waren „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“ als Täter beteiligt? (Bitte nach Straftatbeständen; Landkreisen/Kreisfreien       Städten         und        Beteiligung        der         „Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtlinge“ (kumulativ) aufschlüsseln.)
  4. Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) vom 1. Januar 2024 bis heute waren „unerlaubt aufhältige Ausländer“ als Täter beteiligt? (Bitte nach Straftatbeständen; Landkreisen/Kreisfreien Städten und Beteiligung der „unerlaubt aufhältige Ausländer“ (kumulativ) aufschlüsseln.)
  5. Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) vom 1. Januar 2024 bis heute waren weder Deutsche, Bürger aus EU-Ländern, ausländische Studenten/Schüler, ausländische Arbeitnehmer/Gewerbetreibende, noch Touristen/Durchreisende, als Opfer/Geschädigter beteiligt? (Bitte nach Straftatbeständen; Landkreisen/Kreisfreien Städten und Beteiligung nach Asylbewerber, Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge, Duldung, Unerlaubter Aufenthalt (kumulativ) aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

MMD18-11094

 

1 Vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/ein-sexualdelikt-eines-auslaenders-als-zahl-in-der-statistik/.

2 Vgl. Antwort der Landesregierung Sachsen vom 1. August 2024, Drs. 7/16767.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4656 mit Schreiben vom 18. November 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtli­che Verstöße) vom 1. Januar 2024 bis heute waren „Asylbewerber“ als Täter be­teiligt? (Bitte nach Straftatbeständen; Landkreisen/Kreisfreien Städten und Betei­ligung der Asylbewerber (kumulativ) aufschlüsseln.)
  2. Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtli­che Verstöße) vom 1. Januar 2024 bis heute waren „Geduldete Ausländer“ als Tä­ter beteiligt? (Bitte nach Straftatbeständen; Landkreisen/Kreisfreien Städten und Beteiligung der „geduldeten Ausländer“ (kumulativ) Aufschlüsseln.)
  3. Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtli­che Verstöße) vom 1. Januar 2024 bis heute waren „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“ als Täter beteiligt? (Bitte nach Straftatbeständen; Land-kreisen/Kreisfreien Städten und Beteiligung der „Kontingent-/ Bürgerkriegsflücht­linge“ (kumulativ) aufschlüsseln.)
  4. Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtli­che Verstöße) vom 1. Januar 2024 bis heute waren „unerlaubt aufhältige Auslän­der“ als Täter beteiligt? (Bitte nach Straftatbeständen; Landkreisen/Kreisfreien Städten und Beteiligung der „unerlaubt aufhältige Ausländer“ (kumulativ) auf­schlüsseln.)
  5. Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtli­che Verstöße) vom 1. Januar 2024 bis heute waren weder Deutsche, Bürger aus EU-Ländern, ausländische Studenten/Schüler, ausländische Arbeitnehmer/Ge-werbetreibende, noch Touristen/Durchreisende, als Opfer/Geschädigter beteiligt? (Bitte nach Straftatbeständen; Landkreisen/Kreisfreien Städten und Beteiligung nach Asylbewerber, Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge, Duldung, Unerlaubter Aufenthalt (kumulativ) aufschlüsseln.)

Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Polizei­liche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungs-prozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2024 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.

 

MMD18-11473

Beteiligte:
Markus Wagner