Kleine Anfrage 5047
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Straftaten in NRW im Jahr 2024, die sich gegen Hilfsorganisationen richten, die sich für die Belange von Flüchtlingen einsetzen – Wie sehen die Zahlen aus?
Mit Antwort der Landesregierung vom 10. Oktober 2024, Drucksache 18/11022, auf meine Kleine Anfrage vom 9. September 2024, Drucksache 18/10598, wurde Folgendes dargelegt:
„Der Fallzahlenabgleich mit dem Bundeskriminalamt für das Jahr 2024 ist noch nicht abgeschlossen und die in diesem Bericht angegebenen Fallzahlen mit Stand 19. September 2024 sind als vorläufige Zahlen zu betrachten.
Im ersten Halbjahr 2024 wurden im KPMD-PMK in Nordrhein-Westfalen bislang drei Straftaten gegen Einrichtungen, die sich für die Belange von Flüchtlingen einsetzen, erfasst. Es wurde weder eine Person im Sachzusammenhang verletzt noch als Tatverdächtige oder Tatverdächtiger ermittelt. Keine Person wurde festgenommen.“1
Das Ziel dieser Anfrage ist es, eine differenziertere Aufschlüsselung der Straftaten für das Jahr 2024 zu erhalten.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2024 gegen Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Flüchtlingen einsetzen, in Nordrhein-Westfalen verzeichnet? (Bitte nach Anzahl der verletzten Personen, Ort und Datum aufschlüsseln.)
- Bei wie vielen der unter Frage 1 erfragten Straftaten konnte ein Täter ermittelt bzw. festgenommen werden? (Bitte einzeln nach Straftatbestand, Nationalität, Alter und Geschlecht auflisten.)
- In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten in Fällen, in denen ein Täter ermittelt werden konnte, sowie in Fällen, in denen kein Täter ermittelt werden konnte?
- Auf welcher Erkenntnisgrundlage erfolgte im letzteren Fall die konkrete Zuordnung? (Bitte einzeln auflisten.)
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung v. 10.10.2024, Drucksache 18/11022.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5047 mit Schreiben vom 13. März 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2024 gegen Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Flüchtlingen einsetzen, in Nordrhein-Westfalen verzeichnet? (Bitte nach Anzahl der verletzten Personen, Ort und Datum aufschlüsseln.)
- Bei wie vielen der unter Frage 1 erfragten Straftaten konnte ein Täter ermittelt bzw. festgenommen werden? (Bitte einzeln nach Straftatbestand, Nationalität, Alter und Geschlecht auflisten.)
- In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten in Fällen, in denen ein Täter ermittelt werden konnte, sowie in Fällen, in denen kein Täter ermittelt worden konnte?
- Auf welcher Erkenntnisgrundlage erfolgte im letzteren Fall die konkrete Zuordnung? (Bitte einzeln auflisten.)
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die Auswertung der Fallzahlen erfolgt auf Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität. Der Fallzahlenabgleich der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt für das Jahr 2024 ist noch nicht abgeschlossen.