Straftaten in NRW im Jahr 2024 – Flüchtlingsunterkünfte

Kleine Anfrage
vom 29.01.2025

Kleine Anfrage 5046

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Straftaten in NRW im Jahr 2024 Flüchtlingsunterkünfte

Mit Antwort der Landesregierung vom 23. Oktober 2024, Drucksache 18/11135, auf meine Kleine Anfrage vom 9. September 2024, Drucksache 18/10601, wurde mitgeteilt, dass im ersten Halbjahr 2024 im KPMD-PMK in Nordrhein-Westfalen 16 flüchtlingsfeindliche Straftaten erfasst wurden, bei denen jedoch keine Person verletzt wurde. Insgesamt konnten vier Tatverdächtige ermittelt werden. Allerdings wurde keine Person festgenommen.1

Von den 16 erfassten Straftaten wurden 14 dem Phänomenbereich PMK -rechts- und 0 dem Phänomenbereich PMK -links- zugerechnet. Eine Straftat wurde dem Phänomenbereich PMK -Ausländische Ideologie- zugerechnet.2

Ziel der Anfrage für das Jahr 2024 ist erneut, eine differenziertere Aufschlüsselung der Straftaten zu erhalten.

So gilt es, die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren, der Anklagen, der Verurteilungen und der Einstellungen von Ermittlungen bzw. Verfahren darzulegen. Die Frage, ob im konkreten Fall Menschen direkt angegriffen wurden und zu Schaden kamen oder ob beispielsweise die Straftat gegen eine im Bau befindliche Unterkunftseinrichtung gerichtet war, konnte die Landesregierung bisher nicht ausreichend beantworten. Eine genaue Lagebeurteilung wird so zumindest erschwert.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2024 gegen Flüchtlingsunterkünfte oder andere Unterbringungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen verzeichnet? (Bitte nach Anzahl der verletzten Personen, Ort und Datum aufschlüsseln.)
  2. Bei wie vielen der unter Frage 1 erfragten Straftaten konnte ein Täter ermittelt bzw. festgenommen werden? (Bitte einzeln nach Straftatbestand, Nationalität, Alter und Geschlecht auflisten.)
  3. In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten in Fällen, in denen ein Täter ermittelt werden konnte, sowie in Fällen, in denen kein Täter ermittelt werden konnte?
  4. Auf welcher Erkenntnisgrundlage erfolgte im letzteren Fall die konkrete Zuordnung? (Bitte einzeln auflisten.)
  5. Wie viele eingeleitete Ermittlungsverfahren, Anklagen, Verurteilungen und Einstellungen von Ermittlungen bzw. von Verfahren (bitte jeweils mit Begründung) gab es im Jahr 2024 im Zusammenhang mit flüchtlingsfeindlichen Straftaten?

Markus Wagner

 

MMD18-12665

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 23.10.2024, Drucksache 18/11135.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5046 mit Schreiben vom 13. März 2025 na­mens der Landesregierung

  1. Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2024 gegen Flüchtlingsunterkünfte oder an­dere Unterbringungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen verzeichnet? (Bitte nach Anzahl der verletzten Personen, Ort und Datum aufschlüsseln.)
  2. Bei wie vielen unter Frage 1 erfragten Straftaten konnte ein Täter ermittelt bzw. festgenommen werden? (Bitte einzeln nach Straftatbestand, Nationalität, Alter und Geschlecht auflisten.)
  3. In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten in Fällen, in denen ein Täter ermittelt werden konnte, sowie in Fällen, in denen kein Täter ermittelt werden konnte?
  4. Auf welcher Erkenntnisgrundlage erfolgte im letzteren Fall die konkrete Zuord­nung? (Bitte einzeln auflisten.)

Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Die Auswertung der Fallzahlen erfolgt auf Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität. Der Fallzahlenabgleich der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt für das Jahr 2024 ist noch nicht abgeschlossen.

  1. Wie viele eingeleitete Ermittlungsverfahren, Anklagen, Verurteilungen und Einstel­lungen von Ermittlungen bzw. von Verfahren (bitte jeweils mit Begründung) gab es im Jahr 2024 im Zusammenhang mit flüchtlingsfeindlichen Straftaten?

Dem Ministerium der Justiz liegen die zur Beantwortung erforderlichen Zahlen nicht vor und können mit einem vertretbaren Aufwand nicht beschafft werden. Verfahren wegen „flüchtlings­feindlicher“ Straftaten werden in den Statistiken und Datenbanken der Justiz nicht gesondert erfasst. Eine Erhebung der Daten würde daher eine Einzelauswertung der Akten aller in Be­tracht kommenden Verfahren erfordern.

 

MMD18-13112

Beteiligte:
Markus Wagner