Kleine Anfrage 64
der Abgeordneten Markus Wagner und Prof. Dr. Daniel Zerbin vom 30.06.2022
Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2021
Eine Abfrage der WELT AM SONNTAG bei den Innenministerien der Länder hat erschreckende Zahlen im Bereich der Messerangriffe ans Licht geführt. Allein im Jahr 2020 wurden etwa 20.000 Messerangriffe gezählt, bei denen mindestens 100 Menschen zu Tode kamen. Allein auf Nordrhein-Westfalen fielen im Jahr 2020 über 5411 der registrierten Messerangriffe, wobei zu den häufigsten Tatorten Parks, Straßen und Mehrfamilienhäuser zählten. Knapp 40 Prozent der Tatverdächtigen besitzen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Anteil der Zuwanderer macht 17,4 Prozent der Tatverdächtigen aus.1
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie viele Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe sind in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 1. Januar 2021 bis heute polizeilich erfasst worden? (Bitte nach Monat und Jahr sowie nach Opfermerkmalen und Opfer-Täter-Relation aufschlüsseln)
- Wie viele der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaßen zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft? (Bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben und die jeweiligen Staatsangehörigkeiten explizieren sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)
- Wie viele der ermittelten Gesamtzahl an Opfern besaßen zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft? (Bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben und die jeweiligen Staatsangehörigkeiten explizieren sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)
- Wie viele der ermittelten Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit waren „Zuwanderer“? (Bitte jeweils prozentual und in absoluten Zahlen angeben und die jeweiligen Staatsangehörigkeiten explizieren)
- Welchen Vornamen tragen die Tatverdächtigen mit deutscher Staatsbürgerschaft? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens die Angabe bitte um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben)
Markus Wagner
Prof. Dr. Daniel Zerbin
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 64 mit Schreiben vom 2. August 2022 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Als Datenbasis für die Beantwortung der Fragen dient die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen (PKS NRW). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Regeln erstellt. In der PKS NRW ist die Erfassung des Tatmittels seit 2019 möglich. Das Tatmittel wird in der PKS NRW zum Fall erfasst. So ist auch eine Aussage zu eingesetzten Tatmitteln bei unaufgeklärten Fällen möglich. Die Zuordnung des Tatmittels zu einem bestimmten, zum Fall ermittelten Tatverdächtigen ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die Tat durch einen ermittelten Einzeltäter begangen wurde. Bei den Darstellungen zu Tatverdächtigen handelt es sich damit um zu einem Fall mit erfasstem Tatmittel „Stichwaffe“ ermittelte Tatverdächtige und nicht um Tatverdächtige, die ein Tatmittel „Stichwaffe“ eingesetzt haben.
Die PKS NRW ist eine Jahresstatistik. Die Darstellung unterjähriger Entwicklungen in der PKS NRW besitzt lediglich eine eingeschränkte Validität, da Qualitätssicherungsmaßnahmen nicht abschließend durchgeführt sind.
- Wie viele Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe sind in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 1. Januar 2021 bis heute polizeilich erfasst worden? (Bitte nach Monat und Jahr sowie nach Opfermerkmalen und Opfer-Täter-Relation aufschlüsseln)
In dem Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2022 wurden 7.371 Straftaten mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ registriert. Die Daten für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 30.06.2022 können sich allerdings noch verändern, da valide und abschließende Daten der PKS NRW für das Jahr 2022 nicht vorliegen.
- Wie viele der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaßen zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft? (Bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben und die jeweiligen Staatsangehörigkeiten explizieren sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)
Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen zu einem Fall mit dem Tatmittel „Stichwaffe“, die zum Tatzeitpunkt nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit waren, betrug für das Jahr 2021 2.106 (39,8 Prozent) und für das erste Halbjahr 2022 760 (41,7 Prozent). Die Daten für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 30.06.2022 können sich allerdings noch verändern, da valide und abschließende Daten der PKS NRW für das Jahr 2022 nicht vorliegen.
- Wie viele der ermittelten Gesamtzahl an Opfern besaßen zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft? (Bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben und die jeweiligen Staatsangehörigkeiten explizieren sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)
Die Anzahl der ermittelten Opfer zu einem Fall mit dem Tatmittel „Stichwaffe“, die nicht zum Tatzeitpunkt im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit waren, betrug für das Jahr 2021 2.003 (33,7 Prozent) und für das erste Halbjahr 2022 758 (35,2 Prozent). Die Daten für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 30.06.2022 können sich allerdings noch verändern, da valide und abschließende Daten der PKS NRW für das Jahr 2022 nicht vorliegen.
- Wie viele der ermittelten Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit waren „Zuwanderer“? (Bitte jeweils prozentual und in absoluten Zahlen angeben und die jeweiligen Staatsangehörigkeiten explizieren)
Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen „Zuwanderer“ zu einem Fall mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ betrug für das Jahr 2021 792 und für das erste Halbjahr 2022 247. Bezogen auf alle Tatverdächtigen ist dies ein Anteil in 2021 von 14,98 Prozent und für das erste Halbjahr 2022 von 13,55 Prozent. Die Daten für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 30.06.2022 können sich allerdings noch verändern, da valide und abschließende Daten der PKS NRW für das Jahr 2022 nicht vorliegen.
- Welchen Vornamen tragen die Tatverdächtigen mit deutscher Staatsbürgerschaft? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens die Angabe bitte um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben)
Die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen zu einem Fall mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ für den angefragten Zeitraum weise ich in der Anlage aus. Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Identifikation eröffnet, erfasst die Übersicht den jeweils ersten Vornamen.