Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2022

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1761
des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2022

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Bereits Anfang dieses Jahres habe ich eine Kleine Anfrage gestellt, um die Entwicklung von Straftaten mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 aufzeigen zu lassen. Dabei verwies ich auf eine Anfrage der WELT AM SONNTAG bei den Innenmini­sterien der Länder, die erschreckende Zahlen im Bereich der Messerangriffe ans Licht brachte. Allein im Jahr 2020 wurden etwa 20.000 Messerangriffe gezählt, bei denen mindestens 100 Menschen zu Tode kamen. Allein auf Nordrhein-Westfalen entfielen im Jahr 2020 über 5411 der registrierten Messerangriffe, wobei zu den häufigsten Tatorten Parks, Straßen und Mehr­familienhäuser zählten. Knapp 40 Prozent der Tatverdächtigen besitzen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Anteil der Zuwanderer macht 17,4 Prozent der Tatverdächtigen aus.1

Die Landesregierung verwies in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage darauf,

„dass als Datenbasis für die Beantwortung von Fragen der Kriminalitätsentwicklung […] die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen (PKS NRW)“ dient. „Sie wird nach bundes­einheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die PKS NRW ist eine Jahresstatistik, die zu Jah­resbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten der PKS NRW für das Jahr 2022 und mithin auch zu Straftaten zu denen das Tatmittel Stichwaffe erfasst wurde, derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor, so dass eine Beantwortung der Fragen allein aus diesem Grund derzeit nicht möglich ist.“2

Am 22. Februar 2023 hat Innenminister Herbert Reul die Polizeiliche Kriminalstatistik des Lan­des Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 vorgestellt. Insofern sollte eine Beantwortung mei­ner Fragen nun möglich sein.

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1761 mit Schreiben vom 2. Juni 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

  1. Wie viele Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe sind in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2022 polizeilich erfasst worden? (Bitte nach Monat sowie nach Opfermerk­malen und Opfer-Täter-Relation aufschlüsseln.)

In der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen sind für das Jahr 2022 insgesamt 5.081 Fälle mit einem Tatmittel „Stichwaffe“ erfasst. In 625 Fällen wurde ein Messer entspre­chend des Waffengesetzes, in 4.343 Fällen ein sonstiges Messer und in 113 Fällen eine sons­tige Stichwaffe erfasst.

  1. Wie viele der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaßen zu diesem Zeit­punkt nicht ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft? (Bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben sowie die jeweiligen Staatsangehörigkeiten ex­plizieren und nach Geschlecht aufschlüsseln.)

Von den 4.840 im Jahr 2022 ermittelten Tatverdächtigen einer Straftat mit einem erfassten Tatmittel „Stichwaffe“ verfügten insgesamt 1.992 über eine andere als die deutsche Staatsan­gehörigkeit. Tatverdächtige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden – unab­hängig von möglichen weiteren Staatsangehörigkeiten – in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen als Deutsche erfasst.

  1. Wie viele der ermittelten Gesamtzahl an Opfern besaßen zu diesem Zeitpunkt nicht ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft? (Bitte prozentual und in absolu­ten Zahlen angeben sowie die jeweiligen Staatsangehörigkeiten explizieren und nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln.)

Von den 5.541 erfassten Opfern einer Straftat mit Tatmittel „Stichwaffe“ im Jahr 2022 verfügten 2.020 Opfer über eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit. Opfer, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden – unabhängig von möglichen weiteren Staatsangehörig­keiten – in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen als Deutsche erfasst.

  1. Wie viele der ermittelten Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wa­ren (Asyl-)„Zuwanderer“? (Bitte jeweils prozentual und in absoluten Zahlen ange­ben und die jeweiligen Staatsangehörigkeiten explizieren und nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln.)

Für das Jahr 2022 sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen 697 tatver­dächtige Zuwanderer zu einem Fall mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ erfasst.

  1. Welchen Vornamen tragen die Tatverdächtigen mit deutscher Staatsbürger­schaft? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei iden­tischer Schreibweise eines Vornamens die Angabe bitte um einen Zahlenwert er­gänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getra­gen haben.)

Die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Da die Nen­nung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Identifikation er­öffnet, erfasst diese nur den jeweils ersten Vornamen, wobei jeder Vorname bei identischer Schreibweise nur einmal aufgeführt wird.

 

Antwort samt Anlage als PDF

 

1 Vgl. https://www.welt. de/politik/deutschland/plus235180472/Fast-20-000-Messerangriffe-in-einem-Jahr-in-Deutschland.html.

2 Antwort der Landesregierung v. 07.02.2023, Drucksache 18/2876, S. 2.

Beteiligte:
Markus Wagner