Kleine Anfrage 1761
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2022
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Bereits Anfang dieses Jahres habe ich eine Kleine Anfrage gestellt, um die Entwicklung von Straftaten mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 aufzeigen zu lassen. Dabei verwies ich auf eine Anfrage der WELT AM SONNTAG bei den Innenministerien der Länder, die erschreckende Zahlen im Bereich der Messerangriffe ans Licht brachte. Allein im Jahr 2020 wurden etwa 20.000 Messerangriffe gezählt, bei denen mindestens 100 Menschen zu Tode kamen. Allein auf Nordrhein-Westfalen entfielen im Jahr 2020 über 5411 der registrierten Messerangriffe, wobei zu den häufigsten Tatorten Parks, Straßen und Mehrfamilienhäuser zählten. Knapp 40 Prozent der Tatverdächtigen besitzen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Anteil der Zuwanderer macht 17,4 Prozent der Tatverdächtigen aus.1
Die Landesregierung verwies in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage darauf,
„dass als Datenbasis für die Beantwortung von Fragen der Kriminalitätsentwicklung […] die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen (PKS NRW)“ dient. „Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die PKS NRW ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten der PKS NRW für das Jahr 2022 und mithin auch zu Straftaten zu denen das Tatmittel Stichwaffe erfasst wurde, derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor, so dass eine Beantwortung der Fragen allein aus diesem Grund derzeit nicht möglich ist.“2
Am 22. Februar 2023 hat Innenminister Herbert Reul die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 vorgestellt. Insofern sollte eine Beantwortung meiner Fragen nun möglich sein.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1761 mit Schreiben vom 2. Juni 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.
- Wie viele Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe sind in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2022 polizeilich erfasst worden? (Bitte nach Monat sowie nach Opfermerkmalen und Opfer-Täter-Relation aufschlüsseln.)
In der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen sind für das Jahr 2022 insgesamt 5.081 Fälle mit einem Tatmittel „Stichwaffe“ erfasst. In 625 Fällen wurde ein Messer entsprechend des Waffengesetzes, in 4.343 Fällen ein sonstiges Messer und in 113 Fällen eine sonstige Stichwaffe erfasst.
- Wie viele der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaßen zu diesem Zeitpunkt nicht ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft? (Bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben sowie die jeweiligen Staatsangehörigkeiten explizieren und nach Geschlecht aufschlüsseln.)
Von den 4.840 im Jahr 2022 ermittelten Tatverdächtigen einer Straftat mit einem erfassten Tatmittel „Stichwaffe“ verfügten insgesamt 1.992 über eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit. Tatverdächtige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden – unabhängig von möglichen weiteren Staatsangehörigkeiten – in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen als Deutsche erfasst.
- Wie viele der ermittelten Gesamtzahl an Opfern besaßen zu diesem Zeitpunkt nicht ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft? (Bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben sowie die jeweiligen Staatsangehörigkeiten explizieren und nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln.)
Von den 5.541 erfassten Opfern einer Straftat mit Tatmittel „Stichwaffe“ im Jahr 2022 verfügten 2.020 Opfer über eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit. Opfer, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden – unabhängig von möglichen weiteren Staatsangehörigkeiten – in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen als Deutsche erfasst.
- Wie viele der ermittelten Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit waren (Asyl-)„Zuwanderer“? (Bitte jeweils prozentual und in absoluten Zahlen angeben und die jeweiligen Staatsangehörigkeiten explizieren und nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln.)
Für das Jahr 2022 sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen 697 tatverdächtige Zuwanderer zu einem Fall mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ erfasst.
- Welchen Vornamen tragen die Tatverdächtigen mit deutscher Staatsbürgerschaft? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens die Angabe bitte um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben.)
Die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Identifikation eröffnet, erfasst diese nur den jeweils ersten Vornamen, wobei jeder Vorname bei identischer Schreibweise nur einmal aufgeführt wird.
2 Antwort der Landesregierung v. 07.02.2023, Drucksache 18/2876, S. 2.