Straftaten und Straftäter in Asylbewerberunterkünften und Waffensicherstellungen

Kleine Anfrage
vom 13.11.2017

Kleine Anfrage 539
der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD

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In Asylbewerberunterkünften wird immer wieder von erhöhter Kriminalität berichtet. Es geht dabei um Rohheitsdelikte (zum Beispiel Raub und Körperverletzung), Straftaten gegen die persönliche Freiheit (dies können unter anderem Fälle von Nötigung, Bedrohung, Nachstellung und Menschenhandel sein), um Sexualdelikte oder auch um Rauschgiftkriminalität. Die Polizeikräfte des Landes NRW werden durch diese Kriminalität stark beansprucht.

In einem Bericht auf Spiegel Online1 vom 07.03.16 wird berichtet, dass die Täter der Polizei in Nordrhein-Westfalen sehr viel Arbeit bereiten. Für die Staatsmacht sei aus der Flüchtlingskrise eine enorme zusätzliche Belastung entstanden. Wie aus einem vertraulichen Lagebericht der nordrhein-westfälischen Ordnungshüter hervorgeht, mussten die Beamten innerhalb eines Jahres mehr als 93.000-mal zu den damals 314 Asylbewerberunterkünften in Nordrhein-Westfalen ausrücken. Nicht berücksichtigt waren damals die etwa 4500 kommunalen Einrichtungen. Uns interessieren hier die aktuellen Zahlen.

Mit Datum vom 23.10.2017 hat das Sächsische Staatsministerium des Innern eine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel zu diesem Thema sehr ausführlich für den Freistaat Sachsen beantwortet. (Drs.-Nr. 6/10846). Das Ausmaß der zusätzlichen Kriminalität, die in Zusammenhang mit der Asylkrise seit 2015 steht, wird hier sehr deutlich. Ich bitte um eine ähnlich ausführliche und umfassende Antwort für Nordrhein-Westfalen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele und welche Straftaten wurden an einem Tatort/ Einsatzort „Asylbewerberheim/ Flüchtlingsunterkunft“ in den Jahren 2015 bis 2017 in Nordrhein-Westfalen begangen?
  2. Durch wen wurden diese Straftaten begangen? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl je Delikt und zu den Straftatbeständen die summarische Angabe nach deutschen und nicht deutschen Tatverdächtigen inkl. Anteil der Asylbewerber bei dieser Gruppe)
  3. Wie oft kommt es bei Straftaten an einem Tatort/ Einsatzort „Asylbewerberheim/ Flüchtlingsunterkunft“ in den Jahren von 2015 bis 2017 zu der Konstellation, dass es sich bei Täter und Opfer um einen Asylbewerber handelte? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Straftatbestand und Anzahl)
  4. Zu den Straftatbeständen aus Frage 1 bitte die Gesamtzahl an Straftaten im jeweiligen Jahr in Nordrhein-Westfalen angeben. (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl je Delikt und zu den Straftatbeständen die summarische Angabe nach deutschen und nicht deutschen Tatverdächtigen inkl. Anteil der Asylbewerber bei dieser Gruppe)
  5. Wie viele Waffen und gefährliche Gegenstände wurden an einem Tatort / Einsatzort „Asylbewerberunterkunft/Flüchtlingsunterkunft in den Jahren 2015 bis 2017 sichergestellt, beschlagnahmt oder eingezogen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art der Waffen und Städten/Gemeinden)

1http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fluechtlinge-polizei-rechnet-mit-steigender-kriminalitaet-a-1081060.html

Gabriele Walger-Demolsky

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 539 im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und In­tegration des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt:

Vorbemerkung der Landesregierung

Als Datenbasis für die Beantwortung der Fragen dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach bundeseinheitlichen, jährlich mit den be­teiligten Gremien abgestimmten Richtlinien.

Frage 1

Wie viele und welche Straftaten wurden an einem Tatort/ Einsatzort „Asylbewerberheim/ Flüchtlingsunterkunft“ in den Jahren 2015 bis 2017 in Nordrhein-Westfalen begangen?

Die Tatörtlichkeiten „Asylbewerberheim“ und „Flüchtlingsunterkunit“ werden in der PKS nicht abgebildet.

Frage 2

Durch wen wurden diese Straftaten begangen? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl je Delikt und zu den Straftatbe­ständen die summarische Angabe nach deutschn und nicht deut­schen Tatverdächtigen inkl. Anteil der Asylbewerber bei dieser Gruppe)

Siehe meine Antwort zu Frage 1.

Frage 3

Wie oft kommt es bei Straftaten an einem Tatort/ Einsatzort „Asylbewerberheim/ Flüchtlingsunterkunft“ in den Jahren von 2015 bis 2017 zu der Konstellation, dass es sich bei Täter und Opfer um einen Asylbewerber handelte? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Straf­tatbestand und Anzahl)

Siehe meine Antwort zu Frage 1.

Frage 4

Zu den Straftatbeständen aus Frage 1 bitte die Gesamtzahl an Straftaten im jeweiligen Jahr in Nordrhein-Westfalen angeben. (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl je Delikt und zu den Straftatbeständen die summarische Angabe nach deutschen und nicht deutschen Tatverdächtigen inkl. Anteil der Asylbewerber Seite 3 von 3 bei dieser Gruppe)

Der Anteil der Tatverdächtigen an allen Straftaten, gegliedert nach ih­rem Aufenthaltsanlass, wird jährlich in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. In der Anlage habe ich die Verteilung der ermittelten Tatverdächtigen nach Delikt und Aufent­haltsanlass für die Jahre 2015, 2016 und das erste Halbjahr 2017 dar­gestellt.

(Anlage kann als PDF geladen werden)

Frage 5           

Wie viele Waffen und gefährliche Gegenstände wurden an einem Tatort/Einsatzort „Asylbewerberunterkunft/ Flüchtlingsunterkunft in den Jahren 2013 bis 2017 sichergesteIlt, beschlagnahmt oder eingezogen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art der Waffen und Städten/Gemeinden)

Siehe meine Antwort zu Frage 1.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Reul