Kleine Anfrage 2331
des Abgeordneten Klaus Esser AfD
Straßenverkehrszählung 2021: Warum sind in der bei Straßen.NRW veröffentlichten Verkehrszählung keine Daten zum Radverkehr enthalten?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) alle fünf Jahre initiierte Verkehrszählung (SVZ) ist als mehr als 1000 Seiten umfassende Datei auf den Seiten von Straßen.NRW hinterlegt.1 Diese Zählung erfasst systematisch Fahrzeuge auf den Autobahnen und Bundesstraßen, aber auch zusätzlich auf den Landes- und Kreisstraßen in Nordrhein-Westfalen – sowie auf besonders hoch belasteten innerörtlichen (kommunalen) Hauptverkehrsstraßen. „Corona-bedingt“ wurde die Straßenverkehrszählung 2020 in das Jahr 2021 verschoben. Seit dem Frühsommer 2023 sind die Ergebnisse für NRW abrufbar (siehe Drucksache 18/4605). Eine mediale Betrachtung ist allerdings ausgeblieben, denn die Datensätze lassen nur bedingt Rückschlüsse auf die tatsächliche Entwicklung der Verkehrsströme zu, da infolge von verhängten Lockdowns und Reisebeschränkungen auch der Verkehr massiv verzerrt und beeinflusst wurde. In Anbetracht einer propagierten „Verkehrswende“ sind die Datensätze dennoch interessant, auch wenn sie mutmaßlich nicht vollständig vorliegen. Denn dies muss angezweifelt werden, da trotz Hinterlegung in der Indexrubrizierung keine Informationen zum Radverkehr vorhanden sind, um Rückschlüsse auf bevorzugte bzw. tatsächlich genutzte Verkehrsmittel zu erlangen.
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2331 mit Schreiben vom 12. September 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Bei der turnusmäßig im 5-Jahres-Zeitraum durchgeführten bundesweiten Straßenverkehrszählung (SVZ) handelt es sich um eine Zählung in der Verantwortung des Bundes, die sich primär auf Bundesfernstraßen erstreckt und mit deren Durchführung und Auswertung die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) betraut ist.
Länder, Kreise und Kommunen haben darüber hinaus Gelegenheit, die Zählung auf das nachgeordnete Netz in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich auszudehnen und eine Auswertung im bundesweit einheitlichen Maßstab vornehmen zu lassen.
Auf der Landesebene Nordrhein-Westfalens wird dies für den Bereich der Landesstraßen grundsätzlich flächendeckend umgesetzt; im nachgeordneten Bereich ist die Beteiligung der Kreise und Kommunen an der Zählung überaus uneinheitlich.
Die Umsetzung der Straßenverkehrszählung anhand bundesweit einheitlicher Richtlinien obliegt in Nordrhein-Westfalen dem Landesbetrieb Straßenbau. Diese Zuständigkeit erstreckt sich auch auf die Veröffentlichung der Ergebnisse.
Sämtliche Ergebnisse wurden veröffentlicht.
- Warum sind keine Daten zum Radverkehr in dem Datensatz „SVZ 2020 im Jahr 2021 NW.xlsx“ bzw. der Datei „SVZ 2020 im Jahr 2021 NW mit Hinweisen und Da-tensatzbeschreibung.pdf“ enthalten, obwohl als Fahrzeugart in der Datensatzbe-schreibung DTVRad bzw. DTV Fahrrad enthalten sind?
Art und Umfang der Ergebnisveröffentlichung zur Straßenverkehrszählung durch den Landes-betrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen entsprechen derjenigen der Bundesanstalt für Straßenwesen. In der genannten Tabelle finden sich die gesamtquerschnittsbezogenen DTV-Werte für den Radverkehr – so tatsächlich an der jeweiligen Zählstelle belastbar erhoben – in der Spalte BP des Tabellenblatts „Zeilenformat“.
- Überschlägig betrachtet wird deutlich, dass auch der Kraftrad-Verkehr (als DTVKrad bzw. DTV Krad klassifiziert) auf den NRW-Landes- bzw. -Kreisstraßen kaum mehr als 1–2% des Gesamtverkehrsvolumens bzw. teils auch deutlich weniger ausmacht. Gibt es überhaupt relevanten Fahrradverkehr auf Landes- bzw. Kreisstraßen in NRW?
Eine Korrelation zwischen Kraftrad- und Radverkehr besteht grundsätzlich nicht, weswegen es nicht zielführend ist, aus einem Kraftradaufkommen Schlussfolgerungen auf das Radver-kehrsgeschehen zu treffen. Radverkehre sind, soweit sie erhoben wurden, entsprechend veröffentlicht worden (vgl. Antwort zu Frage 1).
- Plant die Landesregierung angesichts der Lücken im Datensatz eine eigene Erhebung, um insbesondere die Radnutzungsgewohnheiten der Bürger in NRW systematisch zu erfassen?
Als Instrumentarium für flächendeckend landesweite Aussagen zum Radverkehrsgeschehen ist die Straßenverkehrszählung in der vorliegenden Form weder gedacht noch grundsätzlich geeignet.
Um zukünftig Daten zum Radverkehrsgeschehen in Nordrhein-Westfalen generieren zu können, plant die Landesverkehrszentrale, Radverkehrsdetektoren an unterschiedlichen Querschnitts- und Standorttypen einzusetzen. Ein Pilotprojekt dazu befindet sich derzeit in der Erarbeitung.
- Wie schätzt die Landesregierung den nicht in der Straßenverkehrszählung 2021 hinterlegten Radverkehr im Verhältnis zum Gesamtverkehrsvolumen auf den Landes- bzw. Kreisstraßen ein?
Mit dem Instrumentarium „Straßenverkehrszählung“ ist keine Möglichkeit zur Ableitung flächendeckend landesweiter Aussagen zum Radverkehrsgeschehen gegeben (vgl. Antwort zu Frage 3).
- Wie begründet die Landesregierung angesichts dieser lückenhaften Datenbasis eine „Verkehrswende“ mitsamt eines millionenschweren Ausbaus der Radewe-geinfrastruktur?
Das Land Nordrhein-Westfalen plant den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur nach den Bedarfen und ermittelten Potenzialen der Nutzerinnen und Nutzer. Aus diesem Grund wird das gesetzlich festgeschriebene landesweite Radvorrangnetz auf Basis der Potenzialanalyse Radverkehr definiert und umgesetzt. Dabei werden Netzlücken geschlossen und bestehende Radwege – sofern erforderlich – in einen dem Bedarf entsprechenden Zustand gebracht.
Es ist unabhängig davon zu erkennen, dass die Nutzerzahlen in den letzten Jahren stetig steigen. Laut den Zahlen des Zweiradindustrieverbandes (ZIV) ist der Bestand von Fahrrädern und E-Bikes in 10 Jahren beständig gewachsen: von 71 Mio. auf 82,8 Mio. Fahrräder und E-Bikes. Auch aufgrund dieser Entwicklung der Fahrräder und E-Bikes, muss sich auch die Infrastruktur weiter verbessern. Das Fahrrad wird immer mehr zu einem Alltagsfahrzeug. Diesen geänderten Nutzungsansprüchen trägt die Landesregierung einerseits mit einer stetig besser werdenden Infrastruktur Rechnung und fördert andererseits den Umstieg auf das Rad.
1 https://www.strassen.nrw.de/de/periodische-verkehrszaehlungen.html Datum des Originals: 12.09.2023/Ausgegeben: 18.09.2023