Straßenverkehrszählung 2021: Warum sind in der bei Straßen.NRW veröffentlichten Verkehrszählung keine Daten zum Radverkehr enthalten?

Kleine Anfrage
vom 15.08.2023

Kleine Anfrage 2331

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Straßenverkehrszählung 2021: Warum sind in der bei Straßen.NRW veröffentlichten Verkehrszählung keine Daten zum Radverkehr enthalten?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) alle fünf Jahre initi­ierte Verkehrszählung (SVZ) ist als mehr als 1000 Seiten umfassende Datei auf den Seiten von Straßen.NRW hinterlegt.1 Diese Zählung erfasst systematisch Fahrzeuge auf den Auto­bahnen und Bundesstraßen, aber auch zusätzlich auf den Landes- und Kreisstraßen in Nord­rhein-Westfalen – sowie auf besonders hoch belasteten innerörtlichen (kommunalen) Haupt­verkehrsstraßen. „Corona-bedingt“ wurde die Straßenverkehrszählung 2020 in das Jahr 2021 verschoben. Seit dem Frühsommer 2023 sind die Ergebnisse für NRW abrufbar (siehe Druck­sache 18/4605). Eine mediale Betrachtung ist allerdings ausgeblieben, denn die Datensätze lassen nur bedingt Rückschlüsse auf die tatsächliche Entwicklung der Verkehrsströme zu, da infolge von verhängten Lockdowns und Reisebeschränkungen auch der Verkehr massiv ver­zerrt und beeinflusst wurde. In Anbetracht einer propagierten „Verkehrswende“ sind die Da­tensätze dennoch interessant, auch wenn sie mutmaßlich nicht vollständig vorliegen. Denn dies muss angezweifelt werden, da trotz Hinterlegung in der Indexrubrizierung keine Informa­tionen zum Radverkehr vorhanden sind, um Rückschlüsse auf bevorzugte bzw. tatsächlich genutzte Verkehrsmittel zu erlangen.

Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2331 mit Schrei­ben vom 12. September 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Bei der turnusmäßig im 5-Jahres-Zeitraum durchgeführten bundesweiten Straßenverkehrs­zählung (SVZ) handelt es sich um eine Zählung in der Verantwortung des Bundes, die sich primär auf Bundesfernstraßen erstreckt und mit deren Durchführung und Auswertung die Bun­desanstalt für Straßenwesen (BASt) betraut ist.

Länder, Kreise und Kommunen haben darüber hinaus Gelegenheit, die Zählung auf das nach­geordnete Netz in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich auszudehnen und eine Auswertung im bundesweit einheitlichen Maßstab vornehmen zu lassen.

Auf der Landesebene Nordrhein-Westfalens wird dies für den Bereich der Landesstraßen grundsätzlich flächendeckend umgesetzt; im nachgeordneten Bereich ist die Beteiligung der Kreise und Kommunen an der Zählung überaus uneinheitlich.

Die Umsetzung der Straßenverkehrszählung anhand bundesweit einheitlicher Richtlinien ob­liegt in Nordrhein-Westfalen dem Landesbetrieb Straßenbau. Diese Zuständigkeit erstreckt sich auch auf die Veröffentlichung der Ergebnisse.

Sämtliche Ergebnisse wurden veröffentlicht.

  1. Warum sind keine Daten zum Radverkehr in dem Datensatz „SVZ 2020 im Jahr 2021 NW.xlsx“ bzw. der Datei „SVZ 2020 im Jahr 2021 NW mit Hinweisen und Da-tensatzbeschreibung.pdf“ enthalten, obwohl als Fahrzeugart in der Datensatzbe-schreibung DTVRad bzw. DTV Fahrrad enthalten sind?

Art und Umfang der Ergebnisveröffentlichung zur Straßenverkehrszählung durch den Landes-betrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen entsprechen derjenigen der Bundesanstalt für Stra­ßenwesen. In der genannten Tabelle finden sich die gesamtquerschnittsbezogenen DTV-Werte für den Radverkehr – so tatsächlich an der jeweiligen Zählstelle belastbar erhoben – in der Spalte BP des Tabellenblatts „Zeilenformat“.

  1. Überschlägig betrachtet wird deutlich, dass auch der Kraftrad-Verkehr (als DTVKrad bzw. DTV Krad klassifiziert) auf den NRW-Landes- bzw. -Kreisstraßen kaum mehr als 1–2% des Gesamtverkehrsvolumens bzw. teils auch deutlich weni­ger ausmacht. Gibt es überhaupt relevanten Fahrradverkehr auf Landes- bzw. Kreisstraßen in NRW?

Eine Korrelation zwischen Kraftrad- und Radverkehr besteht grundsätzlich nicht, weswegen es nicht zielführend ist, aus einem Kraftradaufkommen Schlussfolgerungen auf das Radver-kehrsgeschehen zu treffen. Radverkehre sind, soweit sie erhoben wurden, entsprechend ver­öffentlicht worden (vgl. Antwort zu Frage 1).

  1. Plant die Landesregierung angesichts der Lücken im Datensatz eine eigene Erhe­bung, um insbesondere die Radnutzungsgewohnheiten der Bürger in NRW syste­matisch zu erfassen?

Als Instrumentarium für flächendeckend landesweite Aussagen zum Radverkehrsgeschehen ist die Straßenverkehrszählung in der vorliegenden Form weder gedacht noch grundsätzlich geeignet.

Um zukünftig Daten zum Radverkehrsgeschehen in Nordrhein-Westfalen generieren zu kön­nen, plant die Landesverkehrszentrale, Radverkehrsdetektoren an unterschiedlichen Quer­schnitts- und Standorttypen einzusetzen. Ein Pilotprojekt dazu befindet sich derzeit in der Er­arbeitung.

  1. Wie schätzt die Landesregierung den nicht in der Straßenverkehrszählung 2021 hinterlegten Radverkehr im Verhältnis zum Gesamtverkehrsvolumen auf den Lan­des- bzw. Kreisstraßen ein?

Mit dem Instrumentarium „Straßenverkehrszählung“ ist keine Möglichkeit zur Ableitung flä­chendeckend landesweiter Aussagen zum Radverkehrsgeschehen gegeben (vgl. Antwort zu Frage 3).

  1. Wie begründet die Landesregierung angesichts dieser lückenhaften Datenbasis eine „Verkehrswende“ mitsamt eines millionenschweren Ausbaus der Radewe-geinfrastruktur?

Das Land Nordrhein-Westfalen plant den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur nach den Be­darfen und ermittelten Potenzialen der Nutzerinnen und Nutzer. Aus diesem Grund wird das gesetzlich festgeschriebene landesweite Radvorrangnetz auf Basis der Potenzialanalyse Rad­verkehr definiert und umgesetzt. Dabei werden Netzlücken geschlossen und bestehende Rad­wege – sofern erforderlich – in einen dem Bedarf entsprechenden Zustand gebracht.

Es ist unabhängig davon zu erkennen, dass die Nutzerzahlen in den letzten Jahren stetig stei­gen. Laut den Zahlen des Zweiradindustrieverbandes (ZIV) ist der Bestand von Fahrrädern und E-Bikes in 10 Jahren beständig gewachsen: von 71 Mio. auf 82,8 Mio. Fahrräder und E-Bikes. Auch aufgrund dieser Entwicklung der Fahrräder und E-Bikes, muss sich auch die Inf­rastruktur weiter verbessern. Das Fahrrad wird immer mehr zu einem Alltagsfahrzeug. Diesen geänderten Nutzungsansprüchen trägt die Landesregierung einerseits mit einer stetig besser werdenden Infrastruktur Rechnung und fördert andererseits den Umstieg auf das Rad.

 

Antwort als PDF

 

1 https://www.strassen.nrw.de/de/periodische-verkehrszaehlungen.html Datum des Originals: 12.09.2023/Ausgegeben: 18.09.2023

Beteiligte:
Klaus Esser