Kleine Anfrage 877
des Abgeordneten Roger Beckamp AfD
Die Diskrepanzen in der Nachfrage und im Angebot an Wohnraum sowie in der regionalen Verteilung von Angebot und Nachfrage verstärken sich weiterhin. Bei gleichzeitig weiter wachsenden Zahlen in den verschiedenen Nachfragegruppen stellt sich die Frage, mit welchen strategischen Ansätzen kurz und mittelfristig Lösungsbeiträge erreicht werden können. Betroffen ist hierbei insbesondere der Bereich der Wohnbaulandmobilisierung.
Beim Wohnbauland wird für die als erforderlich angesehenen zusätzlichen 400.000 Wohnungen ein Bedarf in der Größenordnung von 11.000 Hektar Nettowohnbauland geschätzt. Diesem Bedarf stehen gemäß des Flächenmonitorings des Landes verfügbare Flächen in Flächennutzungsplänen der Gemeinden in der Größenordnung von ca. 19.000 Hektar gegenüber.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie beabsichtigt die Landesregierung mit den regional differenzierten Angebotsüberhängen bzw. -defiziten bei der Baulandverfügbarkeit umzugehen?
- Welche Vorgaben des Landesentwicklungsplans stellen in diesem Zusammenhang für die Kommunen unnötige Hemmnisse für die Baulandbereitstellung dar?
- Existieren entlang der ÖPNV-Achsen Flächennutzungsplanausweisungen für den Bereich Wohnen, die noch ungenutzt sind?
- Soll die Darstellung zusätzlicher Siedlungsflächen an ÖPNV-Achsen über den Landesentwicklungsplan oder über die Regionalpläne erfolgen?
- Welche Flächenpotentiale werden durch die Bereitstellung von Flächen im Besitz des Landes oder anderer öffentlicher bzw. privater Einrichtungen wie z.B. Post und Bahn gesehen?
Roger Beckamp
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 877 im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie dem Minister für Verkehr wie folgt:
Frage 1
Wie beabsichtigt die Landesregierung mit den regional differenzierten Angebotsüberhängen bzw. -defiziten bei der Baulandverfügbarkeit umzugehen?
Die Landesregierung setzt sich für ein Klima für Wohnungsneubau ein. Ein wesentlicher Baustein dafür ist eine Landes- und Regionalplanung, die den Kommunen des Landes eine vorausschauende Boden-vorratspolitik ermöglicht und dabei hilft, die Baulandentwicklung bedarfsgerecht zu gestalten. Zudem unterstützt die Landesregierung die Kommunen mit einer Vielzahl von Förderinstrumenten bei der Mobilisierung und Entwicklung von Wohnbauflächen. Denn für eine Ausweitung des Wohnungsbaus müssen Flächen tatsächlich für eine Bebauung verfügbar sein.
Frage 2
Welche Vorgaben des Landesentwicklungsplans stellen in diesem Zusammenhang für die Kommunen unnötige Hemmnisse für die Baulandbereitstellung dar?
Um unnötige Hemmnisse bei der Ausweisung von Bauland zu beseitigen, wird die Landesregierung den Landesentwicklungsplan (LEP) in einem konzentrierten Planverfahren ändern. Hierbei soll z. B. der Grundsatz 6.1-2 (Leitbild „flächensparende Siedlungsentwicklung“) aus dem LEP gestrichen werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Entwicklungsmöglichkeiten kleinerer Ortsteile mit weniger als 2.000 Einwohnern zu stärken und den veränderten Wohnflächenansprüchen Rechnung zu tragen.
Frage 3
Existieren entlang der ÖPNV-Achsen Flächennutzungsplanaus-weisungen für den Bereich Wohnen, die noch ungenutzt sind?
Ja.
Frage 4
Soll die Darstellung zusätzlicher Siedlungsflächen an ÖPNV-Achsen über den Landesentwicklungsplan oder über die Regionalpläne erfolgen?
Im Landesentwicklungsplan selbst sind keine neuen Siedlungsflächen festgelegt. Die Umsetzung und Ausgestaltung, zum Beispiel durch die bauleitplanerische Umsetzung der Allgemeinen Siedlungsbereiche in Wohnbauflächen, erfolgt durch die Städte und Gemeinden im Zuge ihrer kommunalen Selbstverwaltung.
Frage 5
Welche Flächenpotentiale werden durch die Bereitstellung von Flächen im Besitz des Landes oder anderer öffentlicher bzw. privater Einrichtungen wie z.B. Post und Bahn gesehen?
Nicht mehr betriebsnotwendige Flächen der Bahn können durch die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW (BEG NRW) entwickelt werden. Innerstädtische Flächenpotenziale privater Eigentümer kö n-nen in den kooperativen Verfahren des Flächenpools NRW aktiviert werden. Darüber hinaus bietet § 15 Absatz 3 Haushaltsgesetz die Möglichkeit, nicht mehr benötigte Landesliegenschaften für die im Gesetz benannten Zwecke zu veräußern.
Mit freundlichen Grüßen
Ina Scharrenbach