Straußwirtschaft in NRW nach vorne bringen – Regionale Landwirtschaft in unserer Heimat gezielt fördern!

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 105
der Abgeordneten Zacharias Schalley und Andreas Keith vom 07.07.2022

 

Straußwirtschaft in NRW nach vorne bringen Regionale Landwirtschaft in unserer Heimat gezielt fördern!

Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung heißt es auf Seite 23: „Für die Gastronomie wird Nachhaltigkeit immer mehr zum wirtschaftlichen Erfolgsfaktor. Deshalb möchten wir für die Stärkung der regionalen Wertschöpfung und der Nachhaltigkeit ein Netzwerk für regionale Produkte in der Gastronomie anregen.“ Und auf Seite 29: „Wir wollen die regionale, saisonale wie auch ökologische Versorgung und Vermarktung stärken. Dazu werden wir die Landwirtschaft unterstützen, indem wir regionale Produkte fördern, die Vermarktung ausbauen, Wertschöpfungsketten stärken und die Direktvermarktung als eine der Einkommensmöglichkeiten der Landwirtschaft unterstützen. Außerdem entwickeln wir eine übergreifende und ganzheitliche Ernährungsstrategie für Nordrhein-Westfalen, die mehr gesundes Essen in öffentliche Kantinen bringt, die regionale Wertschöpfung stärkt und alle regional erzeugten Produkte – ob konventionell oder ökologisch produziert – gleichermaßen fördert und neue Marktchancen für die Landwirtschaft eröffnet.“

Eine stärkere Nachhaltigkeit in der Gastronomie wird möglich sein, wenn die regionale Landwirtschaft leichter als bisher ihre Produkte bewerben und verkaufen kann. In dieser Hinsicht spielt die Straußwirtschaft eine besondere Rolle. Die Straußwirtschaft ermöglicht den Erzeugern die Öffnung eines saisonalen oder tageweise geöffneten Gastbetriebs zur Vermarktung ihrer selbsterzeugten Produkte. Die Straußwirtschaft ist unter den Erzeugern und Verbrauchern sehr beliebt und in Süddeutschland, vornehmlich unter den Winzern im Rheinland und in Baden-Württemberg, weit verbreitet.

Immer wieder zeigen Ernährungstrends, dass regional angebaute Lebensmittel bei Kunden immer beliebter werden. Kunden achten bei der Auswahl von Lebensmitteln oft auf deren Heimatbezug. Sie bewerten Regio-Produkte als besonders frisch, nährstoffreich und schmackhaft. Doch noch immer existieren bürokratische Hindernisse für die Direktvermarktung: im Gewerberecht, Steuerrecht, Handwerksrecht, Baurecht und Lebensmittelrecht, bei der Produkthaftung, in der Verpackungsverordnung und bei den Vorschriften zur Lebensmittelhygiene.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Möglichkeiten bestehen heute für die regionalen Erzeuger in NRW, einen eigenen Gastbetrieb nach dem süddeutschen Modell der Straußwirtschaft zu führen?
  2. In welcher Höhe will die Landesregierung das „NRW i(s)st gut“ fördern? Datum des Originals: 07.07.2022/Ausgegeben: 11.07.2022
  3. Welche bürokratischen Erleichterungen plant die Landesregierung für die regionalen Erzeuger?
  4. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung mit dem Ziel, „mehr gesundes Essen in öffentliche Kantinen“ zu bringen?
  5. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass nicht ausschließlich Bio- und Öko-Produkte von der geplanten Förderung der regionalen Landwirtschaft profitieren?

Zacharias Schalley
Andreas Keith

 

Anfrage als PDF


Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 105 mit Schreiben vom 19. August 2022 im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Möglichkeiten bestehen heute für die regionalen Erzeuger in NRW, einen eigenen Gastbetrieb nach dem süddeutschen Modell der Straußenwirtschaft zu führen?

Der Wein- und Obstanbau konzentriert sich in Nordrhein-Westfalen nur auf bestimmte Regionen und spielt bezogen auf die Gesamtfläche des Landes keine prägende Rolle. Der bisherige Bestand reichte nicht aus, um eine flächendeckende Zulassung im Rahmen einer Landesverordnung zu begründen.

Aufgrund dessen hat Nordrhein-Westfalen bereits im September 2012 die Verordnungsermächtigung auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen, damit regionale Besonderheiten berücksichtigt und flexible Regelungen geschaffen werden können.

Die Einrichtung einer Straußwirtschaft ergibt dann Sinn, wenn es um den gewerblichen Ausschank von Alkohol geht. Das Anbieten von unentgeltlichen Kostproben, alkoholfreien Getränken oder selbst zubereiteten Speisen bedarf keiner Erlaubnis.

Für die regionale Landwirtschaft käme in jedem Fall die Direktvermarktung in Betracht. Die Vermarktung selbsterzeugter landwirtschaftlicher Naturprodukte (z. B. Obst, Gemüse, Milch, Eier, Wolle, Honig) einschließlich gegebenenfalls auch alkoholischer Verarbeitungsprodukte ab Hof kann noch der landwirtschaftlichen Urproduktion zugeordnet werden und stellt damit noch kein Gewerbe im Sinn der Gewerbeordnung dar.

  1. In welcher Höhe will die Landesregierung das „NRW is(s)t gut“ fördern?

Die Regionalmarke „NRW is(s)t gut“ findet man bereits in nordrhein-westfälischen Lebensmitteleinzelhandelsketten auf Gemüse, Eiern, Milch und Fleisch. Einige Mitglieder nutzen die Marke, um sich mit ihrer regionalen Verankerung zu profilieren und eindeutig zu positionieren. Inhaber der Marke „NRW i(s)st gut!“ ist der Verein Ernährung-NRW e.V., der seit über 10 Jahren unternehmens- wie initiativenseitig bei der Profilierung der Land- und Ernährungswirtschaft Nordrhein-Westfalen hinsichtlich regionaler Vermarktung sowie Standort- und Produktmarketing mitwirkt. Eine in Auftrag gegebene Evaluierung u.a. zur Marke „NRW is(s)t gut!“ wird das weitere Vorgehen im Sinne des Koalitionsvertrags vorbereiten.

  1. Welche bürokratischen Erleichterungen plant die Landesregierung für die regionalen Erzeuger?

Bürokratische Erleichterungen für die landwirtschaftlichen Erzeuger sind u.a. im Hinblick auf Digitalisierung angestrebt. So soll sukzessive die Möglichkeit der digitalen Antragstellung bei sämtlichen Förderangeboten eingeführt werden. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür ein, die Frage der bürokratischen Entlastung von landwirtschaftlichen Direktvermarktern bei entsprechenden Gesetzesauflagen zu berücksichtigen.

 

2

 

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN – 18. Wahlperiode                                                                                                                                                         Drucksache 18/579

  1. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung mit dem Ziel, „mehr gesundes Essen in öffentliche Kantinen“ zu bringen?

Eine gesunde und nachhaltige Ernährungsweise sowie die Reduzierung von Lebensmittelverlusten erlangen eine immer größere Bedeutung. Eine gesunde und nachhaltige Verpflegung in Kantinen bietet sowohl die Chance, präventiv gegen ernährungsassoziierte Krankheiten und Fehlernährung zu wirken, leistet zugleich einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele und stärkt die regionale Wertschöpfung. In der Gemeinschafts- und Außer-Haus-Verpflegung liegt auch aufgrund des Vorbildcharakters öffentlicher Einrichtungen ein großes Potenzial. Die Landesregierung hat es sich daher zum Ziel gemacht, gesundes und nachhaltiges Essen in der institutionalisierten Verpflegung zu unterstützen. Dies kann sowohl über bekannte Beratungs- und Informationsformate wie die der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung, als auch über neue Ansätze erfolgen. Orientierung bieten hierbei die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.

  1. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass nicht ausschließlich Bio- und Öko-Produkte von der geplanten Förderung der regionalen Landwirtschaft profitieren?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt regionale Vermarktung bereits seit über 20 Jahren, insbesondere über die Förderangebote Absatzförderung und Marktstrukturverbesserung (Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung, Gründung von Erzeugerorganisationen, Zusammenarbeit in lokalen Vermarktungsketten). Absatzförderung unterstützt die Branchenakteure bei der Erschließung neuer und nachhaltig geprägter Marktpotenziale, u.a. durch Verbraucherinformation und gemeinschaftliche Kommunikation. Damit soll die regionale Wertschöpfung gestärkt werden und die soziale sowie wirtschaftliche Infrastruktur in den Regionen erhalten bleiben.

Die Marktstrukturförderung zielt darauf ab, effiziente Absatzstrukturen zu unterstützen, die ein wichtiger Wettbewerbsfaktor der Land- und Ernährungswirtschaft sind. Gefördert werden Projekte, die eine Steigerung der Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch eine Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung sowie den Erhalt bzw. den Aufbau von Vermarktungsstrukturen erwirken.

Das Förderangebot richtet sich sowohl an konventionelle als auch an ökologische Landwirte und Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung. In der Vergangenheit machte die Förderung von Öko-Projekten entsprechend der Marktrelevanz ökologisch erzeugter Lebensmittel einen kleineren Anteil aus.


Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 105 mit Schreiben vom 19. August 2022 im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Möglichkeiten bestehen heute für die regionalen Erzeuger in NRW, einen eigenen Gastbetrieb nach dem süddeutschen Modell der Straußenwirtschaft zu führen?

Der Wein- und Obstanbau konzentriert sich in Nordrhein-Westfalen nur auf bestimmte Regionen und spielt bezogen auf die Gesamtfläche des Landes keine prägende Rolle. Der bisherige Bestand reichte nicht aus, um eine flächendeckende Zulassung im Rahmen einer Landesverordnung zu begründen.

Aufgrund dessen hat Nordrhein-Westfalen bereits im September 2012 die Verordnungsermächtigung auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen, damit regionale Besonderheiten berücksichtigt und flexible Regelungen geschaffen werden können.

Die Einrichtung einer Straußwirtschaft ergibt dann Sinn, wenn es um den gewerblichen Ausschank von Alkohol geht. Das Anbieten von unentgeltlichen Kostproben, alkoholfreien Getränken oder selbst zubereiteten Speisen bedarf keiner Erlaubnis.

Für die regionale Landwirtschaft käme in jedem Fall die Direktvermarktung in Betracht. Die Vermarktung selbsterzeugter landwirtschaftlicher Naturprodukte (z. B. Obst, Gemüse, Milch, Eier, Wolle, Honig) einschließlich gegebenenfalls auch alkoholischer Verarbeitungsprodukte ab Hof kann noch der landwirtschaftlichen Urproduktion zugeordnet werden und stellt damit noch kein Gewerbe im Sinn der Gewerbeordnung dar.

  1. In welcher Höhe will die Landesregierung das „NRW is(s)t gut“ fördern?

Die Regionalmarke „NRW is(s)t gut“ findet man bereits in nordrhein-westfälischen Lebensmitteleinzelhandelsketten auf Gemüse, Eiern, Milch und Fleisch. Einige Mitglieder nutzen die Marke, um sich mit ihrer regionalen Verankerung zu profilieren und eindeutig zu positionieren. Inhaber der Marke „NRW i(s)st gut!“ ist der Verein Ernährung-NRW e.V., der seit über 10 Jahren unternehmens- wie initiativenseitig bei der Profilierung der Land- und Ernährungswirtschaft Nordrhein-Westfalen hinsichtlich regionaler Vermarktung sowie Standort- und Produktmarketing mitwirkt. Eine in Auftrag gegebene Evaluierung u.a. zur Marke „NRW is(s)t gut!“ wird das weitere Vorgehen im Sinne des Koalitionsvertrags vorbereiten.

  1. Welche bürokratischen Erleichterungen plant die Landesregierung für die regionalen Erzeuger?

Bürokratische Erleichterungen für die landwirtschaftlichen Erzeuger sind u.a. im Hinblick auf Digitalisierung angestrebt. So soll sukzessive die Möglichkeit der digitalen Antragstellung bei sämtlichen Förderangeboten eingeführt werden. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür ein, die Frage der bürokratischen Entlastung von landwirtschaftlichen Direktvermarktern bei entsprechenden Gesetzesauflagen zu berücksichtigen.

  1. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung mit dem Ziel, „mehr gesundes Essen in öffentliche Kantinen“ zu bringen?

Eine gesunde und nachhaltige Ernährungsweise sowie die Reduzierung von Lebensmittelverlusten erlangen eine immer größere Bedeutung. Eine gesunde und nachhaltige Verpflegung in Kantinen bietet sowohl die Chance, präventiv gegen ernährungsassoziierte Krankheiten und Fehlernährung zu wirken, leistet zugleich einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele und stärkt die regionale Wertschöpfung. In der Gemeinschafts- und Außer-Haus-Verpflegung liegt auch aufgrund des Vorbildcharakters öffentlicher Einrichtungen ein großes Potenzial. Die Landesregierung hat es sich daher zum Ziel gemacht, gesundes und nachhaltiges Essen in der institutionalisierten Verpflegung zu unterstützen. Dies kann sowohl über bekannte Beratungs- und Informationsformate wie die der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung, als auch über neue Ansätze erfolgen. Orientierung bieten hierbei die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.

  1. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass nicht ausschließlich Bio- und Öko-Produkte von der geplanten Förderung der regionalen Landwirtschaft profitieren?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt regionale Vermarktung bereits seit über 20 Jahren, insbesondere über die Förderangebote Absatzförderung und Marktstrukturverbesserung (Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung, Gründung von Erzeugerorganisationen, Zusammenarbeit in lokalen Vermarktungsketten). Absatzförderung unterstützt die Branchenakteure bei der Erschließung neuer und nachhaltig geprägter Marktpotenziale, u.a. durch Verbraucherinformation und gemeinschaftliche Kommunikation. Damit soll die regionale Wertschöpfung gestärkt werden und die soziale sowie wirtschaftliche Infrastruktur in den Regionen erhalten bleiben.

Die Marktstrukturförderung zielt darauf ab, effiziente Absatzstrukturen zu unterstützen, die ein wichtiger Wettbewerbsfaktor der Land- und Ernährungswirtschaft sind. Gefördert werden Projekte, die eine Steigerung der Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch eine Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung sowie den Erhalt bzw. den Aufbau von Vermarktungsstrukturen erwirken.

Das Förderangebot richtet sich sowohl an konventionelle als auch an ökologische Landwirte und Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung. In der Vergangenheit machte die Förderung von Öko-Projekten entsprechend der Marktrelevanz ökologisch erzeugter Lebensmittel einen kleineren Anteil aus.

 

Antwort als PDF