Streik im ÖPNV: Wie hart traf NRW-Pendler der Stillstand bei Bussen und Bahnen?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1363

des Abgeordneten Klaus Esser vom 13.02.2023

Streik im ÖPNV: Wie hart traf NRW-Pendler der Stillstand bei Bussen und Bahnen?

In NRW fielen infolge großer Warnstreiks im Öffentlichen Dienst in zahlreichen Städten auch Busse und Bahnen aus. Pendler benötigten am 9. und 10. Februar 2023 viel Geduld, um ans Ziel zu kommen. In mehreren NRW-Städten kam der öffentliche Nahverkehr fast vollständig zum Erliegen. In Düsseldorf wurde vorab bekannt gegeben, dass die Stadtbahnlinien und die meisten Buslinien der Rheinbahn betroffen sind, inklusive des Kreises Mettmann, der Stadt Meerbusch und der Verbindungen nach Duisburg, Krefeld, Neuss und Ratingen. Auch die Busse und Bahnen der Dortmunder Stadtwerke blieben im Depot. Der Warnstreik betraf auch Wuppertal, Solingen und Remscheid.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Busse und Bahnen fielen an den beiden Tagen des Warnstreiks in NRW aus? (Bitte aufschlüsseln nach Ort, Anzahl, Linie und Tag)
  2. Wie viele Reisende und Pendler waren von den Warnstreiks in NRW betroffen? (Bitte aufschlüsseln nach Orten, Anzahl der Reisenden und nach Streiktag)
  3. Welche Hinweise erhielten Reisenden im Vorfeld der Verkehrsbeeinträchtigungen rund um den Warnstreik?
  4. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen des Streiks sowie die Kommunikation mit den Reisenden rund die Verkehrsbeeinträchtigungen?

Klaus Esser

 

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Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1363 mit Schrei­ben vom 21. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der ÖPNV ist zu unterteilen in den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den übrigen ÖPNV. Von den in der Kleinen Anfrage thematisierten Streiks war nur der übrige ÖPNV be­troffen.

Die Aufgabenträgerschaft für den übrigen ÖPNV ist nach § 3 des Gesetzes über den Öffentli­chen Personennahverkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) auf die Kreise, kreisfreien Städte und einzelne kreisangehörige Städte übertragen. Daher liegen der Landes­regierung unmittelbar keine Erkenntnisse zu den vom Fragesteller gewünschten Informationen vor.

Die in der Kleinen Anfrage aufgezählten Städte und Gemeinden liegen im Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), welcher für die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 konsultiert wurde. Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 erfolgen auf Grundlage seiner Rück­meldung.

  1. Wie viele Busse und Bahnen fielen an den beiden Tagen des Warnstreiks in NRW aus? (Bitte aufschlüsseln nach Ort, Anzahl, Linie und Tag)

An den beiden Streiktagen 09. und 10. Februar wurden diverse kommunale Verkehrsunter­nehmen von den Gewerkschaften bestreikt. Schwerpunkt der Arbeitsniederlegungen waren insbesondere die Städte Düsseldorf und Dortmund (nur 09. Februar) sowie die sogenannte „Wupper-Schiene“ mit den Städten Remscheid, Solingen und Wuppertal. Von dem Streik wa­ren auch von den betroffenen Verkehrsunternehmen bediente weitere Städte wie beispiels­weise Meerbusch, Neuss, Ratingen, Duisburg, Krefeld, Wülfrath, Velbert, Castrop-Rauxel oder Lünen tangiert. In der Folge fielen bei den bestreikten Verkehrsunternehmen grundsätzlich alle Fahrten im Bus-, Straßenbahn- und Stadtbahn- und Schwebebahnbereich aus. Auch Ange­bote des sog. „Bedarfsverkehrs“, also TaxiBusse, OnDemand-Verkehre, etc. waren betroffen. Lediglich auf einzelnen Linien gab es ein Linienangebot. So wurde in Düsseldorf ein „Streik­netz“ aus einzelnen Buslinien aufrechterhalten. Nicht bestreikt wurde der Schienenpersonen­nahverkehr. S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse fuhren planmäßig und stellten für einen Teil der Fahrgäste eine Alternative dar.

  1. Wie viele Reisende und Pendler waren von den Warnstreiks in NRW betroffen? (Bitte aufschlüsseln nach Orten, Anzahl der Reisenden und nach Streiktag)

Eine Erhebung oder Schätzung der betroffenen Reisenden und Pendler hat nicht stattgefun­den. Grundsätzlich war der weitaus überwiegende Teil aller Fahrgäste der bestreikten Ver­kehrsunternehmen betroffen und konnte kein Fahrtangebot in Anspruch nehmen. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der betroffenen Fahrgäste Alternativen wie beispielsweise die ver­kehrenden Verkehrsmittel des Schienenpersonennahverkehrs genutzt hat.

  1. Welche Hinweise erhielten Reisenden im Vorfeld der Verkehrsbeeinträchtigungen rund um den Warnstreik?

Direkt nach Ankündigung des Warnstreiks durch die Gewerkschaften wurden von den Ver­kehrsunternehmen alle verfügbaren Kanäle genutzt, um die Fahrgäste, aber auch relevante Einrichtungen wie Schulen oder Universitäten zu informieren. Auch die Bezirksregierungen wurden informiert. Hierzu wurden neben „klassischen Pressemeldungen“ auch die entspre­chenden Apps der Verkehrsunternehmen sowie Kanäle von sozialen Medien, die Anzeiger der Dynamischen Fahrgastinformation und weitere Kanäle genutzt. In der Fahrplanauskunft wur­den die entsprechenden Fahrten auf „Ausfall“ gesetzt. Einzelne Verkehrsunternehmen haben an relevanten Punkten Handzettel durch Infopersonal verteilt. Auch der VRR hat über die Homepage, soziale Medien und die VRR-App auf den Streik hingewiesen.

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen des Streiks sowie die Kom­munikation mit den Reisenden rund die Verkehrsbeeinträchtigungen?

Die verfassungsrechtliche Grundlage für das Arbeitskampfrecht einschließlich des Streik­rechts ist die in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verankerte Koalitionsfreiheit. Ein wesentlicher Zweck der von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionen ist der Abschluss von Tarifverträgen. Dabei zählen zu den durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Mitteln auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind. Die Wahl der Mittel bleibt den Koalitionen überlassen und wird von der Landesregierung weder kom­mentiert noch bewertet.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Klaus Esser