Kleine Anfrage 1008
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Nach Medienberichten, z.B. in der Westfalenpost vom 05.01.17, sei in der einzigen NRW-Abschiebehaftanstalt in Büren die Bewegungsfreiheit für die untergebrachten Ausreisepflichtigen eingeschränkt worden1. Die Initiative „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“ prangert einen eklatanten Personalmangel in Nordrhein-Westfalens einziger Abschiebehaftanstalt an. Das habe zur Folge, so deren Sprecher, dass die Haftbedingungen für die in der Einrichtung im Kreis Paderborn untergebrachten abgelehnten männlichen Asylbewerber verschärft wurden.
Die zuständige Bezirksregierung Detmold bestätige „geänderte Regeln in den Vormittagsstunden“ seitdem 11. Dezember 2017. Neu sei, dass in der Zeit von 7 bis 14 Uhr der Aufenthalt in fremden Hafträumen und im Außenbereich der Einrichtung nicht möglich ist. Die Insassen der „Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige“ könnten aber vormittags weiterhin Sportangebote wie Fußball oder Gerätetraining sowie den Gebetsraum, die Küchen und das Internet nutzen. „In der Zeit von 14 bis 22 Uhr können sie sich sowohl in den Gebäuden als auch im Außenbereich frei bewegen und diversen Freizeitbeschäftigungen, wie Sportangeboten oder Tischfußball, Billard und Darts, nachgehen.“ Dem Sprecher der Bezirksregierung zufolge sind nach Paragraf 5 Abs. 1, Satz 2 des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes NRW „Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zulässig, wenn und soweit es die Sicherheit oder Ordnung einer Einrichtung erfordern“.
Somit sei die Sache klar: Man argumentiere mit solchen Gefahren, damit man die Zahl der Gefangenen erhöhen könne. Und das, obwohl schon jetzt zu wenig Personal vorhanden sei. „Die Verantwortlichen suchen neue Mitarbeiter, finden aber so gut wie keine.“ Zudem gebe es einen hohen Krankenstand („20 bis 25 Prozent der Beschäftigten“).
Das NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration wolle hingegen von einem Personalmangel nichts wissen. Die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, so ein Sprecher, hätten ihren Grund darin, dass sich die Zusammensetzung der Untergebrachten „in der jüngeren Vergangenheit“ verändert habe: „Zunehmend sind Personen aus problematischen Herkunftsländern und mit schwierigen persönlichen oder kriminellen Biografien aufgenommen worden.“ Dies habe auch zu Zwischenfällen und Störungen in der Einrichtung geführt.
Denn hier seien überdurchschnittlich viele Personen in Abschiebehaft: 22,5 Prozent der Flüchtlinge in Deutschland seien auf NRW verteilt, aber 35 bis 40 Prozent der in einer Abschiebehaftanstalt Untergebrachten entfielen auf NRW.
Dem Ministeriumssprecher zufolge wird die Einrichtung in Büren – Deutschlands größte Abschiebehaftanstalt – seit Mai 2017 mit einer Kapazität von 140 Plätzen betrieben. Am 31. Dezember 2017 waren 128 Ausreisepflichtige untergebracht. Severin: „Die Abschiebungshaft soll erweitert werden, da mit einem dauerhaft gestiegenen Bedarf an Plätzen gerechnet werden muss.“ Aufgrund der zunehmenden Zahl ablehnender Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werde die Zahl der Ausreisepflichtigen und „damit auch der Rückkehrbedarf zeitversetzt“ weiter ansteigen. „Aus diesem Grund soll die Kapazität in Büren auf 175 Plätze erhöht werden.“
Dieses ginge angesichts eines Mangels an qualifiziertem Personal nur, „wenn die Rechte der Gefangenen noch weiter eingeschränkt werden“. Das habe Folgen: Verschlechterte Haftbedingungen führten zu Unzufriedenheit, Unruhe und Konflikten.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Ist die Aussage korrekt, dass nunmehr in der Zeit von 7 bis 14 Uhr der Aufenthalt in „fremden Hafträumen und im Außenbereich der Einrichtung“ nicht möglich ist und sich somit bislang jeder Abschiebehäftling in einer Zelle seiner freien Wahl aufhalten konnte?
- Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des Sprechers „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“, hinsichtlich eines eklatanten Personalmangels in Nordrhein-Westfalens einziger Abschiebehaftanstalt und der weitergehenden Aussage zu einem Krankenstand von 20 bis 25 Prozent der Beschäftigten? (Bitte aufschlüsseln nach Ist und Soll – Personalschlüssel. Bitte den Krankenstand anhand des effektiven Personalschlüssels im Vergleich zu den Justizvollzugsanstalten NRW aufschlüsseln.)
- Entspricht die Aussage, dass die Insassen der „Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige“ sich auf dem Gelände frei bewegen dürfen und dabei sportlichen Freizeitaktivitäten nachgehen dürfen.
- Was versteht die Landesregierung unter: „Personen aus problematischen Herkunftsländern und mit schwierigen persönlichen oder kriminellen Biografien, einhergehend mit Zwischenfällen und Störungen in der Einrichtung“?
- Was versteht die Landesregierung unter „dauerhaft gestiegenen Bedarf an Plätzen“? Bitte aufschlüsseln nach aktuellem Platzangebot und „gestiegenem Bedarf“ für die Jahre 2017-2022 (Prognose).
(Gehen Sie bei der Beantwortung der Frage bitte auch darauf ein, ob Veränderungen des Personalschlüssels zu Lasten von Justizvollzugsanstalten erfolgen sollen.)
Markus Wagner