Kleine Anfrage 859
der Abgeordneten Markus Wagner und Sven Tritschler vom 02.12.2022
Stromausfälle wegen Energiekrise – Wie erhalten Bürger ihr Bargeld?
Immer mehr Bürger ziehen es vor, ihren Einkauf mit einer Bankkarte zu begleichen, anstatt auf Bargeld zu setzen. Die angebliche Bequemlichkeit und der vermeintlich schnellere Bezahlvorgang stehen dabei im Vordergrund. Darüber hinaus suchen Bürger mehrere Male im Monat einen Bankautoamten auf, um Bargeld in kleineren und vor allem bedarfsgerechten Größenordnungen abzuheben. Im Falle eines Stromausfalls, der im Zuge der staatlich selbstverschuldeten Energiekrise alles andere als unwahrscheinlich ist, hätte dies zur Folge, dass weder das Bezahlen mit einer Bankkarte noch das Abheben von Bargeld an Bankautomaten möglich wäre. Millionen Deutsche könnten dann den nur noch mit Bargeld stattfindenden Einkauf nicht mehr antreten.
Nach Informationen der Bild-Zeitung bereiten sich die Finanzaufsichtsbehörde BaFin sowie Branchenverbände auf einen derartigen Notfall vor, um die Bevölkerung mit Bargeld zu versorgen. Die Bundesbank plane, ihre Bargeldbestände aufzustocken. Gleichzeitig könnten Kunden bei ihrer Bank nur noch begrenzte Beträge abheben. Die für den Transport von Bargeld eingesetzten Geldtransporter sollen auf Wunsch von Transporter-Betreibern zur kritischen Infrastruktur hinzugezählt werden, um im Notfall ausreichend Treibstoff für die Fahrzeuge zu erhalten.1
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Welche Vorkehrungen hat die Landesregierung bisher getroffen, um auch im Falle eines Stromausfalls die Möglichkeit aufrechtzuerhalten, dass der Bürger an Bargeld gelangen kann?
- In welcher Form sind die Polizeibehörden auf einen flächendeckenden Stromausfall vorbereitet, bei dem gegebenenfalls Bankinstitute und Geldautomaten Ziel von Überfällen werden könnten?
- Plant die Landesregierung Betreiber von Geldtransportern in die Rubrik „kritische Infrastruktur“ mit aufzunehmen, um den Zugang zu Treibstoff zu gewährleisten?
Markus Wagner
Sven Tritschler
1 Vgl. h t t p s : / / w w w. b il d .d e / g eld/mein-geld/mein-geld/stromausfaelle-wegen-energiekrise-behoerden-arbeiten-an-notfall-plan-f u e r s- b ar g e-8 1 9 46 3 54 . bild.html.
Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 859 mit Schreiben vom 3. Januar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern beantwortet.
- Welche Vorkehrungen hat die Landesregierung bisher getroffen, um auch im Falle eines Stromausfalls die Möglichkeit aufrechtzuerhalten, dass der Bürger an Bargeld gelangen kann?
Die Sicherstellung der Bargeldversorgung ist Teil des gesetzlichen Auftrags der Deutschen Bundesbank und erfolgt in Zusammenarbeit mit den Kreditinstituten vor Ort. Sie hat daher umfassende Maßnahmen getroffen, um für ihre Auszahlungsfähigkeit auch in Not- und Krisenfällen Sorge zu tragen. Hierzu zählen beispielsweise Konzepte zur Notstromversorgung und Krisenkommunikation, zur Sicherstellung der internen Bargeldlogistik sowie die Vorhaltung ausreichend hoher Bargeldbestände in den 31 Filialen im gesamten Bundesgebiet. Darüber hinaus haben Finanzinstitute regelmäßig auf Grundlage des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) in Verbindung mit der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) u.a. Vorkehrungen zur Sicherstellung der Aufrechterhaltung des Betriebs zu treffen.
- In welcher Form sind die Polizeibehörden auf einen flächendeckenden Stromausfall vorbereitet, bei dem gegebenenfalls Bankinstitute und Geldautomaten Ziel von Überfällen werden könnten?
Zur Beantwortung der Frage 2 wird auf den Bericht für die Sitzung des Innenausschusses am 27.10.2022 (LT-Vorlage 18/302) verwiesen.
Bankinstitute sind Objekte der Kritischen Infrastruktur im Sinne dieses Berichts.
- Plant die Landesregierung Betreiber von Geldtransportern in die Rubrik „kritische Infrastruktur“ mit aufzunehmen, um den Zugang zu Treibstoff zu gewährleisten?
Die Bargeldversorgung ist bereits in § 7 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV) genannt. Daher sieht die Landesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf.
1 Vgl. h t t p s : / / w w w. b il d .d e / g eld/mein-geld/mein-geld/stromausfaelle-wegen-energiekrise-behoerden-arbeiten-an-notfall-plan-f u e r s- b ar g e-8 1 9 46 3 54 . bild.html.