Kleine Anfrage 5983des Abgeordneten Markus Wagner vom 17.09.2021
Strukturen, Personenpotenzial und Vernetzung der Gruppe „Antinationale Linke Bielefeld“ (ALIBI)
Die nach eigener Beschreibung „kommunistisch“ ausgerichtete Gruppe „Antinationale Linke Bielefeld“ (ALIBI) wird laut Vorlage 17/4662 A 09 dem autonomen und linksextremen Spektrum zugeordnet, „deren Angehörige das staatliche Gewaltmonopol sowie die rechtsstaatliche Ordnung ablehnen und zugleich Gewalt zur Erreichung der eigenen politischen Ziele befürworten.“
Ich frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung:
- Über welches (geschätzte) Personenpotenzial verfügt die Gruppe „Antinationale Linke Bielefeld“ (ALIBI)?
- Wie viele Personen, die auf Grundlage von Staatsschutz- bzw. Verfassungsschutzerkenntnissen der Gruppe „Antinationale Linke Bielefeld“ (ALIBI) zugerechnet werden, sind in den vergangenen 5 Jahren strafrechtlich in Erscheinung getreten? (Bitte aufschlüsseln nach Personen und Anzahl der jeweils begangenen Straftaten.)
- Hat die Gruppe „Antinationale Linke Bielefeld“ (ALIBI) bis zum Zeitpunkt der Anfrage bei Behörden des Landes NRW Fördermittel beantragt bzw. erhalten?
- Was ist der Landesregierung über die Infrastruktur (Messengergruppen, Social-Media-Auftritte, genutzte Räumlichkeiten, Fördervereine zur Finanzierung, etc.) der Gruppe bekannt?
- An welchen Versammlungen bzw. Veranstaltungen haben Personen, die der Gruppe zugerechnet werden, seit 2019 teilgenommen? (Bitte auch Mischszenen-Manifestationen explizit benennen.)
Markus Wagner
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5983 mit Schreiben vom 19. Oktober 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
- Über welches (geschätzte) Personenpotenzial verfügt die Gruppe „Antinationale Linke Bielefeld“ (ALIBI)?
Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz rechnet der Gruppe „Antinationale Linke Bielefeld“ ein Potenzial von 20 bis 25 Personen zu.
- Wie viele Personen, die auf Grundlage von Staatsschutz- bzw. Verfassungsschutzerkenntnissen der Gruppe „Antinationale Linke Bielefeld“ (ALIBI) zugerechnet werden, sind in den vergangenen 5 Jahren strafrechtlich in Erscheinung getreten? (Bitte aufschlüsseln nach Personen und Anzahl der jeweils begangenen Straftaten.)
Das Ministerium der Justiz hat mit Schreiben vom 27. September 2021 Folgendes mitgeteilt:
„Dem Ministerium der Justiz liegen die erbetenen Informationen nicht vor. Eine entsprechende Erhebung erforderte eine händische Auswertung sämtlicher in Betracht kommender Ermittlungsakten. Dies ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit einem für die Strafrechtspflege vertretbaren Aufwand nicht zu leisten.“
Daher beschränken sich die folgenden Angaben über die Anzahl strafrechtlich relevanter Ereignisse in Bezug auf das Personenpotenzial der Gruppe „Antinationale Linke Bielefeld“ auf Fälle politisch motivierter Kriminalität, die durch die Polizei erfasst wurden. Dabei handelt es sich um polizeilich geführte Ermittlungsverfahren. Eine Aussage über deren Ausgang wird durch die folgenden Angaben nicht getroffen.
In den letzten fünf Jahren traten
- drei Personen mit fünf Straftaten
- vier Personen mit drei Straftaten
- zwei Personen mit zwei Straftaten und
- zwei Personen mit einer Straftat
in Erscheinung.
- Hat die Gruppe „Antinationale Linke Bielefeld“ (ALIBI) bis zum Zeitpunkt der Anfrage bei Behörden des Landes NRW Fördermittel beantragt bzw. erhalten?
Nein.
- Was ist der Landesregierung über die Infrastruktur (Messengergruppen, Social-Media-Auftritte, genutzte Räumlichkeiten, Fördervereine zur Finanzierung,) der Gruppe bekannt?
Dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz sind eine Internetpräsenz, ein YouTube-Ka-nal sowie ein Twitter-, ein Facebook- und ein Instagram-Account bekannt, die der Gruppe zugerechnet werden.
- An welchen Versammlungen bzw. Veranstaltungen haben Personen, die der Gruppe zugerechnet werden, seit 2019 teilgenommen? (Bitte auch Mischszenen-Manifestationen explizit benennen.)
In der Vorbemerkung auf die Antwort zu der Großen Anfrage 22 (LT-Drs. 17/11081) führt die Landesregierung aus:
„Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz richtet seinen Fokus entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag in erster Linie auf die Beobachtung extremistisch ausgerichteter Personenzusammenschlüsse. In diesem Rahmen ist eine Beobachtung einzelner Personen insbesondere dann von Interesse, wenn ihr Handeln für den Personenzusammenschluss eine herausgehobene bzw. prägende Bedeutung hat, wobei die Strafbarkeit des Handelns insoweit nicht entscheidend ist. In derartigen Fällen ist auch eine Speicherung der Verhaltensweisen einzelner Mitglieder eines Personenzusammenschlusses geboten. Demgegenüber gibt die bloße Mitgliedschaft einer Person in einer extremistischen Organisation für sich allein nicht automatisch Veranlassung, sie auch in personenbezogenen Dateien zu speichern.“
Eine abschließende Darstellung von Versammlungsteilnahmen von Einzelpersonen, die der Gruppe „Antinationale Linke Bielefeld“ zugerechnet werden, ist daher nicht möglich. Abgesehen davon könnten dadurch auch Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand und die Arbeitsweise des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes gezogen werden.