Strukturen und Kosten der vier NRW-Verkehrsverbünde

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1096
des Abgeordneten Klaus Esser vom 20.01.2023

Strukturen und Kosten der vier NRW-Verkehrsverbünde

In Nordrhein-Westfalen gibt es den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), den Aachener Verkehrsverbund (AVV), den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Jeder dieser Verkehrsverbünde hat sein eigenes Tarifsystem, jeder verfügt über eine eigene Smartphone-App, über beträchtliche finanzielle Mittel und jeweils unabhängige personelle Kapazitäten in eigenen Verwaltungsstrukturen. Verbundfreie Gebiete gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Für verbundübergreifende Fahrten gilt in Nordrhein-Westfalen der NRW-Tarif, welcher zu keinem Verkehrsverbund gehört, sondern ein übergeordneter Dachtarif ist. Vor dem Hintergrund des angekündigten „Deutschlandtickets“ mit einhergehender massiver Vereinheitlichung und Vereinfachung der Preisstrukturen muten gemeinsame Dachmarken-Projekte wie „Go Rheinland“ sprichwörtlich aus der Zeit gefallen an.1

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Plant die Landesregierung eine Reform der NRW-Verkehrsverbünde?
  2. Welche jährlichen Kosten verursachten die vier NRW-Verkehrsverbünde in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Verkehrsverbund)
  3. Über welche personellen Ressourcen verfügten die vier NRW-Verkehrsverbünde in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und je Verkehrsverbund)
  4. Welche Gehälter bezogen die Vorstände der vier NRW-Verkehrsverbünde in letzten fünf Jahren insgesamt? (Bitte Gesamtsumme je Jahr aufschlüsseln)
  5. Wie bewertet die Landesregierung die Zukunft der vier Verkehrsverbünde in NRW?

Klaus Esser

 

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1 H t t p s : / / ww w . nv r . d e / pr esse/aktuelles/zum-jahreswechsel-aus-nahverkehr-rheinland-wird-gorheinland


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1096 mit Schrei­ben vom 2. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

1. Plant die Landesregierung eine Reform der NRW-Verkehrsverbünde?

5. Wie bewertet die Landesregierung die Zukunft der vier Verkehrsverbünde in NRW?

Die Fragen 1 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Gegenwärtig existieren in Nordrhein-Westfalen vier Verbund- und Gemeinschaftstarife in den jeweiligen Räumen der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften: Es handelt sich um den Aachener Verkehrsverbund (AVV), den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), den Verkehrs­verbund Rhein-Sieg (VRS) und die WestfalenTarif GmbH (WT). Diese Tarife werden durch den landesweit gültigen verbundübergreifenden NRW-Tarif ergänzt.

  1. Welche jährlichen Kosten verursachten die vier NRW-Verkehrsverbünde in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Verkehrsverbund)
  2. Über welche personellen Ressourcen verfügten die vier NRW-Verkehrsverbünde in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und je Verkehrsver­bund?)
  3. Welche Gehälter bezogen die Vorstände der vier NRW-Verkehrsverbünde in letz­ten fünf Jahren insgesamt? (Bitte Gesamtsumme je Jahr aufschlüsseln)

Die Fragen 2. – 4. werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Zur Beantwortung wurden die vier Verkehrsverbünde AVV, VRR, VRS sowie die Westfalen-Tarif GmbH um Stellungnahme zu den Fragen 2. – 4. gebeten. Die Verbünde weisen zur Be­antwortung generell auf ihre im Internet einsehbaren Jahresabschlüsse hin. Darüber hinaus erfolgte eine Aufschlüsselung von Daten, die nachfolgend zitiert wird.

  1. a) Antwort AVV:

Vorbemerkung des AVV: Dargestellt werden die Aufwände für das originäre Verkehrsverbundgeschäft, weil nur diese im Kontext zum Tarifthema stehen, Stichwort DeutschlandTicket.

Zu Frage 2:

Aufwand des AVV für die Aufgabe „Tarif, Vertrieb, Einnahmenaufteilung, Kommunikation“:

Jahr 2018 2019 2020 2021 2022*
Gesamtaufwand/ Jahr 459 473 495 574 610

*Planansatz Wirtschaftsplan 2022; Zahlen jeweils in Tausend

Anmerkung: Ein Großteil der dem AVV entstehenden Kosten – insbesondere für die von Drit­ten zentral übernommenen Aufgaben und Projekte – werden den jeweiligen Kooperationspart­nern weiterbelastet und bleiben für die Verbundgesellschaft somit ergebnisneutral. Für die ver­bleibenden Aufwendungen wurden zur Ermittlung der obigen Daten jeweils pauschalierte An­sätze ermittelt.

Zu Frage 3:

Personale des AVV für die Aufgabe „Tarif, Vertrieb, Einnahmenaufteilung, Kommunikation“:

Jahr 2018 2019 2020 2021 2022
Mitarbeiter- äquivalente

Zu Frage 4:

5,9 5,4 5,6 6,4 6,4

 

Die AVV GmbH verfügt nicht über einen Vorstand. In Bezug auf die Fragestellung zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung wird auf die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB verwiesen.

  1. b) Antwort VRR:
    Zu Frage 2:

Als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) unterliegt der VRR den Grundlagen der kommunalen Haushaltsführung und wendet damit die Grundsätze der effizienten, wirtschaftlichen und spar­samen Haushaltsführung an. Der Eigenaufwand der VRR AöR, welcher die Kosten wieder-spiegelt, findet sich im testierten Jahresabschluss, welcher über das Gremieninformationssys­tem abrufbar ist.

Bezogen auf die Aufgaben Tarif, Vertrieb, Einnahmenaufteilung, Kommunikation lässt sich fol­gendes Bild überschlägig ableiten:

2018 4,130 Mio. €
2019 4,100 Mio. €
2020 4,243 Mio. €
2021 4,705 Mio. €
2022 Plan 7,129 Mio. €

 

Aufgrund der Kürze der Zeit konnten Kosten für Querschnittsfunktionen nicht zugeordnet wer­den.

Zu Frage 3:

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden der VRR AöR findet sich im testierten Jahres­abschluss, welcher über das Gremieninformationssystem abrufbar ist.

Bezogen auf die Aufgaben Tarif, Vertrieb, Einnahmenaufteilung, Kommunikation lässt sich fol­gendes Bild überschlägig ableiten:

2018 16,9 MA
2019 17,4 MA
2020 17,4 MA
2021 17,4 MA
2022 Plan 18,4 MA

 

Aufgrund der Kürze der Zeit konnten Mitarbeitende mit Querschnittsfunktionen nicht zugeord­net werden.

Zu Frage 4:

Die von den Vorständen der VRR AöR bezogenen Gehälter findet sich im testierten Jahres­abschluss, welcher über das Gremieninformationssystem abrufbar ist.

c) Antwort VRS:  Zu Frage 2 und 3:

=> siehe PDF

 

Zu Frage 4:

Die von den Geschäftsführern bezogenen Gehälter können dem Jahresabschluss der VRS GmbH entnommen werden.

  1. d) Antwort der WestfalenTarif GmbH:

Vorbemerkung der WestfalenTarif GmbH: Dargestellt werden die Aufwände für das originäre Verkehrsverbundgeschäft, weil nur diese im Kontext zum Tarifthema stehen, Stichwort DeutschlandTicket.

Zu Frage 2:

Die WestfalenTarif GmbH erbringt Management- und Serviceleistungen für die Verkehrsunter­nehmen und Aufgabenträger in Westfalen-Lippe und ist durch die Zusammenführung der vor­herigen fünf Tarifräume in Westfalen-Lippe im Jahr 2017 entstanden. Dabei übernimmt sie Aufgaben wie die Tarifentwicklung, das Management der Tarifdaten und die Aufteilung der Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets und Ausgleichsmittel über Fördergelder. Die den Gesellschaftern für die Leistungen entstehenden Kosten werden im Rahmen der Veröffentli­chungspflichten über den Jahresabschluss veröffentlicht.

Kosten der Jahre 2018 bis 2022:

Jahr Betriebliche Aufwendungen
2018 1.381.383,73 €
2019 1.130.622,29 €
2020 1.434.553,16 €
2021 2.087.444,70 €*
2022 2.792.642,93 €*

*inkl. Sondereffekte

Zu Frage 3:

Die WestfalenTarif GmbH beschäftigt zwei nebenamtliche Geschäftsführer. Für die Erbringung ihrer Leistungen beschäftigt die WestfalenTarif GmbH kein weiteres eigenes Personal, son­dern beauftragt Dienstleister aus dem Gesellschafterkreis mit der Wahrnehmung der Aufga­ben. Diese erhalten eine Vergütung für die Erbringung der Leistungen.

In den Jahren 2018 bis 2022 wurde folgende Vergütungen entrichtet:

Jahr Summe
2018 714.587,30 €
2019 760.588,00 €
2020 889.382,36 €
2021 1.173.672,36 €
2022 1.297.162,18 €
Summe 4.835.392,20 €

 

Zu Frage 4:

Die Bezüge der Geschäftsführer der WestfalenTarif GmbH werden im Rahmen und Umfang der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten offengelegt. Die Veröffentlichung erfolgt über den Jahresabschluss.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Klaus Esser