Kleine Anfrage 1096
des Abgeordneten Klaus Esser vom 20.01.2023
Strukturen und Kosten der vier NRW-Verkehrsverbünde
In Nordrhein-Westfalen gibt es den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), den Aachener Verkehrsverbund (AVV), den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Jeder dieser Verkehrsverbünde hat sein eigenes Tarifsystem, jeder verfügt über eine eigene Smartphone-App, über beträchtliche finanzielle Mittel und jeweils unabhängige personelle Kapazitäten in eigenen Verwaltungsstrukturen. Verbundfreie Gebiete gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Für verbundübergreifende Fahrten gilt in Nordrhein-Westfalen der NRW-Tarif, welcher zu keinem Verkehrsverbund gehört, sondern ein übergeordneter Dachtarif ist. Vor dem Hintergrund des angekündigten „Deutschlandtickets“ mit einhergehender massiver Vereinheitlichung und Vereinfachung der Preisstrukturen muten gemeinsame Dachmarken-Projekte wie „Go Rheinland“ sprichwörtlich aus der Zeit gefallen an.1
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Plant die Landesregierung eine Reform der NRW-Verkehrsverbünde?
- Welche jährlichen Kosten verursachten die vier NRW-Verkehrsverbünde in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Verkehrsverbund)
- Über welche personellen Ressourcen verfügten die vier NRW-Verkehrsverbünde in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und je Verkehrsverbund)
- Welche Gehälter bezogen die Vorstände der vier NRW-Verkehrsverbünde in letzten fünf Jahren insgesamt? (Bitte Gesamtsumme je Jahr aufschlüsseln)
- Wie bewertet die Landesregierung die Zukunft der vier Verkehrsverbünde in NRW?
Klaus Esser
1 H t t p s : / / ww w . nv r . d e / pr esse/aktuelles/zum-jahreswechsel-aus-nahverkehr-rheinland-wird-gorheinland
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1096 mit Schreiben vom 2. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
1. Plant die Landesregierung eine Reform der NRW-Verkehrsverbünde?
5. Wie bewertet die Landesregierung die Zukunft der vier Verkehrsverbünde in NRW?
Die Fragen 1 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Gegenwärtig existieren in Nordrhein-Westfalen vier Verbund- und Gemeinschaftstarife in den jeweiligen Räumen der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften: Es handelt sich um den Aachener Verkehrsverbund (AVV), den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und die WestfalenTarif GmbH (WT). Diese Tarife werden durch den landesweit gültigen verbundübergreifenden NRW-Tarif ergänzt.
- Welche jährlichen Kosten verursachten die vier NRW-Verkehrsverbünde in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Verkehrsverbund)
- Über welche personellen Ressourcen verfügten die vier NRW-Verkehrsverbünde in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und je Verkehrsverbund?)
- Welche Gehälter bezogen die Vorstände der vier NRW-Verkehrsverbünde in letzten fünf Jahren insgesamt? (Bitte Gesamtsumme je Jahr aufschlüsseln)
Die Fragen 2. – 4. werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Zur Beantwortung wurden die vier Verkehrsverbünde AVV, VRR, VRS sowie die Westfalen-Tarif GmbH um Stellungnahme zu den Fragen 2. – 4. gebeten. Die Verbünde weisen zur Beantwortung generell auf ihre im Internet einsehbaren Jahresabschlüsse hin. Darüber hinaus erfolgte eine Aufschlüsselung von Daten, die nachfolgend zitiert wird.
- a) Antwort AVV:
Vorbemerkung des AVV: Dargestellt werden die Aufwände für das originäre Verkehrsverbundgeschäft, weil nur diese im Kontext zum Tarifthema stehen, Stichwort DeutschlandTicket.
Zu Frage 2:
Aufwand des AVV für die Aufgabe „Tarif, Vertrieb, Einnahmenaufteilung, Kommunikation“:
Jahr | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022* |
Gesamtaufwand/ Jahr | 459 | 473 | 495 | 574 | 610 |
*Planansatz Wirtschaftsplan 2022; Zahlen jeweils in Tausend
Anmerkung: Ein Großteil der dem AVV entstehenden Kosten – insbesondere für die von Dritten zentral übernommenen Aufgaben und Projekte – werden den jeweiligen Kooperationspartnern weiterbelastet und bleiben für die Verbundgesellschaft somit ergebnisneutral. Für die verbleibenden Aufwendungen wurden zur Ermittlung der obigen Daten jeweils pauschalierte Ansätze ermittelt.
Zu Frage 3:
Personale des AVV für die Aufgabe „Tarif, Vertrieb, Einnahmenaufteilung, Kommunikation“:
Jahr | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Mitarbeiter- äquivalente
Zu Frage 4: |
5,9 | 5,4 | 5,6 | 6,4 | 6,4 |
Die AVV GmbH verfügt nicht über einen Vorstand. In Bezug auf die Fragestellung zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung wird auf die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB verwiesen.
- b) Antwort VRR:
Zu Frage 2:
Als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) unterliegt der VRR den Grundlagen der kommunalen Haushaltsführung und wendet damit die Grundsätze der effizienten, wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung an. Der Eigenaufwand der VRR AöR, welcher die Kosten wieder-spiegelt, findet sich im testierten Jahresabschluss, welcher über das Gremieninformationssystem abrufbar ist.
Bezogen auf die Aufgaben Tarif, Vertrieb, Einnahmenaufteilung, Kommunikation lässt sich folgendes Bild überschlägig ableiten:
2018 | 4,130 Mio. € |
2019 | 4,100 Mio. € |
2020 | 4,243 Mio. € |
2021 | 4,705 Mio. € |
2022 Plan | 7,129 Mio. € |
Aufgrund der Kürze der Zeit konnten Kosten für Querschnittsfunktionen nicht zugeordnet werden.
Zu Frage 3:
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden der VRR AöR findet sich im testierten Jahresabschluss, welcher über das Gremieninformationssystem abrufbar ist.
Bezogen auf die Aufgaben Tarif, Vertrieb, Einnahmenaufteilung, Kommunikation lässt sich folgendes Bild überschlägig ableiten:
2018 | 16,9 MA |
2019 | 17,4 MA |
2020 | 17,4 MA |
2021 | 17,4 MA |
2022 Plan | 18,4 MA |
Aufgrund der Kürze der Zeit konnten Mitarbeitende mit Querschnittsfunktionen nicht zugeordnet werden.
Zu Frage 4:
Die von den Vorständen der VRR AöR bezogenen Gehälter findet sich im testierten Jahresabschluss, welcher über das Gremieninformationssystem abrufbar ist.
=> siehe PDF |
Zu Frage 4:
Die von den Geschäftsführern bezogenen Gehälter können dem Jahresabschluss der VRS GmbH entnommen werden.
- d) Antwort der WestfalenTarif GmbH:
Vorbemerkung der WestfalenTarif GmbH: Dargestellt werden die Aufwände für das originäre Verkehrsverbundgeschäft, weil nur diese im Kontext zum Tarifthema stehen, Stichwort DeutschlandTicket.
Zu Frage 2:
Die WestfalenTarif GmbH erbringt Management- und Serviceleistungen für die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger in Westfalen-Lippe und ist durch die Zusammenführung der vorherigen fünf Tarifräume in Westfalen-Lippe im Jahr 2017 entstanden. Dabei übernimmt sie Aufgaben wie die Tarifentwicklung, das Management der Tarifdaten und die Aufteilung der Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets und Ausgleichsmittel über Fördergelder. Die den Gesellschaftern für die Leistungen entstehenden Kosten werden im Rahmen der Veröffentlichungspflichten über den Jahresabschluss veröffentlicht.
Kosten der Jahre 2018 bis 2022:
Jahr | Betriebliche Aufwendungen |
2018 | 1.381.383,73 € |
2019 | 1.130.622,29 € |
2020 | 1.434.553,16 € |
2021 | 2.087.444,70 €* |
2022 | 2.792.642,93 €* |
*inkl. Sondereffekte
Zu Frage 3:
Die WestfalenTarif GmbH beschäftigt zwei nebenamtliche Geschäftsführer. Für die Erbringung ihrer Leistungen beschäftigt die WestfalenTarif GmbH kein weiteres eigenes Personal, sondern beauftragt Dienstleister aus dem Gesellschafterkreis mit der Wahrnehmung der Aufgaben. Diese erhalten eine Vergütung für die Erbringung der Leistungen.
In den Jahren 2018 bis 2022 wurde folgende Vergütungen entrichtet:
Jahr | Summe |
2018 | 714.587,30 € |
2019 | 760.588,00 € |
2020 | 889.382,36 € |
2021 | 1.173.672,36 € |
2022 | 1.297.162,18 € |
Summe | 4.835.392,20 € |
Zu Frage 4:
Die Bezüge der Geschäftsführer der WestfalenTarif GmbH werden im Rahmen und Umfang der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten offengelegt. Die Veröffentlichung erfolgt über den Jahresabschluss.