Kleine Anfrage 4153
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Syrer vergewaltigt und überfällt zwei Frauen – Warum verschwieg die Staatsanwaltschaft die Vorfälle?
In der 27.000 Einwohner großen Stadt Baesweiler kam es am 14. und 15. Juni dieses Jahres zu zwei erschreckenden Straftaten. Ein 28 Jahre alter Syrer überfiel am 14. Juni gegen etwa 18 Uhr ein 16-jähriges Mädchen im Carl-Alexander-Park und vergewaltigte sie im Anschluss. Nicht einmal 24 Stunden später schlug der Mann erneut zu und überfiel eine 43-jährige Frau und versuchte auch sie zu vergewaltigen. Sie konnte sich allerdings erfolgreich zur Wehr setzen und fliehen. Auch diese Tat geschah am helllichten Tag, gegen 12:15 Uhr. Der Verdächtige konnte kurz darauf festgenommen werden und sitzt nun seit dem 16. Juni in Untersuchungshaft. Die Aachener Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen einer versuchten und einer vollendeten Vergewaltigung.1
Allerdings soll die Staatsanwaltschaft zunächst versucht haben die beiden Vergewaltigungen zu verschweigen. Nach Angaben der Aachener Zeitung habe die Staatsanwaltschaft erst am 17. Juni und nach ausdrücklicher Nachfrage der Zeitung die Fälle bestätigt. Von sich aus seien die Vorfälle weder zur Warnung, zu Informationszwecken oder zum Entwarnung geben an die Öffentlichkeit gelangt, obwohl sie durchaus ein öffentliches Interesse darstellen. Die zuständige Oberstaatsanwältin begründete das Vorgehen mit dem Alter des ersten Opfers. Da sie noch minderjährig ist, sei sich zurückgehalten worden, um so angeblich den Jugendschutz zu gewährleisten. Außerdem habe es viele weitere Gewalttaten gegeben, von der die Presse nicht zwangsläufig erfährt.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Seit wann befindet sich der syrische Tatverdächtige in Deutschland?
- Über welchen Aufenthaltsstatus verfügt der Tatverdächtige?
- Welche polizeilichen Erkenntnisse des Tatverdächtigen sind bekannt?
- Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass die Staatsanwaltschaft erst am 17. Juni und nach ausdrücklicher Nachfrage der Aachener Zeitung die Vergewaltigungen bestätigt hat?
Markus Wagner
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4153 mit Schreiben vom 13. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Aachen hat mir unter dem 22.07.2024 im Wesentlichen berichtet, die mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Vorwürfe der vollendeten Vergewaltigung zum Nachteil einer 16-jährigen Geschädigten am 14.06.2024 und der versuchten Vergewaltigung zum Nachteil einer 43-jährigen Geschädigten am 15.06.2024 seien Gegenstand eines bei der Staatsanwaltschaft Aachen geführten Ermittlungsverfahrens gegen einen 28-jährigen syrischen Tatverdächtigen. In beiden Fällen werde dem Beschuldigten tateinheitlich vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Beschuldigte befinde sich aufgrund dieser Tatvorwürfe seit dem 16.06.2024 in Untersuchungshaft.
- Seit wann befindet sich der syrische Tatverdächtige in Deutschland? Die Person befindet sich seit 2023 in Deutschland.
- Über welchen Aufenthaltsstatus verfügt der Tatverdächtige?
Der Aufenthalt ist aktuell gestattet. - Welche polizeilichen Erkenntnisse des Tatverdächtigen sind bekannt?
Der 28-jährige Tatverdächtige ist in Nordrhein-Westfalen bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten.
- Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass die Staatsanwaltschaft erst am 17. Juni und nach ausdrücklicher Nachfrage der Aachener Zeitung die Vergewaltigungen bestätigt hat?
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Aachen hat in ihrem vorbezeichneten Bericht im Wesentlichen ausgeführt, dass unter Berücksichtigung der in Rede stehenden Sexualstraftaten und mit Blick auf die §§ 171b, 172 Nr. 1a des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zu Grunde liegenden Wertungen kein überwiegendes öffentliches Interesse an einer Unterrichtung der Öffentlichkeit im Sinne des § 4 Absatz 2 Nummer 3 des Pressegesetzes NRW bestanden habe. Es habe vielmehr ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der zum Teil minderjährigen Geschädigten an der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte bestanden, zumal die Inhaftierung des Beschuldigten umgehend erfolgt sei und es einer „Warnung“ der Bevölkerung nicht bedurft habe.
In Übereinstimmung mit der Bewertung des Generalstaatsanwalts in Köln in seinem Begleitbericht vom 25.07.2024 bestehen gegen die staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung – soweit dies aufgrund der Berichtslage beurteilt werden kann – keine Bedenken.