Syrische Kinderbande raubt Prostituierte aus – Wer hilft den Frauen vor den Folgen der verfehlten Migrationspolitik?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 701
des Abgeordneten Markus Wagner vom 04.11.2022

Syrische Kinderbande raubt Prostituierte aus Wer hilft den Frauen vor den Folgen der verfehlten Migrationspolitik?

Die eingerichtete Ermittlungskommission „Date“ führte am Dienstag, 25. Oktober 2022 eine Razzia in einem auf der Straße Röttgen gelegenen Hochhaus in Wuppertal durch. Anlass dafür waren brutale Raubüberfälle auf Prostituierte, die von einer zehnköpfigen syrischen Bande geplant und durchgeführt wurden. Bei der durchgeführten Razzia wurden die beschuldigten Brüder A. , 16 Jahre alt, und A., 17, festgenommen. Des weiteren wurden Haftbefehle gegen zwei weitere Komplizen im Alter von 16 und 17 vollstreckt. Außerdem wurden noch Wohnungen von sechs weiteren Mitbeschuldigten im Alter zwischen 14 und 19 Jahren durchsucht. Neben Wertgegenständen wie Schmuck, der vermutlich aus den Raubtaten stammt, wurden auch mutmaßliche Tatwaffen (u. a. Pistole) sichergestellt.1

Die Mitglieder dieser Bande suchten ihre Opfer auf dem Internetportal w w w. L a d i e s .d e und gaben sich als Freier aus, um ein Treffen zu vereinbaren. Anschließend zogen sie in wechselnder Beteiligung meist zu fünft los und raubten die Frauen aus. Nach Informationen der Bild-Zeitung gibt es mindestens drei Opfer, wobei weitere vermutet werden. Bei ihrem Vorgehen gingen die Täter äußerst brutal vor, wie der Überfall auf eine Prostituierte in Hagen zeigt: Das Opfer wurde gewürgt, festgehalten sowie geschlagen und erhielt Tritte gegen ihren Schädel.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Durchsuchungen? (Bitte alle Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wurde bei der Durchsuchung weiteres Bargeld und/oder Schmuck aus ungeklärter Herkunft beschlagnahmt?
  3. Wie bewertet die Landesregierung derartige Überfälle und andere in Nordrhein-Westfalen verübte Straftaten im Hinblick auf die ungesteuerte Zuwanderung als mögliche Ursache?
  4. Was tut die Landesregierung für den Schutz der Frauen (insbesondere auch für Prostituierte), die nun vor den angeblich Schutzsuchenden Schutz suchen müssen?
  5. Sind für die mutmaßlichen Täter aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach ihren Gerichtsverfahren geplant, so es zu Verurteilungen gegen sie kommt?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. htt p s : / / www. B i l d. de/regional/ d u e s s e l d o r f/duesseldorf- a k t u e l l/wuppertal- h a g e n -kinderbande- u e b e r f a e l l t -prostituierte-festnahmen – 8 1 7 3 5 2 6 2 .bild. h t m l .

2 Ebd.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 701 mit Schreiben vom 8. Dezember 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Durchsuchungen? (Bitte alle Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal hat dem Ministerium der Justiz unter dem 15.11.2022 wie folgt berichtet:

„Gegenstand des Ermittlungsverfahrens sind bisher zehn Überfälle zwischen dem 11.12.2021 und dem 12.08.2022 zum Nachteil von Prostituierten an unterschiedlichen Orten im westlichen Nordrhein-Westfalen. Dabei wurden den Geschädigten jeweils mit körperlicher Gewalt und unter Einsatz von Stich- und Schusswaffen Wertgegenstände wie Schmuck und Mobiltelefone sowie Bargeld weggenommen.

Die noch andauernden Ermittlungen richten sich derzeit gegen 15 männliche Beschuldigte, davon drei Erwachsene, drei Heranwachsende und neun Jugendliche. Zwölf der Beschuldig­ten besitzen die syrische Staatsangehörigkeit. Zwei weitere jugendliche Beschuldigte besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, wobei hier insoweit nicht bekannt ist, seit wann dies der Fall ist, und einer dieser Beschuldigten zugleich jordanischer Staatsangehöriger ist. Die Staatsan­gehörigkeit eines weiteren jugendlichen Beschuldigten ist derzeit noch ungeklärt.

Die Beschuldigten stehen im Verdacht, jeweils gemeinschaftlich in wechselnder Beteiligung – überwiegend schwere – Raubtaten begangen zu haben, teilweise tateinheitlich mit gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung oder Sachbeschädigung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 239 Abs. 1, 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, Abs. 2 Nr. 1, 303 Abs.1, 22, 23, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB).

Die erwachsenen und drei der jugendlichen Beschuldigten befinden sich zurzeit in Untersu­chungshaft. Ein weiterer Haftbefehl wurde zwischenzeitlich außer Vollzug gesetzt.

Die Bundeszentralregisterauszüge von zwölf der Beschuldigten weisen keine Eintragungen auf. Die Strafliste eines der erwachsenen Beschuldigten weist fünf Verurteilungen – je einmal wegen Erschleichens von Leistungen, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tatein­heit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, unerlaubten Besitzes von Betäubungsmit­teln, versuchter gemeinschaftlicher Erpressung und Hausfriedensbruchs – zu Geldstrafen auf. Gegen einen weiteren erwachsenen Beschuldigten wurde bisher eine Geldstrafe wegen ver­suchten Betruges verhängt. (…) Sonstige polizeiliche Erkenntnisse sind hier nicht bekannt. (…)

In dem Verfahren wurden bislang insgesamt zwölf Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.“

Von einer Angabe des Vornamens des ausschließlich deutschen Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlich­keitsrecht des Beschuldigten sowie der Unschuldsvermutung abgesehen. Wegen weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren würde die Gefahr einer Identifizierbarkeit des Beschuldigten bei Nennung seines Vornamens erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informationsinteresse wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen. Hinsicht­lich der jugendlichen Beschuldigten wird zudem mit Blick auf den jugendstrafrechtlichen Erzie­hungsgedanken von einer Mitteilung etwaiger Vorstrafen abgesehen.

  1. Wurde bei der Durchsuchung weiteres Bargeld und/oder Schmuck aus ungeklär­ter Herkunft beschlagnahmt?

Hierzu hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal dem Ministerium der Justiz unter dem 15.11.2022 berichtet:

„Im Rahmen der Durchsuchungen konnten unter anderem größere Bargeldsummen und Schmuck gefunden werden. Inwieweit es sich bei den Gegenständen um Tatbeute handelt, wird geprüft. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt kann festgestellt werden, dass mehr Schmuckstü­cke sichergestellt wurden als bislang von den Geschädigten angegeben worden sind.“

  1. Wie bewertet die Landesregierung derartige Überfälle und andere in Nordrhein-Westfalen verübte Straftaten im Hinblick auf die ungesteuerte Zuwanderung als mögliche Ursache?

Empirische Erhebungen in diesem Sinne sind nicht bekannt.

  1. Was tut die Landesregierung für den Schutz der Frauen (insbesondere auch für Prostituierte), die nun vor den angeblich Schutzsuchenden Schutz suchen müs­sen?

Nordrhein-Westfalen verfügt über ein leistungsfähiges Netz an Frauenhäusern, allgemeinen Frauenberatungsstellen und Frauenfachberatungsstellen, in denen Frauen Schutz, Rat und Hilfe unabhängig von ihren Lebensumständen, ihrem Alter, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder Herkunft finden. Gefördert werden zum Beispiel:

  • 64 Frauenhäuser,
  • 62 allgemeine Frauenberatungsstellen,
  • 53 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt und
  • 8 spezialisierte Beratungsstellen für weibliche Opfer von Menschenhandel zur sexuel­len Ausbeutung.

Diese Einrichtungen stehen allen Frauen und somit auch Prostituierten zur Verfügung. Prostituierte finden zudem Rat und Hilfe

  • in zwei vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten spezialisierten Beratungsstellen sowie
  • über das vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integra­tion herausgegebene Online-Portal cara.nrw mit hinterlegter Telefon- und E-Mail-Beratung.

Hinsichtlich des justiziellen und polizeilichen Opferschutzes im Rahmen von Ermittlungs- und Strafverfahren ist anzumerken:

Die wichtigsten Maßnahmen des justiziellen Opferschutzes lassen sich § 48a der Strafpro­zessordnung (StPO) entnehmen. Sie sind unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Verhältnisse der Opferzeuginnen bei allen Verhandlungen, Vernehmungen und sonstigen Un­tersuchungshandlungen zu prüfen und kommen jeweils nach Maßgabe der individuellen Schutzbedürftigkeit der Zeuginnen zum Einsatz. Im Falle besonderer Schutzbedürftigkeit ha­ben die Verletzten Anspruch auf Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung (§ 406 Absatz 3 StPO) und einer Opferanwältin oder eines Opferanwalts auf Staatskosten zwecks Ausübung der Rechte einer Nebenklägerin nach Maßgabe des § 397 StPO. In Fällen besonders schwerer Erpressungsdelikte nach den §§ 239a und 239b des Strafgesetzbuchs, durch die das Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt oder einer solchen Gefahr ausgesetzt worden ist, ist die Nebenklage auch in Verfahren gegen Jugendliche zulässig. Die Zeuginnen sind nach § 406i StPO über diese Rechte aufzuklären. Daneben können sie sich wie alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, an die Beauftragte für den Opferschutz des Landes wenden, die sie im Rahmen ihrer Lotsenfunktion bei der Ausübung ihrer Opferechte unterstützt.

Polizeilicher Opferschutz ist fester Bestandteil polizeilicher Arbeit und beugt ebenso wie eine effektive Strafverfolgung und umfassende Kriminalprävention Verunsicherungen sowie Ängs­ten von Bürgerinnen und Bürgern vor. Polizeilicher Opferschutz umfasst alle Maßnahmen, um Opfer einer Straftat zielgerichtet über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens, relevante Opfer­rechte und Opferentschädigung zu informieren. Ist festzustellen, dass Opfer weitere Unterstüt­zung und Hilfe benötigen, werden diese bedarfsgerecht an Angebote der Opferhilfe vermittelt.

Bei der Vermittlung von Opfern an Einrichtungen der Opferhilfe gestaltet die Polizei die Kon­taktaufnahme möglichst aktiv. Sie berücksichtigt bei ihren Ermittlungen und Opferkontakten die besondere Situation der Opfer und weist frühzeitig auf die Möglichkeiten des Opferschut­zes und der Opferrechte im Strafverfahren hin.

Bürgerinnen und Bürger finden sowohl auf der Internetseite der Polizei Nordrhein-Westfalen als auch auf dem Opferschutzportal der Landesregierung zahlreiche Unterstützungsangebote.

Darüber hinaus bietet die Online-Anwendung ODABS (Online Datenbank für Betroffene von Straftaten) allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Opferhilfeorganisationen in der na­hen Umgebung zu finden.

Um Opfer niederschwellig über ihre Rechte sowie polizeiliche Ermittlungen und den Strafpro­zess zu informieren, hat das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter maßgeblicher Beteiligung des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen an­schauliche und leicht verständliche Videos unter h t t p s :/ / w ww . p o l i z ei – b e r a tu n g.de/ o p f er i n formationen/ erstellt.

Darüber hinaus prüft die Polizei im Einzelfall die Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen für Opfer von Straftaten. In diesem Kontext kommen – ausgehend von einer zuvor erfolgten Beur­teilung der Gefährdungslage – Personen- und Objektschutzmaßnahmen, Maßnahmen auf Grundlage des Gesetzes zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen sowie solche des Operativen Opferschutzes in Betracht.

  1. Sind für die mutmaßlichen Täter aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach ihren Gerichtsverfahren geplant, so es zu Verurteilungen gegen sie kommt?

In Abhängigkeit vom Ausgang etwaiger Strafverfahren sind mögliche ausländerrechtliche Kon­sequenzen auch mit Blick auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen durch die zuständigen Stel­len zu prüfen.

 

MMD18-2101

Beteiligte:
Markus Wagner