Täter vor der Tat identifizieren

Kleine Anfrage
vom 03.12.2021

Kleine Anfrage 6165der Abgeordneten Markus Wagner und Andreas Keith vom 03.12.2021

 

Täter vor der Tat identifizieren

Auf der Tagesordnung der am Mittwoch, den 01.12.2021 beginnenden Innenministerkonferenz steht unter anderem der Punkt „Verbrechensbekämpfung“.

In diesem Zusammenhang und mit Blick auf Straftaten sogenannter Corona-Leugner und Impfskeptiker sprach Innenminister Reul die Notwendigkeit an, „Täter schon vor einer Tat“ zu „identifizieren, um so überhaupt erst eine Umsetzung verhindern zu können.“

Dies wäre nur machbar, „wenn Polizei und Verfassungsschutz die Informationen im Internet aufspüren und auswerten dürfen.“12

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie genau kann man einen Täter vor einer (Straf-)Tat identifizieren?
  2. Welche polizeilich erfassten Straftaten von sogenannten „Corona-Leugnern“ und „Impfgegnern“ wurden seit März 2020 bekannt? (Bitte nach den einzelnen Straftatbeständen aufschlüsseln)
  3. Zu wie vielen Verurteilungen kam es dabei? (Bitte nach Straftatbeständen aufschlüsseln)

Markus Wagner
Andreas Keith

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article235342028/Thueringens-Innenminister-Maier-fordert-mehr-Befugnisse-fuer-Verfassungsschutz-gegen-Rechtsextreme.html

2 Vgl. https://www.rnd.de/politik/innenminister-beraten-ueber-verbrechensbekaempfung-und-extremismus-LRWEYOL3UJGHHK6RERC6VAWLQI.html


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6165 mit Schreiben vom 4. Januar 2022 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie genau kann man einen Täter vor einer (Straf-)Tat identifizieren?

Die in der Einleitung der Kleinen Anfrage zitierten Presseberichterstattungen beziehen sich auf Pressestatements im Zusammenhang mit der Innenministerkonferenz „Herbst 2021“.

Kernaussage zu der hier gegenständlichen Fragestellung ist die Erforderlichkeit, potenzielle Straftäterinnen und Straftäter einer radikalisierten Corona-Leugner- und Impfgegnerszene möglichst frühzeitig – und somit bereits vor möglichen Tatausführungen – zu identifizieren. Hierzu bedarf es rechtsstaatlicher Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutz, die poten­tiellen Täterinnen und Täter bereits im Vorfeld, auch durch intensive Ermittlungen im Internet, zu erkennen, zu identifizieren und nachfolgend von Tatbegehungen abzuhalten. Das sind Maßnahmen der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten, die daher der Gefahrenabwehr zuzuordnen sind.

Eine absolute Sicherheit, potenzielle Täterinnen und Täter frühzeitig zu identifizieren und von Taten abzuhalten, kann es aber nicht geben.

  1. Welche polizeilich erfassten Straftaten von sogenannten „Corona-Leugnern“ und „Impfgegnern“ wurden seit März 2020 bekannt? (Bitte nach den einzelnen Straf­tatbeständen aufschlüsseln)
  2. Zu wie vielen Verurteilungen kam es dabei? (Bitte nach Straftatbeständen auf­schlüsseln)

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Eine automatisierte Auswertung ist nicht möglich, da Straftaten bzw. Verfahren betreffend „Corona-Leugner“ und „Impfgegner“ weder im Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch mo­tivierte Kriminalität (KPMD-PMK) noch in den Statistiken und Datenbanken der Justiz geson­dert erfasst werden. Die Erhebung der Daten würde eine Einzelauswertung der Akten aller in Betracht kommenden Verfahren erfordern, was in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar ist.

 

Antwort als PDF