Tankstellenüberfall – Gangster schicken strafunmündigen Intensivtäter vor, der bereits 34 Eintragungen wegen Gewalt- und Raubdelikten aufweist

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1689

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Tankstellenüberfall Gangster schicken strafunmündigen Intensivtäter vor, der bereits 34 Eintragungen wegen Gewalt- und Raubdelikten aufweist

Am Mittwochabend, den 22. März 2023, ereignete sich in Wuppertal ein Raubüberfall auf eine Tankstelle an der Wittener Straße, der vermutlich bisher seinesgleichen sucht.

Wie die Bild-Zeitung berichtet, steht gegen 22:50 Uhr plötzlich ein Junge vor der Tür der gerade erst geschlossenen Tankstelle und will hinein. Als die 55-jährige Verkäuferin öffnet, stürmen zwei Maskierte den Verkaufsraum. Nach Angaben der Polizei bedrohten die Tatverdächtigen „die Tankstellenmitarbeiterin und offenbar zum Schein auch das Kind mit einer Schusswaffe und forderten von der Frau die Herausgabe von Bargeld und Zigaretten“.1 Mit der Beute, darunter mehrere Hundert Euro, flohen die Räuber. Der 12-Jährige sowie ein 13-jähriger Komplize sollen zunächst die Lage in der Tankstelle ausgekundschaftet haben.2

Der Besatzung einer Polizeistreife ist es bereits kurz nach dem Notruf möglich, einen 14­Jährigen und einen weiteren Tatverdächtigen im Alter von 18 Jahren in der Nähe festzunehmen. Insgesamt sind mehr als zehn Streifenwagen, ein Diensthund sowie ein Polizeihubschrauber in die Fahndung eingebunden. Die Hubschrauberbesatzung entdeckt in einem Gebüsch hinter dem Tankstellengebäude zwei weitere Verdächtige, bei denen es sich um die beiden Jüngsten handeln soll.3

In der Berichterstattung heißt es weiter, dass es sich bei dem 12-Jährigen um einen Intensivtäter handeln soll, der bereits 34 Eintragungen wegen Gewalt- und Raubdelikten aufweist. Bei den 13 und 14 Jahre alten Komplizen handelt es sich um ein syrisches Brüderpaar, von dem der Ältere im letzten Jahr bei mehreren Überfällen auf Prostituierte involviert gewesen sein soll.4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben geschilderten Überfall? (Bitte Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Handelt es sich bei der eingesetzten Schusswaffe um eine illegale oder legale Waffe?
  3. Bei wie vielen in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen handelt es sich um unbegleitete minderjährige Migranten?
  4. Wie viele der in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen werden als Intensivtäter geführt?
  5. Hat die Landesregierung Kenntnis von weiteren Fällen, in denen strafunmündige Kinder zur Begehung von Straftaten eingesetzt wurden? (Bitte einzelne Beispiele aufführen.)

Markus Wagner

 

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1 Vgl. https:// www .bild.de/bild-plus/regional/duesseldorf/duesseldorf-aktuell/wuppertal-junge-gangster-ueberfallen-tankstelle-12-jaehriger-als-koeder-83300888.bild.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1689 mit Schreiben vom 12. Mai 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kin­der, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben geschilderten Überfall? (Bitte Vorstrafen der Tatverdächtgen, Straf­tatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdäch­tigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfach­staatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Er­kenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal hat dem Ministerium der Justiz unter dem 13.04.2023 u. a. berichtet, das Ermittlungsverfahren richte sich – nach erfolgter Einstellung hinsichtlich der zwölf- und 13-jährigen Jungen wegen Schuldunfähigkeit gemäß § 19 Strafge­setzbuch – ausschließlich gegen einen 14- und einen 18-jährigen Beschuldigten wegen des Verdachts des gemeinschaftlich begangenen schweren Raubes. Die umfangreichen Ermitt­lungen, u. a. die Vernehmung von Zeugen, dauerten an. Bei dem 18-jährigen Beschuldigten handele es sich um einen deutschen Staatsangehörigen, gegen den u. a. wegen Körperver­letzung ein Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz verhängt worden sei. Der 14-jährige Beschuldigte sei syrischer Staatsangehöriger und nicht vorbestraft.

Von weiteren Angaben sieht die Landesregierung im Hinblick auf den im Jugendstrafverfahren geltenden Erziehungsgedanken und zum Schutz der Unschuldsvermutung in Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsinteresse ab.

  1. Handelt es sich bei der eingesetzten Schusswaffe um eine illegale oder legale Waffe?

Dem o. g. Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Wuppertal zufolge liegen Erkenntnisse hierzu derzeit nicht vor, weil die Tatwaffe bislang nicht aufgefunden werden konnte.

  1. Bei wie vielen in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen handelt es sich um unbe­gleitete minderjährige Migranten?

Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

  1. Wie viele der in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen werden als Intensivtäter ge­führt?

Keiner der Tatverdächtigen, gegen die sich das vorliegende Ermittlungsverfahren richtet, wird als Intensivtäter geführt.

Hinsichtlich des delinquenten Verhaltens des strafunmündigen zwölfjährigen Beteiligten findet eine zentrale personenorientierte Bearbeitung in einer für Jugendkriminalität zuständi­gen Fachdienststelle des Polizeipräsidiums Wuppertal (AG Jugend) statt, in deren Rahmen ein ständiger Austausch mit den weiteren beteiligten Behörden der Stadt Wuppertal (u. a. Ju­gend- und Schulamt) gewährleistet ist.

  1. Hat die Landesregierung Kenntnis von weiteren Fällen, in denen strafunmündige Kinder zur Begehung von Straftaten eingesetzt wurden? (Bitte einzelne Beispiele aufführen.)

Als Datenbasis für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung dient grundsätz­lich die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen. Sie erfolgt nach bundeseinheitli­chen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen beinhaltet Informationen zu Tatverdäch­tigen, Opfern und Fällen, jedoch nicht zum Modus Operandi. Insoweit werden in der Polizeili­chen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen keine Fälle erfasst, in denen strafunmündige Kin­der zur Begehung von Straftaten eingesetzt werden.

Für eine abschließende Bewertung wäre eine händische Einzelauswertung aller polizeilich er­fassten Vorgänge erforderlich, in denen strafunmündige Kinder erfasst worden sind. Dies ist in der zur Verfügung stehenden Zeit mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht mög­lich.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner