Tatort Dortmund: Eine Stadt kommt nicht zur Ruhe

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1553

des Abgeordneten Markus Wagner vom 16.03.2023

Tatort Dortmund: Eine Stadt kommt nicht zur Ruhe

Die mediale Berichterstattung und insbesondere die Pressemitteilungen der Polizei Dortmund machen deutlich, dass in der Stadt jeden Tag mehrere teils schwere Straftaten verübt werden. Erschreckend dabei ist die Tatsache, dass die Quantität zugenommen hat. So wurden 2022 insgesamt 62.761 Straftaten in Dortmund registriert. Dies ist ein Anstieg im Vergleich zum Jahre 2021 um knapp 14 Prozent. Hinzu kommt, dass auch die Aufklärungsquote abnahm. So wurden knapp 55 Prozent aller Fälle im Jahre 2022 aufgeklärt. Im Jahre 2021 waren es noch knapp 58 Prozent.1

Am 17. Februar 2023 kam es in den Abendstunden im Bereich der Grünanlage Leibnizstraße zu einer gefährlichen Körperverletzung. Gegen 21:15 Uhr geriet ein 23-Jähriger mit einer weiteren Person in Streit. Dabei wurde der 23 Jahre alte Mann mit einem Messer angegriffen und erlitt mehrere Stichwunden, die anschließend im Krankenhaus versorgt wurden.2

Ein im Vorfeld stattgefundener Streit innerhalb eines familiären Umfelds entwickelte sich am Freitag, den 17. Februar 2023, gegen 21:30 Uhr zu einer blutigen Auseinandersetzung in einem Mehrfamilienhaus. In der Straße Overgünne im Dortmunder Stadtteil Berghofen wurden dabei zwei Personen durch einen Messerangriff schwer verletzt. Ein 35-Jähriger griff seine 64­jährige Mutter sowie seinen 38-jährigen Bruder mit einem Messer an und fügte ihnen mehrere Messerstiche zu. Die verletzten Personen wurden mit einem Krankenwagen in Krankenhäuser gebracht und der psychisch auffällige Tatverdächtige ließ sich am Einsatzort festnehmen.3 Die Polizei teilte mit, dass die genauen Hintergründe der Tat noch unklar seien.4

Ebenfalls am Freitagabend, den 17. Februar 2023, kam es auf einem Parkplatz eines Lebensmittelgeschäfts am Wickeder Hellweg/Bremmenstraße zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Jugendlichen, bei der ein 16-Jähriger und ein 17­Jähriger verletzt wurden. Nach Aussagen der beiden Opfer seien sie gegen 19:30 Uhr zunächst von einer vierköpfigen Gruppe verbal angegangen und bis auf den Parkplatz verfolgt worden. Auf dem Parkplatz selbst wuchs dann die Gruppe auf sechs bis sieben Personen an und die Minderjährigen wurden unvermittelt geschlagen und getreten. Noch als der 16-Jährige auf dem Boden lag, trat mindestens einer der Täter mehrfach gegen den Kopf des Opfers, sodass dieses zwischenzeitlich das Bewusstsein verlor. Sein 17 Jahre alter Begleiter wurde ebenfalls durch Tritte und Schläge verletzt. Nach der Tat flohen die 15 bis 16 Jahre alten Tatverdächtigen in Richtung des nahegelegenen Jugendzentrums. Das schwer verletzte 16­jährige Opfer wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.5

Bereits am darauffolgenden Dienstagabend, den 21. Februar 2023, kam es an der Bushaltestelle Zum Hallenbad, Mengeder Straße, in Dortmund-Nette zu einer weiteren körperlichen Auseinandersetzung, bei der ein 22-Jähriger verletzt wurde. Das Opfer sagte aus, dass ihm an der Bushaltestelle zwei Männer aufgefallen seien, die an der Ecke Zum Hallenbad/Mengeder Straße standen, tuschelten und mit dem Finger auf ihn zeigten, bevor sie in die Straußstraße gingen. Anschließend tauchten die Personen plötzlich zwischen den Häusern wieder auf und griffen den 22-Jährigen mit Schlägen und Tritten an. Auch als der Dortmunder auf dem Boden lag, traten sie nach. Sie flüchteten im Anschluss in unbekannte Richtung.6

Am 27. Februar 2023 war es Zivilfahndern der Polizeiwache Nord möglich, diverse Betäubungsmittel und Waffen zu beschlagnahmen. Zuvor hatten Zivilfahnder einen 19­Jährigen aus Iserlohn, der in der Dortmunder Nordstadt Betäubungsmittel verkaufte, observiert. Der Iserlohner hatte sogar einen Verkaufsstand auf einem Schulhof nahe der Haydnstraße eingerichtet. Unwissentlich führte der 19-Jährige die Beamten im weiteren Verlauf zu einer Wohnung in der Uhlandstraße, die ebenfalls als Umschlagplatz für Betäubungsmittel genutzt wurde. In der Wohnung trafen die Zivilfahnder auf einen 17-jährigen Kollegen des Dealers. Darüber hinaus fanden die Fahnder weitere Betäubungsmittel, eine mittlere dreistellige Bargeldmenge und ein kleines Waffenarsenal, das aus einer Machete, einem Baseballschläger und sogenannten Anscheinswaffen bestand.7

Eine weitere schwere Körperverletzung ereignete sich am Sonntagvormittag, den 6. März 2023, gegen 09:50 Uhr am Peschweg in Dortmund-Scharnhorst. Ein 32- und ein 39-Jähriger, die einander bekannt sind, trafen sich vor der Wohnanschrift des jüngeren Mannes. Dort stach der Ältere dem Jüngeren dann unvermittelt zwei Mal mit einem Messer ins Gesicht. Der 32­Jährige wurde dabei schwer verletzt und umgehend in ein Krankenaus eingeliefert. Der Tatverdächtige floh zunächst, konnte jedoch später von der Polizei vorläufig festgenommen werden.8

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorfällen? (Bitte jeweils Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Straftaten und Aufklärungsquote in Dortmund?
  3. Wie viele ausländische Straftäter gab es 2022 in Dortmund?
  4. Wie viele der unter Frage 3 Erfragten wurden abgeschoben?
  5. Welche Straßen und Stadtbereiche der Stadt Dortmund werden momentan und seit 2015 als „verrufene Orte, No-Go-Areas, Angsträume“ oder gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) eingestuft? (Bitte nach Datum und Dauer auflisten.)

Markus Wagner

 

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1 Vgl. h t t p s: / / ww w. ruhr24.de/dortmund/dortmund-polizei-straftaten-gegen-das-leben-kriminalstatistik-2022-mord-totschlag-leiche-verbrechen-zr-92102522.html.

2 Vgl. h t tp s : / / w w w.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/5446047.

3 Vgl. h t tp s : / /w w w .p r esseportal.de/blaulicht/pm/4971/5446219.

4 Vgl. h t t ps : / /w w w . t- online.de/region/dortmund/id_100131008/dortmund-zwei-personen-mit-messer-schwer-verletzt.html.

5 Vgl. h t t p s : // w ww . p resseportal.de/blaulicht/pm/4971/5446291.

6 Vgl. h t t p s : / /w w w . presseportal.de/blaulicht/pm/4971/5448635.

7 Vgl. h t t p s :/ / w w w .p resseportal.de/blaulicht/pm/4971/5451539.

8 Vgl. h t t p s :/ / w w w.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/5456158.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1553 mit Schreiben vom 20. April 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorfällen? (Bitte jeweils Tatverdächtige, Tathergang, Vor­strafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatver­dächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz unter dem 23.03.2023 Folgendes berichtet:

„1.) Vorfall am 17.02.2023 in der Grünanlage Leibnizstraße in Dortmund

Am Abend des 17.02.2023 kam es gegen 21.15 Uhr in einer Grünanlage an der Leibnizstraße in Dortmund zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei erwachsenen Männern. Im Zuge dieser Auseinandersetzung erlitt der Verletzte eine Schnitt- und eine Stichverletzung am Rücken, die ärztlich behandelt werden mussten. Das Verfahren richtet sich gegen einen eritreischen Staatsangehörigen. Ermittelt wird wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Die Ermittlungen dauern an. Erkenntnisse zu etwaigen Vorstrafen liegen hier nicht vor; ein angeforderter Bundeszentralregisterauszug ist noch nicht eingegangen.

  • Vorfall am 17.02.2023 in einer Wohnung in Dortmund-Berghofen

Der Sachverhalt wird in der Kleinen Anfrage zutreffend wiedergegeben. Der Transport in ein Krankenhaus erfolgte jedoch mit einem Rettungswagen. Der Beschuldigte ist deutscher Staatsangehöriger […]. Er befindet sich aufgrund eines in dieser Sache wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erlassenen Haftbefehls des Amtsgerichts Dortmund in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an. Ausweislich eines Bundeszentralregisterauszugs ist der Beschuldigte nicht vorbestraft. Seit wann der Beschuldigte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist für die strafrechtliche Bewertung bedeutungslos und deswegen nicht Gegenstand der Ermittlungen.

  • Vorfall am 17.02.2023 auf einem Parkplatz am Wickeder Hellweg in Dortmund

Der Sachverhalt wird in der Kleinen Anfrage zutreffend wiedergegeben. Das Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung richtet sich gegen Unbekannt. Die Ermittlungen dauern an.

  • Vorfall am 21.02.2023 an einer Bushaltestelle in Dortmund-Nette

Der Sachverhalt wird in der Kleinen Anfrage zutreffend wiedergegeben. Ermittelt wird wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Die Ermittlungen – insbesondere hinsichtlich der Identifizierung der unerkannt geflüchteten Täter – dauern an.

  • Feststellungen zu Straftaten nach dem Betäubungsmittel- und Waffengesetz am 27.02.2023

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Dortmund bestreiften am Nachmittag des 27.02.2023 in ziviler Kleidung den Bereich der Haydenstraße und Münsterstraße in Dortmund. Hierbei wurden sie auf eine 19 Jahre alte männliche Person aufmerksam, die im Zuge einer Observation in den Verdacht geriet, auf einem Schulhof Betäubungsmittel versteckt zu haben und sie dort zu veräußern. Die observierte Person suchte eine Wohnung an der Uhlandstraße auf, die im weiteren Verlauf der polizeilichen Ermittlungen durchsucht wurde. In der Wohnung wurde eine 17 Jahre alte männliche Person angetroffen. Bei der Durchsuchung der Wohnung wurden die in der Kleinen Anfrage angegebenen Gegenstände gefunden. Die Ermittlungen dauern an. Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund wird gegen den in der Wohnung angetroffenen 17 Jahre alten Jugendlichen wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Er ist deutscher Staatsangehöriger Hinsichtlich des 19 Jahre alten, in Iserlohn wohnhaften Heranwachsenden, der Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz verdächtig und deutscher Staatsagehöriger ist, ist die Zuständigkeit nach §§ 42 Abs. 1, 108 Abs. 1 JGG zu beachten und das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Dortmund deswegen abzugeben.

6.) Vorfall am 05.03.2023 am Peschweg in Dortmund-Scharnhorst

Am Vormittag des 05.03.2023 (nicht 06.03.2023) kam es gegen 9.50 Uhr am Peschweg in Dortmund zu einer verbalen und sodann körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern, in deren Zuge der Beschuldigte den Verletzten mit einem Messer im Gesicht verletzte. Die Ermittlungen dauern an. Gegen den Beschuldigten, der deutscher Staatsangehöriger ist […], wird wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt; eine schwere Folge im Sinne des § 226 Abs. 1 StGB ist nach den bisherigen Ermittlungen nicht eingetreten. Nach vorläufiger Festnahme wurde der Beschuldigte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft entlassen, weil Haftgründe nicht festzustellen waren/sind. Der Beschuldigte ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und wegen Betruges zu Geldstrafen und in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Seit wann der Beschuldigte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist für die strafrechtliche Bewertung bedeutungslos und deswegen nicht Gegenstand der Ermittlungen.“

Von Angaben zu den Vornamen der deutschen Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten sowie der Unschuldsvermutung vorliegend abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu den Verfahren wären die Beschuldigten bei Nennung ihrer Vornamen identifizierbar bzw. würde die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informationsinteresse wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.

Von der Nennung etwaiger Vorstrafen der heranwachsenden Beschuldigten wird zu deren Schutz und unter Berücksichtigung der § 48 JGG und § 61 BZRG zu Grunde liegenden Wertungen abgesehen.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Straftaten und Aufklä­rungsquote in Dortmund?

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfas­sung.

Die Besonderheiten der Pandemie erschweren die Vergleichbarkeit der jährlichen Kriminali­tätsentwicklung für die Jahre 2020 und 2021 mit anderen Jahren. Daher stelle ich die Krimina­litätsentwicklung in Dortmund im Verhältnis der Jahre 2019 und 2022 dar.

Die Gesamtkriminalität der Stadt Dortmund erhöhte sich im Vergleich zu 2019 um 1,7 Prozent auf 62.761 polizeilich bekannt gewordene Straftaten in 2022. Die Kriminalität in Dortmund liegt damit in etwa wieder auf dem Niveau der Zeit vor der Pandemie.

Die Gesamtkriminalität und die Straftaten im öffentlichen Raum haben erheblichen Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Prägend sind insbesondere die Delikte Taschendiebstahl, Raub auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie der Wohnungseinbruchsdieb­stahl. Um den aktuell steigenden Fallzahlen der Kriminalität im öffentlichen Raum der Kreis­polizeibehörde (KPB) Dortmund entgegenzuwirken und die Aufklärungsquote zu steigern, wird bereits seit August 2022 sowohl ein direktionsübergreifendes Rahmenkonzept als auch ein repressiv sowie präventiv ausgerichtetes Maßnahmenpaket umgesetzt. Mit der Durchführung monatlicher Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung der o.g. Delikte, unter Einbindung von Netzwerk- und Kooperationspartnern, aktiver Präventionsarbeit sowie flankierender, offensiver Öffentlichkeitsarbeit, soll eine Reduzierung der Kriminalität in den genannten Deliktsbereichen herbeigeführt werden. Daneben soll auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung positiv be­stärkt werden.

2022 konnten, wie in den vergangenen Jahren auch, mehr als die Hälfte der in Dortmund registrierten Straftaten aufgeklärt werden (55 %) – damit liegt die Aufklärungsquote in Dort­mund über dem Landesdurchschnitt von 52,1 %.

  1. Wie viele ausländische Straftäter gab es 2022 in Dortmund?

Für die Stadt Dortmund sind für das Jahr 2022 insgesamt 10.823 nichtdeutsche Tatverdäch­tige in der PKS NRW erfasst. Als nichtdeutsch wird erfasst, wer die deutsche Staatsangehö­rigkeit nicht besitzt. Dabei ist es nicht relevant, ob die deutsche Staatsangehörigkeit allein oder als weitere Staatsangehörigkeit besteht.

  1. Wie viele der unter Frage 3 Erfragten wurden abgeschoben?

Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt der Landesregierung nicht vor. Eine entspre­chende händische Auswertung des in Frage 3 genannten Personenkreises ist in der zur Be­antwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwal­tungsaufwand nicht möglich.

  1. Welche Straßen und Stadtbereiche der Stadt Dortmund werden momentan und seit 2015 als „verrufene Orte, No-Go-Areas, Angsträume“ oder gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) eingestuft? (Bitte nach Datum und Dauer auflisten.)

Für den Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Dortmund sind derzeit keine Bereiche oder Örtlichkeiten eingestuft, die die Voraussetzungen der Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW erfüllen. Die Bewertung, ob der Tatbestand nach dieser Vorschrift an einer Kon­trollörtlichkeit Anwendung findet, haben immer die für die konkrete Kontrollsituation verant­wortlichen Einsatzkräfte im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu treffen, wobei sie aufbereitete Informationen, wie etwa Lagebilder, unterstützend heranziehen können. Ein Controlling im Sinne einer statistischen Erfassung findet hierzu nicht statt.

Für die Vergangenheit seit dem Jahr 2015 wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3490 (LT-Drs. 17/9401) sowie auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 819 (LT-Drs. 18/2321) verwiesen.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner