Kleine Anfrage 2544
der Abgeordneten Andreas Keith und Markus Wagner AfD
Tatort Freibad – Kriminalität in Badestätten seit 2022 bis heute
Berichte über Gewalt und Krawalle an deutschen Freibädern haben trotz des verregneten Sommers erneut hohe Wellen geschlagen. Das Innenministerium sah sich vor diesem Hintergrund bereits Anfang Juli zu einer Stellungnahme gezwungen und teilte mit: „Öffentlichkeitswirksame Schlägereien sind weiterhin eine Ausnahme“.1 Die Beteiligung an einer Schlägerei nach § 231 StGB stellt jedoch nur einen Straftatbestand unter vielen dar, die sich in Freibädern ereignen. So soll in einem Freibad in Hamm ein 39-Jähriger einen herbeigerufenen Polizisten in den Finger gebissen haben.2 Auch Fälle von sexueller Belästigung kommen laut Aussagen von Security-Mitarbeitern immer wieder vor: „Heimliche Fotos von Mädchen werden leider gerne gemacht, das sehen wir häufig.“3 Immer mehr Freibadbetreiber müssen Wachpersonal einstellen, um die steigende Zahl an Konflikten bewältigen zu können. Doch das funktioniert nicht immer: „Körperverletzungsdelikte treten an diesen Orten mit einer gewissen Regelmäßigkeit auf“, sagt der Bundesvizepräsident der Gewerkschaft der Polizei (GdP).4 Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Schwimmmeister (BDS) beklagt, dass die Gewalt in den vergangenen 20 Jahren nicht nur zugenommen habe, sondern sich auch immer häufiger gegen das weibliche Personal richte.5
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele Straftaten sind für die Tatörtlichkeiten „Badestrand“, „Freibad“ und „Hallenbad/Schwimmbad“ landesweit im Berichtsjahr 2022 polizeilich erfasst worden? (Bitte alle Delikte einzeln aufschlüsseln.)
- Wie viele Straftaten sind für die Tatörtlichkeiten „Badestrand“, „Freibad“ und „Hallenbad/Schwimmbad“ landesweit im laufenden Berichtsjahr 2023 polizeilich erfasst worden? (Bitte alle Delikte einzeln aufschlüsseln.)
- Wie viele der in Frage 1 und 2 abgefragten Delikte werden jeweils als Gewalttaten eingestuft?
- Wie viele der in Frage 1 und 2 abgefragten Delikte werden jeweils als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eingestuft?
- Was ist über das Täterprofil der in den Fragen 1 und 2 abgefragten Straftaten bekannt? (Bitte nach Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Andreas Keith
Markus Wagner
1 https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/schlaegereien-in-freibaedern-nur-ausnahme_aid-93673755
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2544 mit Schreiben vom 20. Oktober 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.
- Wie viele Straftaten sind für die Tatörtlichkeiten „Badestrand“, „Freibad“ und „Hal-lenbad/Schwimmbad“ landesweit im Berichtsjahr 2022 polizeilich erfasst worden? (Bitte alle Delikte einzeln aufschlüsseln.)
Für das Jahr 2022 wurden der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen 2.010 Fälle mit der Tatörtlichkeit „Freibad“ (848 Fälle) bzw. „Hallenbad/Schwimmbad“ (1.162 Fälle) gemeldet. Für die Tatörtlichkeit „Badestrand“ wurde im Jahr 2022 kein Fall bekannt.
- Wie viele Straftaten sind für die Tatörtlichkeiten „Badestrand“, „Freibad“ und „Hal-lenbad/Schwimmbad“ landesweit im laufenden Berichtsjahr 2023 polizeilich erfasst worden? (Bitte alle Delikte einzeln aufschlüsseln.)
Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.
- Wie viele der in Frage 1 und 2 abgefragten Delikte werden jeweils als Gewalttaten eingestuft?
Von den 2.010 bekanntgewordenen Fällen des Jahres 2022 stellen 53 Fälle Delikte der Gewaltkriminalität dar.
- Wie viele der in Frage 1 und 2 abgefragten Delikte werden jeweils als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eingestuft?
Von den 2.010 bekanntgewordenen Fällen des Jahres 2022 stellen 231 Fälle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung dar.
- Was ist über das Täterprofil der in den Fragen 1 und 2 abgefragten Straftaten bekannt? (Bitte nach Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Eine Beantwortung der Frage wäre nur durch eine umfangreiche Sonderauswertung des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen möglich, da in der Polizeilichen Kriminalstatistik keine Verknüpfung von Tatverdächtigen und Tatorten erfolgt. Eine solche Auswertung ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.