Kleine Anfrage 1932des Abgeordneten Helmut Seifen vom 22.01.2019
Tendenziöse Umfragen an nordrhein-westfälischen Schulen
Erhebungen an Schulen sind in der Regel genehmigungspflichtig. In der Regel trifft die Schulleitung die Entscheidung nach Beteiligung der Schulkonferenz. In Angelegenheiten besonderer oder überörtlicher Bedeutung ist die obere Schulaufsichtsbehörde zu unterrichten.
Der AfD-Fraktion wurden Inhalte einer „EUphoria-Befragung“ bekannt, wonach Schülerinnen und Schüler sich zu folgenden Sachverhalten positionieren sollten:
„Wer den HALT an unseren Grenzen nicht akzeptiert, der ist ein Angreifer und Angreifer müssen ferngehalten werden. (Beatrix von Storch)“
„Dieses Land hat den Deutschen zu gehören, wem denn sonst? (Andre Poggenburg?“
„Eine Fußballnationalmannschaft ist schon lange nicht mehr National. (Alexander Gauland)“
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung in Bezug auf die Plattform „EUphoria“?
2. Ist der Landesregierung bekannt, dass derartige tendenziöse Umfragen an den nordrhein-westfälischen Schulen durchgeführt werden?
3. Ist der Landesregierung in diesem konkreten Fall bekannt, an welcher Schule diese Umfrage durchgeführt wurde?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Durchführung von derartigen Umfragen?
Helmut Seifen
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 20.02.2019
Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1932 mit Schreiben vom 20. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet.
1. Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung in Bezug auf die Plattform „EUphoria“?
Der Landesregierung ist diese Plattform nicht bekannt.
2. Ist der Landesregierung bekannt, dass derartige tendenziöse Umfragen an den nordrhein-westfälischen Schulen durchgeführt werden?
Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass „EUphoria-Befragungen“ in nordrhein-westfälischen Schulen durchgeführt werden.
3. Ist der Landesregierung in diesem konkreten Fall bekannt, an welcher Schule diese Umfrage durchgeführt wurde?
Der Landesregierung ist dies nicht bekannt.
4. Wie bewertet die Landesregierung die Durchführung von derartigen Umfragen?
Die in der Kleinen Anfrage zitierte Aufgabenstellung, wonach Schülerinnen und Schüler sich zu Aussagen von Politikerinnen und Politikern positionieren sollen, ist Teil des Unterrichtsauftrages und dient dem Aufbau von sozialwissenschaftlicher Urteilskompetenz. Urteilskompetenz schließt die Herausbildung eines sachkompetent begründeten eigenen Standpunktes ebenso ein wie das verständigungsorientierte Abwägen der eigenen Position mit den Positionen anderer.
Schule soll Schülerinnen und Schüler dabei in die Lage versetzen, auf der Basis der Analyse der jeweiligen Interessen- und Perspektivleitung der Argumentation Urteilskriterien zu entwickeln und abwägend kriteriale selbstständige Urteile zu formulieren.
Hierzu können auch Zitate von Politikerinnen und Politikern herangezogen werden.