Kleine Anfrage 3137
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Terror-Razzia bei linker Frauengruppe – Existieren Verbindungen nach NRW?
„Es ist kein Geheimnis, dass es im linksextremen Spektrum unterschiedliche Meinungen zu Palästina und auch Sympathien für die Hamas gibt. Dafür kann es in unserer freiheitlich-liberalen Demokratie keinerlei Raum geben.“1
Mit diesen Sätzen nahm ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei unter anderem Stellung zu der um 6 Uhr am 20. Dezember 2023 in Berlin begonnenen Razzia gegen Israel-Hasser. Mehr als 170 Polizeibeamte haben dabei sechs Wohnungen, ein Szene-Café und ein Büro durchsucht. Im Visier der Ermittler steht die links-feministische Frauengruppe „Zora“, deren Mitgliedern vorgeworfen wird, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Fünf von insgesamt sechs Beschuldigten sollen dieser Gruppe angehören, die auf Videos und Fotos die Freiheit Palästinas fordert. So sollen sie Symbole der „Volksfront zur Befreiung Palästinas (PLFP)“ genutzt und gezeigt haben.2
Bei der „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ handelt es sich um eine Bewegung, die bereits 2022 von der EU als Terrororganisation eingestuft wurde. Sie soll mit der Hamas und Hisbollah kooperieren, bestreitet das Existenzrecht Israels und fordert offen zum bewaffneten Kampf gegen den Staat auf. Der Berliner Verfassungsschutz rechnet der PFLP ein Personenpotenzial von etwa 50 Menschen zu.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Über welche (Er-)Kenntnisse verfügt die Landesregierung über etwaige Verbindungen der Terrororganisation „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ nach Nordrhein-Westfalen?
- Wie viele Beteiligte und Unterstützer der Terrororganisation „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ stammen aus Nordrhein-Westfalen?
- Über welche (Er-)Kenntnisse verfügt die Landesregierung über etwaige Verbindungen der Frauengruppe „Zora“ sowie ihrer Mitglieder nach Nordrhein-Westfalen?
- Wie viele Beteiligte und Unterstützer der Frauengruppe „Zora“ stammen aus Nordrhein-Westfalen?
- In welchem Umfang sind nordrhein-westfälische Behörden in die Ermittlungsarbeiten, die sich gegen die Frauengruppe „Zora“ richten, involviert?
Markus Wagner
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3137 mit Schreiben vom 2. Februar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Über welche (Er-)Kenntnisse verfügt die Landesregierung über etwaige Verbindungen der Terrororganisation „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ nach Nordrhein-Westfalen?
Die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) wird vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz als verfassungsfeindliche Organisation bewertet, da sie das Existenzrecht des Staates Israels in Abrede stellt und die Errichtung eines palästinensischen Staates in den Grenzen Israels mit Jerusalem als Hauptstadt anstrebt. Sie stellt damit einen Personenzusammenschluss dar, welcher gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet ist (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen). Zudem wird die PFLP seit dem Jahr 2002 auf der „Terrorliste“ der Europäischen Union (Gemeinsamer Standpunkt 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus) geführt.
- Wie viele Beteiligte und Unterstützer der Terrororganisation „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ stammen aus Nordrhein-Westfalen?
Den nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden liegen keine weiteren Erkenntnisse über die konkrete Anzahl an Beteiligten und Unterstützern der PFLP in Nordrhein-Westfalen vor.
- Über welche (Er-)Kenntnisse verfügt die Landesregierung über etwaige Verbindungen der Frauengruppe „Zora“ sowie ihrer Mitglieder nach Nordrhein-Westfalen?
Die Gruppierung Zora trat nach polizeilichen Erkenntnissen insbesondere im Zusammenhang mit Versammlungen zu dem Themenfeld „Antirepression“ sowie anlässlich der Terroranschläge der Hamas gegen den Staat Israel im Gebiet des Rheinlandes in Erscheinung. In Aachen wurden durch die vorgenannte Gruppierung Versammlungen zum Thema „Frauenbewegung“ angezeigt. Laut dem Internetauftritt von Zora werden für Nordrhein-Westfalen Ortsgruppen in den Städten Aachen, Duisburg und Köln benannt. Zudem konnten in den Sozialen Medien Mobilisierungsaufrufe und Beteiligungen an Versammlungen im Zusammenhang mit weiteren Gruppierungen, die dem politisch linken, kurdischen sowie pro-palästinensischen Spektrum zuzuordnen sind, festgestellt werden.
- Wie viele Beteiligte und Unterstützer der Frauengruppe „Zora“ stammen aus Nordrhein-Westfalen?
Den nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden liegen keine weiteren Erkenntnisse über die konkrete Anzahl an Beteiligten und Unterstützern der Frauengruppe Zora in Nordrhein-Westfalen vor.
- In welchem Umfang sind nordrhein-westfälische Behörden in die Ermittlungsarbeiten, die sich gegen die Frauengruppe „Zora“ richten, involviert?
Bislang wurde ein Ermittlungsverfahren nach § 86a Strafgesetzbuch im Zusammenhang mit der Gruppierung Zora Köln eingeleitet.