Kleine Anfrage 541
des Abgeordneten Markus Wagner vom 11.10.2022
Terror-Razzia im Ruhrgebiet
Nach Informationen der Bild-Zeitung hat der amerikanische Geheimdienst deutsche Behörden darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie Videos abgefangen hätten, auf denen eine in Deutschland lebende Person zu sehen ist, die vor Waffen posiert. Ebenfalls soll auch Rizin, ein hoch tödliches Nervengift, zu erkennen gewesen sein. Daraufhin haben Einsatzkräfte des SEK am 4. Oktober 2022 eine in einem Mehrfamilienhaus liegende Wohnung in Herten gestürmt und einen arabischstämmigen 49-jährigen Mann wegen Terrorverdacht festgenommen. Nach ersten Angaben sei der Verdächtige nicht als Gefährder bekannt, allerdings wegen „allgemeiner Kriminalität“. Darüber hinaus seien auch keine gefährlichen Stoffe in der durchsuchten Wohnung gefunden worden. Allerdings habe man sogenannte Anscheinwaffen entdeckt – funktionsunfähige Nachbildungen.1
Ich frage die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu der oben genannten Razzia? (Bitte den Tatverdächtigen, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
- Wurde bei der Durchsuchung Bargeld aus ungeklärter Herkunft beschlagnahmt?
Markus Wagner
1 Vgl. h t t p s : / / w w w . b i l d. d e / re g i o n a l / r uh r g e b iet/ruhrgebiet-aktuell/arabischstaemmiger-mann-in-herten-festgenommen – te r ro r al a r m – i m-ruhrgebiet-81517786.b i ld . h t m l.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 541 mit Schreiben vom 8. November 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu der oben genannten Razzia? (Bitte den Tatverdächtigen, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
- Wurde bei der Durchsuchung Bargeld aus ungeklärter Herkunft beschlagnahmt?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat dem Ministerium der Justiz unter dem 19.10.2022 unter anderem Folgendes berichtet:
„Das in der Kleinen Anfrage angesprochene Geschehen ist Gegenstand eines hier wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz geführten Ermittlungsverfahrens, welches sich noch in polizeilicher Sachbearbeitung befindet. Es richtet sich gegen einen 49-jährigen libanesischen Staatsangehörigen. Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen sind im Rahmen einer bei dem Beschuldigten am 04.10.2022 aufgrund richterlicher Anordnung durchgeführten Wohnungsdurchsuchung ausschließlich sog. Anscheinswaffen oder Gegenstände aufgefunden worden, die als weder strafrechtlich noch ordnungsrechtlich relevant bewertet wurden. Etwaige gefährliche Chemikalien oder Bargeld aus ungeklärter Herkunft wurden nicht aufgefunden.
Die Ermittlungen dauern an.“
Die Generalstaatsanwältin in Hamm hat dem Ministerium der Justiz am 28.10.2022 berichtet, gegen die staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung keine Bedenken zu haben.
Den weiteren Berichtsausführungen der Leitenden Oberstaatsanwältin in Bochum zufolge ist der Beschuldigte siebenmal wegen verschiedener Vergehen, unter anderem wegen Körperverletzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, verurteilt worden. Von einer weiteren Aufschlüsselung der Vorstrafen sieht die Landesregierung mit Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten und die Unschuldsvermutung in Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsanspruch ab. Eine solche Aufschlüsselung könnte wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat sowie weiterer, presseöffentlicher Angaben zum Verfahren zur Identifizierung seiner Person führen.
Das Ministerium des Innern hat zur Beantwortung der Kleinen Anfrage einen Beitrag zur Verfügung gestellt und darin unter anderem Folgendes ausgeführt:
„Da es sich um ein anhängiges Ermittlungsverfahren handelt, ist allein die sachleitende Staatsanwaltschaft berechtigt, Auskünfte zum Sachstand der Ermittlungen zu erteilen. Dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen zu dem gegenständlichen Ermittlungsverfahren keine über die im Rahmen der Ermittlungen bekannt gewordenen Erkenntnisse hinausgehenden Informationen vor.“