Terroristische Gefährder in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 18.12.2019

Kleine Anfrage 3255der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky und Markus Wagner vom 18.12.2019

 

Terroristische Gefährder in Nordrhein-Westfalen

Seit Jahren weisen Politik und Medien darauf hin, dass die innere Sicherheit in Deutschland vor allem von den staatsfeindlichen Bestrebungen rechtsterroristischer Organisationen bedroht werde. Ereignisse wie die Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke und der antisemitische Anschlag von Halle scheinen diesen Befund zu bestätigen. Umso überraschender ist daher die Erkenntnis, dass dieser offenbar statistisch nicht valide ist. Hatte der Generalbundesanwalt 2018 lediglich sechs Ermittlungsverfahren mit rechtsterroristischem Hintergrund geführt, ist er im selben Zeitraum in insgesamt 855 Fällen gegen islamische Terroristen aktiv geworden.1 Diese Diskrepanz zwischen veröffentlichter Meinung und der Beschaffenheit tatsächlich fixierter Kriminalitätsphänomene wirft die Frage auf, wie viele von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestufte Personen gegenwärtig in Nordrhein-Westfalen aktenkundig sind.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Wie viele Personen, die einem der nachfolgend genannten Phänomenbereiche zugeordnet werden, sind in Nordrhein-Westfalen gegenwärtig als Gefährder bzw. als relevante Person bekannt?

a) Rechtsextremismus;

b) Linksextremismus;

c) Islamismus/islamistischer Terrorismus;

d) Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus)

2. Wie stellen sich diese Zahlen für die Jahre 2010 bis 2019 dar?

Gabriele Walger-Demolsky
Markus Wagner

 

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1 Vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/069/1906904.pdf


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 10.01.2020

 

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3255 mit Schreiben vom 10. Januar 2020 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Wie viele Personen, die einem der nachfolgend genannten Phänomenbereiche zu­geordnet werden, sind in Nordrhein-Westfalen gegenwärtig als Gefährder bzw. als relevante Person bekannt?

a). Rechtsextremismus;

b) Linksextremismus;

c) Islamismus/islamistischer Terrorismus;

d) Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus)

2. Wie stellen sich diese Zahlen für die Jahre 2010 bis 2019 dar?

Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.

Die entsprechenden Zahlen für Nordrhein-Westfalen wurden jeweils zum 31.12. erhoben und ergeben sich aus der beigefügten Anlage.

Die Begriffe „Gefährder“ und „Relevante Person“ richten sich nach festgelegten Definitionen des Bundeskriminalamtes.

Hierbei ist anzumerken, dass der Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ analog zu der in der Kleinen Anfrage 3255 genutzten Bezeichnung Islamismus/Islamistischer Terrorismus zu se­hen ist.

Für den Bereich „PMK-Rechts“ liegen für das Jahr 2010 keine Zahlen vor.

 

Anlage

     2010           2011           2012           2013           2014           2015           2016           2017           2018           2019
PMK-Religiöse Ideologie

Gefährder

RelPers

                   
24 31 32 38 72 161 210 252 264 221
52 47 53 59 66 77 105 133 155 176
                     
PMK-Links

Gefährder

RelPers

                   
0 0 0 0 0 0 0 0 0 1
0 0 0 10 10 12 10 16 18 21
   
PMK-Ausländer

Gefährder

RelPers

                   
3 3 3 3 6 6 6 5 6 6
5 5 6 6 8 8 7 10 12 15
   
PMK-Rechts

Gefährder

RelPers

                   
x 2 4 6 6 7 12 14 14 17
x 9 12 14 13 14 14 14 14 15

 

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