Terroristische Gefährder und Relevante Personen in Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2021

Kleine Anfrage
vom 30.06.2021

Kleine Anfrage 5644der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky und Markus Wagner vom 30.06.2021

 

Terroristische Gefährder und Relevante Personen in Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2021

Am 12. Januar 2021 fragten wir zum bisher letzten Mal nach der Anzahl der Gefährder und der Relevanten Personen in Nordrhein-Westfalen. Mit Stand vom 31. Dezember 2020 hatte sich die Anzahl auf insgesamt

  • 381 Personen im Bereich PMK-Religiöse Ideologie;
  • 20 Personen im Bereich PMK-Links;
  • 22 Personen im Bereich Ausländische Ideologie und
  • 41 Personen im Bereich PMK-Rechts

erhöht.1

Im Jahre 2020 wurden nur sieben ausländische Gefährder und sechs sonstige ausländische sicherheitsrelevante Personen zurückgeführt.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen sind in Nordrhein-Westfalen mit Stand vom 30. Juni 2021 als Gefährder bzw. als relevante Person bekannt? (Bitte differenzieren nach a) PMK-Rechts; b) PMK-Links; c) PMK-Ausländer; d) PMK-religiöse Ideologie. Bitte eine aktuelle Übersicht erstellen analog zur Anlage 1 der LT-Drucksache 17/8401.)
  2. Wie viele sonstige ausländische Gefährder, Relevante Personen sowie andere sicherheitsrelevante Personen wurden im ersten Halbjahr des Jahres 2021 insgesamt zurückgeführt? (Bitte Land und die Nationalität der Personen nennen)
  3. Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf die Abschiebung von Gefährdern, Relevanten Personen sowie anderen sicherheitsrelevanten Personen nach Syrien?
  4. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung, in Abstimmung mit der Bundesregierung, in diesem Zusammenhang im ersten Halbjahr des Jahres 2021 unternommen?

Gabriele Walger-Demolsky
Markus Wagner

 

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1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/12583


Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 5644 mit Schreiben vom 28. Juli 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Mi­nister des Innern beantwortet.

  1. Wie viele Personen sind in Nordrhein-Westfalen mit Stand vom 30. Juni 2021 als Gefährder bzw. als relevante Person bekannt? (Bitte differenzieren nach a) PMK-Rechts; b) PMK-Links; c) PMK-Ausländer; d) PMK-religiöse Ideologie. Bitte eine aktuelle Übersicht erstellen analog zur Anlage 1 der LT-Drucksache 17/8401.)

Die entsprechenden Zahlen für Nordrhein-Westfalen werden monatlich erhoben. In der nach­folgenden Tabelle sind die Zahlen getrennt nach Phänomenbereichen aufgeführt. Hierbei handelt es sich um die Anzahl aller Gefährder und Relevanter Personen in Nordrhein-Westfa­len und nicht nur um solche mit ausländischer Staatsangehörigkeit.

 

Stand: 30.06.2021

PMK-Rechts_____________________________________
Gefährder 14
Relevante Personen 26
PMK-Links______________________________________
Gefährder 0
Relevante Personen 19
PMK-Ausländische Ideologie_________________________
Gefährder 8
Relevante Personen 18
 
PMK-Religiöse Ideologie_____________________________
Gefährder 196
Relevante Personen 180

 

  1. Wie viele sonstige ausländische Gefährder, Relevante Personen sowie andere si­cherheitsrelevante Personen wurden im ersten Halbjahr des Jahres 2021 insgesamt zurückgeführt? (Bitte Land und die Nationalität der Personen nennen)

Für die Landesregierung hat die Rückführung von Gefährdern, Relevanten Personen und sonstigen (nicht eingestuften) Personen aus dem extremistischen Spektrum hohe Priorität. Vor diesem Hintergrund geht sie unter Ausschöpfung aller aufenthaltsrechtlicher Möglichkeiten konsequent gegen Personen, die die öffentliche Sicherheit gefährden, vor. Dies spiegelt sich in den im Folgenden aufgeführten Zahlen zu Rückführungen von sicherheitsgefährdenden Personen im Jahr 2021 wider:

Rückführungen 2021 (Stand 07/2021)

  • Rückführung von 7 Gefährdern, davon
  • 1 Person nach Somalia
  • 1 Person in den Kosovo
  • 1 Person in den Iran
  • 1 Person nach Russland
  • 2 Personen in die Türkei
  • 1 Person nach Tadschikistan
  • Rückführung von 4 sonstigen sicherheitsrelevanten Personen, davon
  • 2 Personen in den Libanon
  • 1 Person nach Afghanistan
  • 1 Person nach Guinea

Trotz pandemiebedingter Einschränkungen sind somit im Jahr 2021 bislang insgesamt 11 si­cherheitsrelevante ausländische Personen zurückgeführt worden.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf die Abschiebung von Gefährdern, Re­levanten Personen sowie anderen sicherheitsrelevanten Personen nach Syrien?
  2. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung, in Abstimmung mit der Bundes­regierung, in diesem Zusammenhang im ersten Halbjahr des Jahres 2021 unter­nommen?

Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.

In der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 09.12. bis 11.12.2020 konnte keine Einstimmigkeit erzielt werden, den Abschiebungsstopp gemäß § 60a Abs. 1 AufenthG nach Syrien zu verlängern. Der bis 31.12.2020 geltende Abschiebungsstopp ist demnach ausgelaufen.

Aktuell gibt es jedoch keine Direktflüge nach Syrien. Darüber hinaus erscheint es ausgeschlos­sen, die notwendige Beschaffung von Passersatzpapieren und die organisatorische Abwick­lung von Abschiebungsmaßnahmen ohne Kontaktaufnahme mit dem – von Deutschland nicht anerkannten – Regime von Präsident Baschar al-Assad durchzuführen.

Auch im Übrigen geht die Landesregierung davon aus, dass aufgrund der aktuellen Lage in der Arabischen Republik Syrien Rückführungen dorthin bis auf weiteres nicht in Betracht kom­men werden. Die fortgesetzte Prüfung entsprechender Möglichkeiten liegt in der Zuständigkeit der Bundesregierung.

Ungeachtet der derzeitigen Situation Rückführungen nach Syrien betreffend sind die nord­rhein-westfälischen Ausländerbehörden aber angehalten, im Rahmen der rechtlich und tat­sächlich vorhandenen Möglichkeiten Vorbereitungen für die zukünftigen Abschiebungen von Gefährdern und schweren Straftätern nach Syrien im jeweiligen Einzelfall zu treffen.

 

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