THG-Quote: Geldverdienen mit E-Autos auch in NRW?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1285

des Abgeordneten Klaus Esser vom 07.02.2023

THG-Quote: Geldverdienen mit E-Autos auch in NRW?

Besitzer von E-Autos können mit der Ausstellung und dem Verkauf eines CO2-Zertifikats Einnahmen generieren. Wer ein Elektroauto fährt, kann seit 2022 von den Einsparungen von CO2-Emissionen profitieren und seine sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) in Form der THG-Prämie einmal im Jahr verkaufen. Vor 2022 war das nur Energieversorgern vorbehalten, die mit der Produktion von „grünem“ Strom ihr CO2-Budget nicht ausgeschöpft haben. Der Überschuss, den das Bundesumweltamt auch E-Auto-Fahrern bescheinigt, kann an Unternehmen verkauft werden. Käufer dieser CO2-Zertifikate sind u.a. Mineralölkonzerne, die durch die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) dazu verpflichtet, ihren CO2-Ausstoß zu mindern. Neben dem Einsatz von Biokraftstoffen, Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge wird ihnen dies durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten ermöglicht. Mit den Zertifikaten erwerben die Konzerne letztlich Verschmutzungsrechte und können so Strafzahlungen vermeiden.1 Die neuartigen Rahmenbedingungen fördern die Geschäfte von Vermittlern und Sammel-THG-Quotenanbietern. Der ADAC wirbt bspw. mit der Ausschüttung eines THG-Bonus über 300 Euro für das Jahr 2023.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele THG-Prämien (oder CO2-Zertifikate) haben Halter von in NRW gemeldeten E-Autos im vergangenen Jahr geltend gemacht?
  2. Zahlungen in welcher Höhe haben NRW Fahrzeughalter bislang über die THG-Prämien Ausschüttung erhalten?
  3. Welche Vermittler von Dienstleistungen rund um die Vermarktung der Prämie der THG-Quote sind in NRW aktiv?
  4. Wie bewertet die Landesregierung das THG-Prämienmodell?

Klaus Esser

 

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1 Htt p s : / /www. A u t o z e i t u n g.de/e-auto-c o 2-zertifi kat e-2 0 1 5 6 0 . h t m l

2 Htt p s : / /www. A d a c .de/ser v i c e s/e-angebote/t h g-bonus/


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1285 mit Schrei­ben vom 1. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet.

  1. Wie viele THG-Prämien (oder CO2-Zertifikate) haben Halter von in NRW gemelde­ten E-Autos im vergangenen Jahr geltend gemacht?

Laut § 20 der 38. BImSchV liegt die Zuständigkeit für die Ermittlung der Strommengen und der daraus errechneten Treibhausgasemissionen sowie für die Ausstellung der Bescheinigungen hierüber beim Umweltbundesamt. Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor.

  1. Zahlungen in welcher Höhe haben NRW Fahrzeughalter bislang über die THG-Prä-mien Ausschüttung erhalten?

Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor.

  1. Welche Vermittler von Dienstleistungen rund um die Vermarktung der Prämie der THG-Quote sind in NRW aktiv?

Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.

  1. Wie bewertet die Landesregierung das THG-Prämienmodell?

Die Landesregierung begrüßt das mit dem THG-Quotenmodell verbundene Ziel, die Transfor­mation des Verkehrssektors hin zu klimagerechten und effizienten Antrieben zu unterstützen.

 

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Beteiligte:
Klaus Esser