Tierbauten in Bahndämmen und Deichen: In welchem Ausmaß beeinträchtigen Nisthöhlen und ähnliche Bauten die Verkehrsinfrastruktur?

Kleine Anfrage
vom 07.07.2023

Kleine Anfrage 2096

der Abgeordneten Klaus Esser und Zacharias Schalley AfD

Tierbauten in Bahndämmen und Deichen: In welchem Ausmaß beeinträchtigen Nisthöhlen und ähnliche Bauten die Verkehrsinfrastruktur?

Große Schäden durch Dachsbauten haben auf der Bahnstrecke zwischen Unna und Fröndenberg erhebliche Instandsetzungsarbeiten ausgelöst. Die Dachsbauten waren bereits im Juli 2022 am Bahndamm im Fröndenberger Ortsteil Frömmern auf einer Länge von 300 Metern entdeckt worden. Zunächst sollte die Reparatur bis Ende 2022 erfolgen, dann Ende 2023. Nun wird klar, dass die Sanierung mindestens bis 2024 dauern wird. Der dortige Bahndamm sei durch die Bauten „regelrecht in einen Schweizer Käse verwandelt“ worden.1 Ursprünglich hatte die Bahn mit Kosten von etwa sechs Millionen Euro gerechnet.2

Daher fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Verkehrsinfrastrukturen waren in den letzten 10 Jahren in NRW von Schäden durch Tierbauten betroffen? (Bitte konkrete Fälle bei Bahndämmen, Deichen, Landesstraßen nach Jahren, Sanierungskosten sowie Dauer der Reparatur benennen)
  2. In welchem Ausmaß wurden Tiere mit Bauten unterhalb von Verkehrsinfrastrukturen in den letzten 10 Jahren in NRW vergrämt bzw. gejagt?
  3. Wie viele Ersatzbusse wurden seit der Sperrung der Strecke zwischen Unna und Fröndenberg eingesetzt?
  4. Hat die andauernde Streckensperrung samt Ersatzverkehren zwischen Unna und Fröndenberg zu einer Veränderung der Passagierzahlen geführt? (Zu- oder Abnahme, wenn ja, wie viel)
  5. Wie bewertet die Landesregierung die Schäden durch Tierbauten angesichts einer ohnehin schon sanierungsbedürftigen Verkehrsinfrastruktur?

Klaus Esser

Zacharias Schalley

 

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1 https:// www1 .wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/bahnsperrung-wegen-dachsbauten-dauert-laenger-100.html

2 https:// www1 .wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/bahnstrecke-gesperrt-wegen-dachsbauten-100.html


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2096 mit Schrei­ben vom 11. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Bezüglich der Zuständigkeiten für Baumaßnahmen an Bahnstrecken wird zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die Vorbemerkung zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2130 vom 7. März 2019 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky, AfD (Drucksache 17/5851), verwiesen.

Wie bereits dort dargelegt, trifft die Landesregierung Nordrhein-Westfalen keine originäre Zu­ständigkeit für die Veranlassung und Umsetzung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Bahnstrecken, für sanierungsbedingte Streckensperrungen sowie für Ersatzverkehre. Die Ausgestaltung der notwendigen baulichen und betrieblichen Maßnahmen treffen die jeweiligen Eisenbahninfrastrukturunternehmen in eigener Zuständigkeit. Die Ausgestaltung verkehrlicher Ersatzmaßnahmen bei Betroffenheit des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) erfolgt durch die SPNV-Aufgabenträger in Abstimmung mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen.

  1. Welche Verkehrsinfrastrukturen waren in den letzten 10 Jahren in NRW von Schä­den durch Tierbauten betroffen? (Bitte konkrete Fälle bei Bahndämmen, Deichen, Landesstraßen nach Jahren, Sanierungskosten sowie Dauer der Reparatur benen­nen)

Für den Bereich Eisenbahn liegen keine Informationen zu dem erfragten Sachverhalt vor (s. Hinweis Vorbemerkung).

Schadensfälle durch Tierbauten an Straßen werden vom Landesbetrieb Straßenbau des Lan­des Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) nicht statistisch erfasst, so dass eine abschließende Auflistung der Schäden mit zeitlicher Angabe der Schadensereignisse nicht möglich ist. In der Regel konnten die festgestellten Schäden mit geringfügigem Aufwand kurzfristig durch die Straßenmeistereien beseitigt werden.

Die Landesregierung unternimmt keine spezifische Erhebung von durch Wühltiere, wie bei­spielsweise Nutrias, Bisams oder Kaninchen, verursachten Schäden an Deichen. Im Rahmen der Unterhaltungspflicht werden regelmäßig Deichbegehungen durchgeführt. Bei diesen Be­gehungen festgestellte Wühltierschäden werden aufgenommen und zeitnah durch den Unter­haltungspflichtigen der Hochwasserschutzanlagen beseitigt.

  1. In welchem Ausmaß wurden Tiere mit Bauten unterhalb von Verkehrsinfrastruktu­ren in den letzten 10 Jahren in NRW vergrämt bzw. gejagt?

Die Vergrämung bzw. Bejagung von Tieren im Zusammenhang mit Bauten unterhalb von Stra­ßenverkehrsinfrastrukturen werden von Straßen.NRW nicht statistisch erfasst.

Für den Bereich Eisenbahn liegen keine Inforamtionen zu dem erfragten Sachverhalt vor (s. Hinweis Vorbemerkung).

  1. Wie viele Ersatzbusse wurden seit der Sperrung der Strecke zwischen Unna und Fröndenberg eingesetzt?

Der Landesregierung liegen keine Informationen zu dem erfragten Sachverhalt vor (s. Hinweis Vorbemerkung).

  1. Hat die andauernde Streckensperrung samt Ersatzverkehren zwischen Unna und Fröndenberg zu einer Veränderung der Passagierzahlen geführt? (Zu- oder Ab­nahme, wenn ja, wie viel)

Der Landesregierung liegen keine Informationen zu dem erfragten Sach-verhalt vor (s. Hinweis Vorbemerkung).

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Schäden durch Tierbauten angesichts einer ohnehin schon sanierungsbedürftigen Verkehrsinfrastruktur?

Grundsätzlich haben Wühltierschäden an Deichen, die Verkehrswege betreffen, eine Rele­vanz für deren Sicherheit und sind daher zeitnah zu beseitigen. Die ordnungsgemäße und zeitnahe Beseitigung von Wühltierschäden durch die Unterhaltungspflichtigen wird durch die für die Deichaufsicht zuständige Behörde nachgehalten.

 

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