Tödlicher Messerangriff in Solingen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 399
des Abgeordneten Markus Wagner vom 01.09.2022

 

Tödlicher Messerangriff in Solingen

In der Nacht zum Donnerstag, den 11. August 2022, wurde ein 31-jähriger Mann in Solingen vor seiner Wohnanschrift mit mehreren Messerstichen in Hals und Herz getötet, nachdem es zu einem Streit innerhalb einer größeren Personengruppe gekommen war. Das Opfer, das zu einem syrischen Familienclan gehörte, verstarb noch vor Ort. Der Vater des Getöteten wurde ebenfalls attackiert und dann in ein Krankenhaus gebracht. Der mutmaßliche Täter, ein 26­Jähriger, wurde kurze Zeit nach der Tat festgenommen.1

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vorname des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Opfers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Opfers und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über das Opfer nennen)
  3. In welcher Form ist der syrische Familienclan, dem das Opfer angehörte, seit 2015 in Erscheinung getreten? (Bitte den Namen des Clans nennen.)
  4. Inwiefern ist Solingen seit 2015 durch eine ansässige oder grundsätzliche Clan-und/oder Rockeraktivität polizeilich beziehungsweise staatsanwaltschaftlich in Erscheinung getreten? (Bitte nach Jahr, Anlass des Polizeieinsatzes/Ermittlungsanlasses und Name des Clans/Rockclubs aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

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1 Vgl. https://www.bild.de/regional/duesseldorf/news-inland/mann-stirbt-bei-messer-mord-in-solingen-80971750.bild.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 399 mit Schreiben vom 29. September 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächti­gen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vorname des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Zur Beantwortung der Frage 1 hat mir das Ministerium der Justiz den folgenden Beitrag über­sandt:

„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal hat dem Ministerium der Justiz unter dem 6. September 2022 nebst Randberichten des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf vom 13. und 14. September 2022 im Wesentlichen berichtet, dass Ausgangspunkt der am 10. August 2022 in Solingen begangenen Tat eine verbale, später körperlich ausgetragene Auseinanderset­zung zwischen zwei Personengruppen gewesen sei. Ein oder zwei Personen aus der Gruppe der Verdächtigen sollen dabei Messer geführt haben, durch deren Einsatz das Opfer getötet und eine weitere Person verletzt worden sei. Der Haftbefehl gegen einen zunächst wegen der Tötungshandlung inhaftierten Beschuldigten sei auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgeho­ben worden, weil eine unmittelbare Tatbeteiligung nach den weiteren Ermittlungen nicht fest­stellbar gewesen sei. Die unter dem Gesichtspunkt des Totschlags und der gefährlichen Kör­perverletzung geführten Ermittlungen zu den möglichen Tätern und deren Tatbeiträgen dau­erten an.

Von weiteren Angaben wird derzeit mit Blick auf die noch laufenden Ermittlungen abgesehen. Diese würden durch eine öffentliche Unterrichtung zum gegenwärtigen Zeitpunkt gefährdet. Von einer Mitteilung personenbezogener Angaben zu möglichen Beschuldigten wird zudem mit Blick auf die Unschuldsvermutung und den Schutz des Persönlichkeitsrechts abgesehen. Durch die zeitliche und örtliche Eingrenzung und die mediale Berichterstattung über das Tat­geschehen dürfte anderenfalls eine Identifizierung möglich sein.“

  1. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Op­fers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Opfers und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über das Opfer nennen)

Zur Beantwortung der Frage 2 hat mir das Ministerium der Justiz den folgenden Beitrag über­sandt:

„Das Opfer war – dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge – syrischer Staatsbürger und nicht vorbestraft.“

  1. In welcher Form ist der syrische Familienclan, dem das Opfer angehörte, seit 2015 in Erscheinung getreten? (Bitte den Namen des Clans nennen.)

Zur Beantwortung der Frage 3 hat mir das Ministerium der Justiz den folgenden Beitrag über­sandt:

„Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge liegen der Staatsanwaltschaft Wuppertal keine belastbaren Erkenntnisse dafür vor, dass das Opfer Mitglied eines Familienverbundes im Sinne der Frage 3 war.“

Gleiches gilt für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern.

  1. Inwiefern ist Solingen seit 2015 durch eine ansässige oder grundsätzliche Clan-und/oder Rockeraktivität polizeilich beziehungsweise staatsanwaltschaftlich in Erscheinung getreten? (Bitte nach Jahr, Anlass des Polizeieinsatzes/Ermittlungsanlasses und Name des Clans/Rockclubs aufschlüsseln.)

Zur Beantwortung der Frage 4 hat mir das Ministerium der Justiz den folgenden Beitrag über­sandt:

„Bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal wird – dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge – eine eventuelle Zugehörigkeit zu den mit der Frage 4 angesprochenen Per­sonengruppen nicht gesondert erfasst. Eine valide Beantwortung der Frage 4 erforderte dem­nach, soweit der Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz berührt ist, eine händische Auswertung aller in Betracht kommender Verfahrensakten, die mit vertretbarem Verwaltungs­aufwand nicht zu leisten ist.“

Statistische Erfassungen im Sinne der Fragestellung liegen im Geschäftsbereich des Ministe­riums des Innern nicht vor.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner