Antrag
der Fraktion der AfD
Transparenz der Polizeilichen Kriminalstatistik erhöhen
I. Ausgangslage
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine der wichtigsten Datenquellen zur Erfassung polizeilich registrierter Kriminalität. Sie wird in Nordrhein-Westfalen jährlich vom Landeskriminalamt im Auftrag des Innenministeriums erstellt und folgt bundeseinheitlichen Richtlinien des Bundeskriminalamts. Die PKS ist eine sogenannte Ausgangs- oder Hellfeldstatistik. Sie erfasst alle Straftaten, die der Polizei bekannt geworden sind, von ihr bearbeitet und an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden – einschließlich strafbarer Versuche. Dazu gehören detaillierte Angaben zu den Straftaten selbst (Art, Ort, Zeit), zu den Tatverdächtigen (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Wohnortbezug) sowie bei bestimmten Delikten auch zu den Opfern (Alter, Geschlecht, Verletzungsgrad, Beziehung zum Tatverdächtigen). Nicht enthalten sind Staatsschutzdelikte, reine Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten und insbesondere das große Dunkelfeld nicht angezeigter Straftaten. Die Statistik bildet demgemäß nicht die tatsächliche Kriminalitätslage ab, sondern lediglich das, was polizeilich registriert wird.
Der Hauptzweck der PKS besteht in der systematischen Beobachtung der Kriminalitätsentwicklung, der Analyse von Tatverdächtigenstrukturen und der Gewinnung von Erkenntnissen für die vorbeugende und verfolgende Kriminalitätsbekämpfung. Sie dient der polizeilichen Einsatz- und Ressourcenplanung, der Erstellung von Lagebildern (etwa zu Messerkriminalität, häuslicher Gewalt oder Jugendkriminalität) sowie als Grundlage für kriminalpolitische Entscheidungen und wissenschaftliche Forschung. Genutzt wird die PKS von der Polizei und dem Innenministerium zur operativen und strategischen Planung, von der Politik zur Begründung oder Kritik von Gesetzen und Maßnahmen, von Wissenschaftlern und Kriminologen als wichtige, aber ergänzungsbedürftige Datenbasis, von Medien für die öffentliche Berichterstattung sowie von Verbänden und weiteren Behörden als Orientierungshilfe.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik hat sich im Laufe der Jahrzehnte erheblich weiterentwickelt. Seit den 1970er Jahren wird sie kontinuierlich an gesellschaftliche und rechtliche Veränderungen angepasst. Wichtige Veränderungen ergeben sich durch Strafrechtsreformen: So führte die Verschärfung des Sexualstrafrechts 2016 („Nein heißt Nein“) zu einem deutlichen Anstieg erfasster Sexualdelikte. Die Teillegalisierung von Cannabis 2024 sorgte hingegen für einen spürbaren Rückgang bei den erfassten Rauschgiftdelikten. Es gab Neuzusammenfassungen von Deliktsgruppen (etwa bei der Gewaltkriminalität oder der Cyberkriminalität), eine Ausweitung der Opfererfassung und detailliertere Auswertungen zur Täter-Opfer-Relation, besonders bei häuslicher und Partnerschaftsgewalt. Begriffe wie Tätergruppen (nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Zuwanderungshintergrund) und Opfergruppen sind systematisch erfasst und teilweise verfeinert worden. Auch Berufsbilder finden bei bestimmten Delikten (z. B. Betrug) Berücksichtigung. Zeitreihenvergleiche bleiben jedoch oft nur eingeschränkt möglich, da methodische Änderungen, neue Erfassungsregeln und gesellschaftliche Entwicklungen (Migration, Digitalisierung, Pandemie) die Zahlen beeinflussen.
An der PKS gibt es seit langem vielfältige Kritik, die sich sowohl im fachlichen als auch im politischen Raum findet. Im fachlichen Raum kritisieren Kriminologen vor allem, dass sie lediglich das Hellfeld abbildet und stark vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung sowie vom polizeilichen Registrierungs- und Kontrollverhalten abhängt. Viele Delikte wie Sexualstraftaten oder häusliche Gewalt haben ein hohes Dunkelfeld, sodass Veränderungen in der Anzeigebe-reitschaft (z. B. durch gesellschaftliche Sensibilisierung) zu scheinbaren Kriminalitätsanstiegen führen. Zudem werden Tatverdächtige erfasst, nicht verurteilte Täter – ein großer Teil der Verfahren wird eingestellt. Experten bemängeln daher eine Überinterpretation der Zahlen als reinen „Tätigkeitsbericht der Polizei“ und fordern die stärkere Einbeziehung von Dunkelfeld-studien und sozioökonomischen Kontexten.
Im politischen Raum variiert die Kritik je nach Spektrum. Aus dem linken und progressiven Lager (SPD, Grüne, Linke, zivilgesellschaftliche Organisationen) wird die PKS häufig als Instrument zur Stigmatisierung von Migranten und Minderheiten gesehen. Die Unterscheidung zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen fördere angeblich rassistische Narrative, ohne Ursachen wie Armut, Diskriminierung oder fehlende Integration ausreichend zu berücksichtigen. Zudem wird eine angebliche Untererfassung rechter Straftaten kritisiert. Im politisch konservativen bis rechten Spektrum (CDU, AfD und Teile der FDP) wird die Statistik hingegen oft als Beleg für eine zu lasche Migrations- und Sicherheitspolitik herangezogen. Hier kritisiert man, dass die PKS durch politisch motivierte Erfassungsänderungen oder „Schönrechnen“ (z. B. bei der Einordnung von Zuwanderern) die reale Kriminalitätsbelastung, insbesondere durch nichtdeutsche Täter, verschleiere. Fachlich wird diese Debatte zusätzlich dadurch angeheizt, dass methodische Umstellungen (etwa bei der Neuberechnung von Belastungszahlen) immer wieder zu politischen Interpretationen genutzt werden.
Insgesamt bleibt die PKS trotz aller Kritik ein unverzichtbares Instrument der Kriminalitätsbeobachtung, das darüber Aufschluss gibt, welche polizeilichen Maßnahmen eingeführt oder nachjustiert werden müssen. Eine bestmögliche und unverschleierte Faktenlage ist für eine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik in Nordrhein-Westfalen unverzichtbar. Politische Entscheidungsträger auf kommunaler und Landesebene benötigen detaillierte Daten, unter anderem nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunftsregion, Migrationshintergrund und Deliktsart aufgeschlüsselt, um rechtzeitig und zielgerichtet reagieren zu können. Transparente Informationen können Eskalationen verhindern, die zu weiteren Kontrollverlusten oder einer dauerhaften Erosion des Rechtsstaates führen können. Die systematische Ausweitung von Waffenverbotszonen, insbesondere an Bahnhöfen und in Problemvierteln, ist dabei ein klares Symptom für den bereits eingetretenen Verlust an Sicherheit. Die negativen Effekte einer unkontrollierten Zuwanderung auf die Innere Sicherheit erfordern eine präzise, kontinuierliche und unverfälschte Faktendarstellung. Die Bevölkerung Nordrhein-Westfalens hat das fundamentale Recht, auf Basis vollständiger Daten den migrations- und sicherheitspolitischen Kurs mitzubestimmen.
Denn hier, im bevölkerungsreichsten Bundesland mit einer hohen Konzentration von Großstädten und Ballungsräumen treten die Folgen unkontrollierter Massenmigration und unzureichender Integration besonders deutlich zutage. Die bereits vorhandene Kriminalität durch Einheimische (deutsche Staatsbürger und integrierte ausländische Personen) wird nicht nur erhöht, sondern es wird eine zusätzliche Kriminalitätslast importiert, die das Leben in Deutschland insgesamt spürbar belastet – sei es durch erhöhte Gewalt im öffentlichen Raum, größere Belastung der Sicherheitskräfte oder ein sinkendes Sicherheitsgefühl in der gesamten Bevölkerung. Messerstechereien, Gruppengewalt, sexuelle Übergriffe im öffentlichen Raum und Clan-Kriminalität prägen das Bild in zahlreichen Stadtvierteln mit. Während selbstverständlich auch deutsche Staatsbürger Straftaten begehen und konsequent verfolgt werden müssen, zeigen die polizeilichen Kriminalstatistiken seit Jahren eine deutliche Überrepräsentation ausländischer Tatverdächtiger in bestimmten Deliktsbereichen, insbesondere bei Gewalt- und Sexualstraftaten. Diese Überrepräsentation stellt eine besondere Belastung für die Innere Sicherheit dar. Viele zugewanderte und gut integrierte Menschen leben vorbildlich in unserer Gesellschaft und leisten einen positiven Beitrag. Gerade diese integrierten Mitbürger werden durch die überdurchschnittliche Kriminalität bestimmter ausländischer Gruppen stigmatisiert und leiden unter einem pauschalen Misstrauen, das eigentlich nur den Straftätern gelten darf. Ein konsequentes Vorgehen gegen kriminelle Ausländer dient daher nicht nur dem Schutz der einheimischen Bevölkerung, sondern auch dem Ansehen der friedlichen und integrationswilligen Zuwanderer. Polizei- und Sicherheitsbehörden müssen in der Lage sein, eine mangelnde Integrationsbereitschaft oder -fähigkeit bestimmter Personen (einschließlich der fehlenden Akzeptanz des staatlichen Gewaltmonopols), welche sich in Straftaten ausdrückt, offen und ohne Verharmlosung zu benennen, um diese Probleme wirksam bekämpfen zu können.
Die Gewalt gegen Bürger insgesamt sowie gegen Berufsgruppen, die im öffentlichen Dienst arbeiten oder im direkten Kontakt mit Menschen stehen, nimmt spürbar zu. Diese Entwicklung ist kein Zufall, sondern Ergebnis gesellschaftlicher Veränderungen, die zu lange beschönigt wurden. In Kliniken, besonders in Ballungszentren wie dem Ruhrgebiet oder Köln/Düsseldorf, haben Übergriffe auf medizinisches Personal seit Jahren zugenommen. In NRW zeigen Zahlen einen Anstieg der Gewalttaten in Krankenhäusern seit 2017 um über 30 Prozent. Notaufnahmen sind hierbei Hotspots. Pflegekräfte – oft Frauen – werden beschimpft, bespuckt, geschlagen oder getreten. Viele berichten von einem Klima der Respektlosigkeit.1
Ähnlich sieht es beim Bahnpersonal aus. Schaffner und Zugbegleiter der Deutschen Bahn und der Verkehrsverbünde in NRW führen Fahrkartenkontrollen durch und stoßen dabei zunehmend auf Aggression. Schwarzfahren allein führt häufig zu verbalen Ausbrüchen, die schnell in Handgreiflichkeiten münden. Der tödliche Angriff auf einen Zugbegleiter in einem Regionalexpress in Rheinland-Pfalz Anfang Februar 2026 verdeutlicht die Eskalationsstufe.2 Solche Vorfälle sind keine Einzelfälle mehr, sondern Symptome eines zerfallenden Respekts vor Autoritätspersonen im öffentlichen Raum. Auch wenn die Zahl der Angriffe auf Bahnpersonal in NRW gesunken ist, bleibt sie mit insgesamt 8.118 Attacken auf Beschäftigte der Deutschen Bahn und der Verkehrsverbünde im Jahr 2025 auf hohem Niveau.3
Die Täter sind überproportional häufig jung, männlich und haben einen Migrationshintergrund, insbesondere aus Syrien, Irak, dem Libanon, Nordafrika, Teilen der Türkei oder anderen muslimisch geprägten Herkunftsländern mit niedrigem Bildungsstand und schwacher Integration. Viele dieser Täter wachsen in Strukturen auf, in denen westliche Werte wie Gleichberechtigung, Respekt vor Frauen (die häufig im Pflege- und Servicebereich arbeiten) oder die Autorität uniformierter oder helfender Berufe nicht gelten. Dies ist natürlich kein pauschales Urteil über alle Migranten, sondern die empirische Realität, welche aus Hell- und Dunkelfeldern sowie Erfahrungsberichten von Betroffenen hervorgeht. Viele integrierte Zuwanderer verurteilen diese Gewalt ebenfalls scharf. Das Problem zu leugnen – wie es lange aus ideologischen Gründen geschah – schützt weder die Opfer noch ermöglicht es Lösungen.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung gewinnt die Forderung nach einer transparenteren polizeilichen Berichterstattung erheblich an Bedeutung. Unser Antrag bezieht sich auch auf den Antrag „Polizeiliche Kriminalstatistik sowie Berichtswesen zur Ausländerkriminalität mit maximaler Transparenz ausgestalten – Effektivität sicherheitspolitischer Maßnahmen steigern“ der AfD-Bundestagsfraktion (Drucksache 21/5748 des Deutschen Bundestages vom 05.05.2026). Dieser benennt zutreffend die massiven Defizite in der bisherigen statistischen Erfassung und Darstellung von Kriminalität und fordert bundesweit deutlich verbesserte, einheitliche Standards. Unser Antrag regt daher an, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen diese zentralen Erkenntnisse übernimmt und sie konsequent auf die Landesebene übertragen soll.
Dass mehr Transparenz kein vermeintlich populistisches Manöver ist, sondern ein Gebot der Ehrlichkeit gegenüber der Bevölkerung und den Einsatzkräften, hat Innenminister Herbert Reul (CDU) im letzten Jahr bewiesen. Er vollzog eine wichtige Kehrtwende, die seitdem für mehr Transparenz in der Kriminalstatistik sorgt: Seit Juli 2025 werden bei Tatverdächtigen und Opfern nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern alle vorhandenen Staatsbürgerschaften – also auch Mehrfachstaatsangehörigkeiten – erfasst und ausgewiesen. NRW ist damit das erste Bundesland, das diesen Schritt geht. Lange Zeit war genau diese Forderung von der AfD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag erhoben worden. Wir hatten wiederholt darauf gedrängt, dass bei der Veröffentlichung von Straftaten die volle Herkunft der Tatverdächtigen transparent gemacht wird – einschließlich eventueller Zweit- oder Drittstaatsangehörigkeiten. Jahrelang stießen diese Anträge auf Ablehnung oder Ignoranz seitens der Regierung. Kritiker warnten stets davor, dass eine solche Nennung „stigmatisieren“ oder „rechts“ instrumentalisiert werden könnte. Das Ergebnis war eine verzerrte Statistik, in der deutsche Tatverdächtige mit ausländischem Pass einfach nur als „deutsch“ geführt wurden – eine Praxis, die die tatsächlichen Zusammenhänge verschleierte. Umso erfreulicher ist es, dass Herbert Reul einlenkte und diese notwendige Änderung durchgesetzt hat. Mit dem klaren Satz
„Wer die Realität sehen will, muss sie auch messen“4
zeigte der Innenminister – zumindest an dieser Stelle – eine Haltung, die in der Politik zu selten geworden ist: Pragmatismus statt Ideologie. Herbert Reul begründete den Schritt sachlich, unter anderem mit besseren Erkenntnissen zur Fluchtgefahr bei Mehrfachstaatlern und einer insgesamt genaueren Gefahrenanalyse für die Polizei. Dieses Handeln verdient ausdrückliche Anerkennung. Es ist ein Zeichen von politischer Reife, wenn man gute Argumente – auch wenn sie von der Opposition kommen – schließlich aufgreift und umsetzt.
Um noch mehr Klarheit in die Täterstruktur zu bekommen, fehlt allerdings ein entscheidender Schritt, den die AfD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen seit Jahren ebenfalls mit Nachdruck verfolgt: die Nennung der Herkunft respektive Nationalität von Tatverdächtigen.
Am 26. August 2019 teilte Innenminister Herbert Reul mit, dass in Presseauskünften der nordrhein-westfälischen Polizei ohne Ausnahme die Nationalität von Tatverdächtigen benannt werde, soweit diese eindeutig feststehe. Hierfür solle der Erlass zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen abgeändert werden. Wegen der nichterfolgten Änderung des Erlasses hatte die AfD-Fraktion mit Datum vom 6. Januar 2020 um einen schriftlichen Bericht hinsichtlich des Sachstandes der Ressortabstimmung sowie der Neufassung des Runderlasses gebeten. Geschehen ist nichts; sowohl Integrationsminister Stamp als auch Justizminister Biesenbach zeigten sich damals auf einmal ablehnend gegenüber dem Vorhaben des Innenministers. Konsequenterweise hat die Fraktion der AfD ihren Antrag „Herkunftsnennung jetzt, immer und überall – Für möglichst wirklichkeitsnahe Pressemitteilungen der Strafverfolgungsbehörden in Nordrhein-Westfalen!“ in das Januarplenum 2021 eingebracht (Drucksache 17/8419). Getan hat sich allerdings auch danach nichts.
Seitdem hat die AfD-Fraktion zwei weitere Anträge eingebracht, die diese Forderung mit Nachdruck verfolgten. Sowohl der Antrag im Plenum vom 25. März 2022 (Drucksache 17/16759) als auch der Antrag im Plenum vom 25. Mai 2023 (Drucksache 18/4345) wurde abgelehnt. Obwohl Herbert Reul Ende Juli 2024 selbst angekündigte, endlich den Erlass auf den Weg zu bringen, wonach die Polizei in Nordrhein-Westfalen in ihren Pressemitteilungen zukünftig immer die Herkunft von Tatverdächtigen nennen soll, ist weiterhin bisher nichts passiert.5
Dies nahm die AfD-Fraktion zum Anlass, erstmals in der 43. Sitzung des Innenausschusses am 7. November 2024 in Form eines mündlichen Berichtswunsches in dieser Angelegenheit nach dem Entwicklungsstand zu fragen. In der besagten Innenausschusssitzung wies Innenminister Reul darauf hin, dass der Medienerlass zurzeit noch überarbeitet werde, und fügte hinzu:
„Sie kennen meine Haltung: Staatsangehörigkeiten sollten in den Mitteilungen der Polizei von vornherein genannt werden.“6
Fortan hat die AfD-Fraktion durch bisher zwei mündliche und 15 schriftliche Berichtswünsche angestrebt, in Erfahrung zu bringen, wann nun endlich mit der Nennung der Nationalität von Straftätern in Pressemeldungen der Polizei zu rechnen ist. Die mittlerweile immer gleichlau-tende Antwort des Innenministeriums sieht wie folgt aus – zuletzt für den Innenausschuss am 11. Juni 2026:
„Da der hier vorliegende Antrag identisch mit dem vorgenannten Antrag ist und sich zwischenzeitlich kein neuer Sachstand ergeben hat, wird auf diese Vorlage verwiesen.“7
Auch an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass selbstverständlich weder Herkunft und kulturelle Prägung eines Menschen dessen Verhalten unabänderlich determinieren noch sind diese Faktoren für die kriminellen Handlungen einer Person zwangsläufig ursächlich. Allerdings ist die Behauptung, dass die Herkunft sowie die kulturelle Prägung generell keinerlei Relevanz für das Begehen von Straftaten respektive für deren Prävention haben, ebenfalls nicht korrekt.
Der Präsident des Bundeskriminalamtes hat auf die Frage, ob unter den deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund ein höherer Anteil von Straftätern als bei den Deutschen ohne Migrationshintergrund zu verzeichnen sei, ausgeführt:
„„Wir können es nicht aus der PKS ablesen, wir wissen es aber aus Forschungsergebnissen.“ Diese zeigten höhere „kriminogene Faktoren, wie Bildung, Schulabschlüsse, Zugang zur Leistungsgesellschaft, Gewalterfahrung auch bei vielen Migrationsgruppen.“ Das heiße, „auf mehrere Generationen haben Sie dann auch ein höheres Straftatenaufkommen, wenn sich das nicht auswächst“.“8
Dass transparente Zahlen ein entscheidender Baustein für notwendige Maßnahmen sind, scheint auch Alexander Throm, der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, erkannt zu haben. Für ihn stellen die Auffälligkeiten einiger Nationalitäten in der PKS eine „unübersehbare Handlungsaufforderung für strengere Zuwanderungssteuerung bezüglich dieser Staaten“ dar. Daher plädiert er, dass neben einer „allgemeinen Reduzierung von Fluchtmigration […] stärker als bisher auf eine Reduzierung der Zuwanderung aus den Ländern mit hohem Risiko zur Kriminalität gedrängt werden“ muss.9
Der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes liefert detaillierte Daten durch jährliche Haushaltsbefragungen und weist unter anderem aus, wie viele Menschen in Deutschland neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine oder mehrere weitere besitzen; darüber hinaus auch den etwaigen Migrationshintergrund deutscher Staatsbürger.10 Die staatliche Sphäre nutzt bereits jetzt schon Daten, die durch den Mikrozensus erhoben werden. So gibt es zum Beispiel Auswertungen zum Schulbesuch beziehungsweise Bildungsbeteiligung von Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen, die oft mit dem Alter, Geschlecht, der Herkunftsregion oder Einwanderungsgeschichte kombiniert werden. Nordrhein-Westfalen gehört zu den Ländern, die den Anteil von Schülern mit Zuwanderungsgeschichte (Migrationshintergrund) erheben. So lag im Schuljahr 2024/2025 der Anteil aller Schüler mit Zuwanderungsgeschichte an allgemein- und berufsbildenden Schulen bei 44,3 Prozent.11 Auch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht regelmäßig detaillierte Zahlen zu erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern nach Migrationshintergrund und Staatsangehörigkeit (inkl. deutscher Staatsbürger mit/ohne Migrationshintergrund).12 Es ist daher folgerichtig und konsequent, wenn der Migrationshinter-grund deutscher Staatsbürger auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst wird. Solche Daten müssen insbesondere für die Strafverfolgungsbehörden, aber auch für politische Verantwortliche und Bürger frei zugänglich sein.
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 lag der Anteil ausländischer Tatverdächtiger bundesweit bei 40,1 Prozent – ein anhaltend hohes Niveau. Bei Gewaltkriminalität ist die Tatver-dächtigenbelastungszahl (TVBZ) – also die Zahl der ermittelten, ansässigen Tatverdächtigen, berechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils (jeweils ohne Kinder unter 8 Jahren) – von Nichtdeutschen etwa viermal so hoch wie bei Deutschen. Besonders alarmierend sind die Entwicklungen bei schweren Delikten: Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen stiegen um 6,5 Prozent, Vergewaltigungen und schwere Sexualdelikte um 8,5 Prozent. Bei Gruppenvergewaltigungen lag der Anteil ausländischer Tatverdächtiger bei über 53 Prozent. Diese bundesweiten Trends zeigen sich in NRW aufgrund der hohen Zuwanderer-zahlen und der urbanen Dichte besonders ausgeprägt. In Köln, Duisburg-Marxloh, Essen oder anderswo im Ruhrgebiet sind Parallelgesellschaften, Clan-Kriminalität und importierte Gewaltkultur für viele Bürgerinnen und Bürger längst bittere Realität.13
Mit der Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage (Drucksache 18/15368) liegen seit dem letzten Jahr erstmals aussagekräftige Zahlen vor, die die unterschiedliche Kriminalitätsbelastung von deutschen und ausländischen Tatverdächtigen in Nordrhein-Westfalen klar abbilden. Die Daten beruhen auf der Polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2024, wobei zum Zeitpunkt der Anfrage keine aktuelleren Zahlen verfügbar waren. Als „ansässig“ gelten Tatverdächtige, die ihren Wohnsitz im selben Bundesland, Landkreis oder in derselben Kommune haben, in der die Tat begangen wurde. Für die Berechnung der Tatverdächtigenbelastungszahl wird jeweils der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember des Vorjahres herangezogen.14
Der Antwort der Landesregierung sind fünf umfangreiche Tabellen beigefügt, die die TVBZ nach über 150 Nationalitäten und verschiedenen Deliktfeldern detailliert aufschlüsseln. Die Unterschiede sind zum Teil dramatisch. In der Gesamtbetrachtung aller Straftaten (ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, Asyl- und Freizügigkeitsrecht) liegt die TVBZ deutscher Staatsangehöriger bei 1.987. Demgegenüber erreichen zahlreiche ausländische Nationalitäten ein Vielfaches dieses Wertes. Besonders herausstechend sind Algerien mit 42.137, Liberia mit 13.174, Serbien mit 13.156, Guinea mit 16.938, Mali mit 11.582, Georgien mit 11.603, die Demokratische Republik Kongo mit 10.739, Nigeria mit 10.354, der Libanon mit 10.548, Gambia mit 10.921 und Sierra Leone mit 11.111. Extrem hohe Werte zeigen auch Staaten wie Kiribati mit 50.000 oder Antigua und Barbuda mit 12.500.15
Noch deutlicher wird das Gefälle bei der Gewaltkriminalität. Während die TVBZ für Deutsche bei 190 liegt, erreichen Nationalitäten wie Algerien (9.848), Dschibuti (7.143), Sierra Leone (1.961), Sudan (2.333), Jamaika (2.724) und Libanon (2.026) ein Vielfaches. Auch Afghanistan (1.626), Irak (1.584), Somalia (1.657) und Serbien (1.686) weisen mehr als das Achtfache der deutschen Belastungszahl auf.16
Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beträgt die TVBZ für Deutsche 102. Hier liegen Staaten wie St. Lucia (7.692), Algerien (1.254), Afghanistan (632), Guinea (1.028) oder der Kongo (1.051) um das Sechs- bis Siebzigfache höher.
Bei den schwersten Delikten – Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen – liegt der Wert für Deutsche bei lediglich 2. Dem stehen Belastungszahlen wie Sudan (111), Algerien (104), Libanon (63), Guinea (66), Syrien (40) oder Afghanistan (26) gegenüber.17
Auch bei den Raubdelikten zeigt sich dasselbe Bild: Deutsche erreichen hier eine TVBZ von 29, während Nationalitäten wie Algerien (3.971), Jamaika (1.167), Sudan (778), Libyen (516) und Marokko (482) die Statistik anführen.18
Diese Zahlen bedeuten selbstverständlich nicht, dass jeder Ausländer oder Mensch mit Mig-rationshintergrund in Nordrhein-Westfalen kriminell ist. Im Gegenteil: Gerade die gut integrierten Menschen mit ausländischen Wurzeln leiden besonders darunter, dass durch eine verfehlte Migrations- und Integrationspolitik zu viele Personen ins Land gekommen sind, die sich nicht an unsere Regeln halten. Dadurch geraten auch diejenigen unter Generalverdacht, die sich vorbildlich in unsere Gesellschaft eingefügt haben.
Der vorliegende Antrag fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, künftig eine Vorreiterrolle bei mehr Transparenz einzunehmen. Es darf nicht länger notwendig sein, dass die AfD-Fraktion diese grundlegenden Daten jedes Mal mühsam über parlamentarische Anfragen erkämpfen muss. Eine nüchterne, datenbasierte Politik ohne ideologische Verharmlosung ist die Voraussetzung dafür, dass der Rechtsstaat seine Kernaufgabe – den Schutz aller hier lebenden Bürger – wieder wirksam erfüllen kann. Die AfD-Fraktion steht für eine Sicherheitspolitik, die sich an den realen Fakten orientiert, nicht an politisch gewünschten Narrativen. Nordrhein-Westfalen verdient eine ehrliche, transparente und konsequente Politik zum Schutz aller Bürger.
II. Der Landtag stellt fest:
- Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist und bleibt ein wesentliches Instrument zur systematischen Beobachtung der Kriminalitätsentwicklung.
- Sie immer wieder zu erneuern, zu verbessern und damit an veränderte Entwicklungen anzupassen, bleibt eine Daueraufgabe verantwortungsvoller Politik.
- Demografische Veränderungen, neue Trends in Täter-Opfer-Relationen, regionale Kriminalitätsschwerpunkte, Kriminalitätstrends in unterschiedlichen Alterskohorten oder auch neuerdings stärker von Gewaltkriminalität betroffenen Berufsgruppen, müssen daher ständig so ausgewiesen werden, dass die Statistik die Realität möglichst genau abbildet.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ), also die Zahl der ermittelten, ansässigen Tatverdächtigen, berechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils (jeweils ohne Kinder unter 8 Jahren), nicht nur in Bezug auf Deutsche und Nichtdeutsche, sondern auch im Hinblick auf in Nordrhein-Westfalen lebende nichtdeutsche Bevölkerungsgruppen einzeln zu berechnen und in den PKS-Berichten von Bund und Ländern jeweils nach relevanten PKS-Schlüsseln, insbesondere Gewaltkriminalität, auszuweisen;
- einen eigenen PKS-Schlüssel für Gruppenvergewaltigungen im Sinne der von der Landesregierung zur Beantwortung von Kleinen Anfragen der AfD-Landtagsfraktion angewendeten Vorgehensweise (Sonderauswertung) einzuführen und die dazu erfassten Daten in den PKS-Berichten und LKA-Lagebildern regelmäßig zu veröffentlichen;
- die Tatörtlichkeiten (insbesondere auch den öffentlichen Raum) stärker zu spezifizieren und zu differenzieren respektive eigene Begrifflichkeiten und filterbare Oberbegriffe in die PKS aufzunehmen, um so für mehr Transparenz zu sorgen, wenn es um Debatten bezüglich der Sicherheitsgefühle der Bevölkerung im öffentlichen Raum geht;
- die Opfererfassung in der PKS im Hinblick auf Berufsgruppen stärker zu spezifizieren und zu differenzieren, um die Täter-Opfer-Beziehung statistisch besser auswerten zu können und Trends der Kriminalität gegen Menschen in bestimmten Berufen besser zu erkennen;
- sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, analog zum Vorgehen Nordrhein-Westfalens, dass Tatverdächtige mit Mehrfachstaatsangehörigkeiten endlich gesondert ausgewiesen werden;
- für die weitere wissenschaftliche Analyse von negativen Integrationsentwicklungen den etwaigen Migrationshintergrund von deutschen Tatverdächtigen in die PKS aufzunehmen und sich dabei auf die Definition des Migrationshintergrunds durch das Statistische Bundesamt (Mikrozensus) zu stützen;
- den internen Abstimmungsprozess nach § 25 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO) über die angestrebte Neufassung des Erlasses zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen einem Ergebnis zuzuführen und dabei verbindlich vorzugeben, dass die Staatsbürgerschaft von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen ausnahmslos zu nennen ist sowie verbindlich vorzugeben, dass auch weitere Staatsbürgerschaften von Tatverdächtigen neben der deutschen Staatsbürgerschaft in Pressemitteilungen ausnahmslos zu nennen sind, als auch verbindlich vorzugeben, dass der Migrationshintergrund von Tatverdächtigen nach den Maßgaben der Statistischen Landesämter und des Statistischen Bundesamts bei Mikrozensus-Erhebungen in Pressemitteilungen ausnahmslos zu nennen ist.
Markus Wagner
Dr. Martin Vincentz
Christian Loose
und Fraktion
5 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/nationalitaet-tatverdaechtige-innenministerium-erlass-100.html. 6https://www.nius.de/kriminalitaet/news/herbert-reul-nennung-nationalitaet-tatverdaechtige-nordrhein-westfalen-kriminalitaet/5886a0b9-2946-473c-8104-9850c0f1cef0.
7 Vorlage 18/5138, A09.
9 Ebenda.
14 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 07.10.2025, Drucksache 18/15989.
15 Vgl. ebenda.
16 Vgl. ebenda.
17 Vgl. ebenda.
18 Vgl. ebenda.