Antrag
der Fraktion der AfD
Transparenz in den Pressemitteilungen der Polizei – Herkunft von Tatverdächtigen endlich benennen!
I. Ausgangslage
Das Jahr 2023 wurde durch eine ganz neue Dimension von Gewalt und Ausschreitungen eingeleitet. Im gesamten Bundesgebiet gab es zahlreiche gefährliche Angriffe auf Rettungskräfte und Bürger. Die Neujahrsnacht 2022/2023 offenbarte ein extremes Gewaltpotenzial und zeigte eine nur noch als unwürdig zu bezeichnende Verrohung. Auch Nordrhein-Westfalen war dabei Schauplatz unzähliger Böller-Attacken sowie gezielter Angriffe mit Feuerwerksraketen. Viele Randalierer, die teilweise auch brennende Straßenbarrikaden errichteten, griffen nicht nur – besonders perfide – ganz gezielt Einsatzkräfte der Polizei, sondern auch der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Hinterhalten an. Die Zahl der Festnahmen allein in der Berliner Silvesternacht belief sich auf mindestens 145 – meist junge Männer mit Migrationshintergrund.1
„Bei den Randalierern hatten wir es offenbar ganz überwiegend mit jungen Männern in Gruppen zu tun, häufig mit Migrationshintergrund.“2
NRW-Innenminister Herbert Reul bestätigt mit dieser Aussage das Bild, das sich während der Silvesternacht mit ihren gewaltsamen und chaotischen Zuständen deutschlandweit abgezeichnet hat. Die Hälfte der an Silvester ermittelten Tatverdächtigen in Nordrhein-Westfalen habe keine deutsche Staatsbürgerschaft (dabei sind Doppelstaatler noch gar nicht mitgezählt). Es handele sich um Personen mit insgesamt über 25 verschiedenen Staatsangehörigkeiten. Außerdem seien auch Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit ermittelt worden. Nach Reuls damaligen Aussagen liege das Verhältnis der Verdächtigen mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei etwa 50 zu 50.3
„Messerattacken am ersten Maiwochenende: Eine nie da gewesene, unfassbare und brutale Blutspur nach Messerattacken zieht sich quer durch unser Land – an einem Wochenende.“4
Zu dieser Beschreibung greift der SPD-Abgeordnete Andreas Bialas, da sich insbesondere das lange Erste-Mai-Wochenende durch erhebliche Gewaltausschreitungen in Nordrhein-Westfalen hervortat, bei denen ein Messer zum Einsatz kam. Bei mindestens acht Messerattacken starb unter anderem ein 35-jähriger Mann in Leverkusen, bei den anderen Vorfällen wurden Menschen derart schwer verletzt, dass sie notoperiert werden mussten.5
Was Silvester, Halloween und auch das Erste-Mai-Wochenende eint, ist die immer wiederkehrende Tatsache, dass über die Herkunft der Täter häufig verschämt und „politisch korrekt“ auslassend hinweggegangen wird. Insbesondere SPD und Grüne wehren sich weiterhin dagegen, transparent und offen über die Nationalität der Tatverdächtigen zu berichten. Getreu dem Motto: Es kann eben nicht sein, was nicht sein darf.
„Ich finde, man muss die Dinge immer beim Namen nennen. Wer war das? Was sind die Hintergründe? Nur dann erreichen wir auch eine Klarheit. Es ist ganz wichtig für die Menschen, die auch aus anderen Regionen der Welt zu uns kommen, dass man hier genau differenziert: Wer war das? Was sind das für Leute? Und sie nicht alle über einen Kamm schert“.6
Dies forderte nicht etwa ein Vertreter der AfD, sondern Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und bezog nur zwei Tage nach den Vorfälle in der Silvesternacht klar Stellung.
„Der Täterkreis muss klar benannt werden.“7
Auch diese Forderung, die wir von der AfD sehr begrüßen, stammt von einem CDU-Mitglied. Kai Wegner, mittlerweile Regierender Bürgermeister von Berlin, sprach sich Anfang dieses Jahres klar für eine Nennung der Täterherkunft aus und übernahm damit eine AfD-Forderung.
Obwohl sich der Innenminister Herbert Reul selbst neben den Polizeigewerkschaften für eine Nennung der Täterherkunft ausgesprochen hat, wurde bisher nichts umgesetzt. Insofern versucht die AfD nunmehr seit über zwei Jahren Forderungen zur Umsetzung zu verhelfen, die auch Mitglieder der CDU zumindest rhetorisch einfordern. Daher wäre gerade eine erneute Ablehnung dieses Antrags eine unnötige vertane Chance.
Die Strafverfolgungsbehörden in Nordrhein-Westfalen nennen in ihren Pressemitteilungen auch weiterhin zu häufig nicht die Herkunft von Tatverdächtigen. Dieses Vorgehen ist leider Anlass für wilde Spekulationen, denn dadurch werden Zweifel genährt, weitere Informationen würden angeblich vorenthalten. Viele Leser gehen in diesen Fällen daher davon aus, dass die Tatverdächtigen Migranten seien.8 So bestärkt das Weglassen der Nennung der jeweiligen Herkunft eher eine Diskriminierung.
Der damalige Integrationsminister Joachim Stamp äußerte sich 2019 im Zusammenhang mehrfacher Vorfälle im Düsseldorfer Rheinbad über Spekulationen ob der Herkunft von Tatverdächtigen, wenn diese nicht explizit in der jeweiligen Berichterstattung genannt worden sei, was er als problematisch betrachte.9 Es gibt „spezifische Delikte, die von einer bestimmten Tätergruppe aus bestimmten Ländern häufiger begangen werden als andere“, etwa der Taschendiebstahl an Bahnhöfen. „Das muss man klar benennen, damit das Problem auch behoben werden kann.“10 Die Änderung des Erlasses sollte zum Jahreswechsel 2019/2020 erfolgen.
Am 26. August 2019 teilte Innenminister Herbert Reul mit, dass in Presseauskünften der nordrhein-westfälischen Polizei ohne Ausnahme die Nationalität von Tatverdächtigen benannt werde, soweit diese eindeutig feststehe.11 Hierfür solle der Erlass zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen abgeändert werden. Der Innenminister sah dies als einen Beitrag zu mehr Transparenz, welche „die Spekulationsräume kleiner macht“, wie er im Plenum am 22.01.2020 vortrug.“12 „Durch Transparenz wird eine objektivere Wahrnehmung von Straftaten und Tätergruppen möglich, was zum Abbau von Vorurteilen führen kann.“13 Die bisherige Praxis führe zu Ressentiments. Der gleichen Auffassung war der Landtagsabgeordnete Marc Lürbke von der FDP, der in der Debatte Folgendes vortrug:
„Dem Innenminister ging es bei seiner Forderung einzig um Transparenz und um eine faktenbasierte Debatte in der Öffentlichkeit. Er will Vorurteilen und wilden Vermutungen im Internet entgegenwirken. Er will die Polizei von schwierigen Abwägungsprozessen befreien und eine einheitliche, praktikable Lösung schaffen.“14
Wegen der nichterfolgten Änderung des Erlasses hat die AfD-Fraktion mit Datum vom 6. Januar 2020 um einen schriftlichen Bericht hinsichtlich des Sachstandes der Ressortabstimmung sowie der Neufassung des Runderlasses gebeten.15 Geschehen ist nichts; denn sowohl Integrationsminister Stamp als auch Justizminister Biesenbach zeigten sich nun auf einmal ablehnend gegenüber dem Vorhaben des Innenministers.
Integrationsminister Stamp ruderte zwischenzeitlich zurück. Er erläuterte nunmehr, dass er keine generelle Herkunftsnennung von Tatverdächtigen anregen wollte. Das erschließe sich angeblich aus dem Gesamtbild seiner Äußerungen.16
Justizminister Biesenbach hatte Bedenken ob des Datenschutzes.17
Aus dem Innenministerium hieß es zu dieser Ansicht richtigerweise, dass „die bloße Nennung der Staatsangehörigkeit noch nicht zu einer Identifizierbarkeit des Täters führt.“18
Schließlich einigten sich die Ressorts im Rahmen ihres fortlaufenden Abstimmungsprozesses einvernehmlich darauf, die Vorgaben der Datenschutzgrundordnung zu wahren.19
Konsequenterweise hat die Fraktion der AfD ihren Antrag „Herkunftsnennung jetzt, immer und überall – Für möglichst wirklichkeitsnahe Pressemitteilungen der Strafverfolgungsbehörden in Nordrhein-Westfalen!“ in das Januarplenum 2021 eingebracht (Drucksache 17/8419).20 Getan hat sich allerdings auch danach nichts.
Die AfD-Fraktion hat in den vergangenen zweieinhalb Jahren immer wieder die Thematik aufgegriffen und sowohl im Innenausschuss als auch im Rechtsausschuss um Sachstandsmittei-lung gebeten.
Auf den schriftlichen Berichtswunsch der AfD-Fraktion „Nennung der Nationalität der Tatverdächtigen“ wurde in der Rechtsausschusssitzung vom 2.10.2019 nachgefragt, ob es seit der Sitzung des Rechtsausschusses vom 11.09.2019 eine Einigung zu der Thematik zwischen den drei Ministern gegeben habe und wenn nein, warum nicht? Die Frage wurde mit dem Hinweis darauf, „dass die Federführung für den zur Erörterung stehenden Anlass beim Ministerium des Innern läge, dahingehend beantwortet, dass die Prüfung der Thematik noch an-dauere.“21
Im schriftlichen Bericht für die Sitzung des Rechtsausschusses am 15.01.2020 wurde mitgeteilt, „dass der Sachstand unverändert sei. Das für den zur Erörterung stehenden Erlass federführende Ministerium des Innern wird den Landtag zu gegebener Zeit über das Ergebnis des Abstimmungsprozesses unterrichten.“22
In der Innenausschusssitzung vom 06.02.2020 erklärt der Innenminister auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Wagner, dass mit der Antwort zügig zu rechnen sei.23
In der Rechtsausschusssitzung vom 22.04.2020 kam es zur Vertagung.24
In der Innenausschusssitzung vom 23.04.2020 lautete die Antwort zu dem beantragten Berichtswunsch „Musste sich Herbert Reul dem Druck der Politischen Korrektheit beugen? Werden die Nationalitäten von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen der Polizei nun doch nicht genannt?“, dass die beteiligten Ministerien an einer abgestimmten Fassung arbeiteten:
„Wie zuletzt im Innenausschuss vom 16.01.2020 dargestellt, arbeiten die an der Änderung des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen beteiligten Ministerien derzeit an einer abgestimmten Fassung nach § 25 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO), Bek. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 19.12.2014. Wie bereits angekündigt, wird das Ministerium des Innern den Innenausschuss unverzüglich über die endgültige Fassung des Runderlasses unterrichten.“25
In der Sitzung des Rechtsausschusses vom 13.05.2020 wurde der Antrag nicht behandelt.
In der Sitzung des Rechtsauschusses vom 10.06.2020 wurde zum beantragten Berichtswunsch „Nennung der Nationalität der Tatverdächtigen“ darauf hingewiesen, dass „das mit für den zur Erörterung stehenden Erlass federführende Ministerium des Innern den Landtag zu gegebener Zeit über das Ergebnis des Abstimmungsprozesses unterrichten wird.“26
In der Sitzung des Rechtsausschusses vom 9.12.2020 wird nochmals erläutert, dass die AfD-Fraktion das aufgegriffen habe, was seitens der CDU und anderer Kreise mehrfach für gut befunden worden sei, aber inzwischen im Sande verlaufen sei.27
Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP sowie gegen die Stimme der AfD-Fraktion empfahl der Ausschuss dem federführenden Innenausschuss, den Antrag abzulehnen.
Knapp ein Jahr später war auf den Berichtswunsch der AfD-Fraktion vom 14.01.2021 für den Innenausschuss „Wann kommt endlich die Neufassung des Erlasses zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei NRW“ die Antwort wiederum:
„Wie bereits mehrfach im Innenausschuss dargestellt, arbeiten die an der Änderung des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen beteiligten Ministerien derzeit an einer abgestimmten Fassung nach § 25 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO), Bek. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 19.12.2014. Wie angekündigt, wird das Ministerium des Innern den Innenausschuss unverzüglich über die endgültige Fassung des Runderlasses unterrichten, dass die beteiligten Ministerien an einer abgestimmten Fassung arbeiteten“28
In der Antwort auf einen weiteren schriftlichen Berichtswunsch „Fortschritt oder Stagnation der Ressortabstimmung über die Neufassung des Erlasses zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei NRW?“ wurde in der Sitzung des Innenausschusses vom 25.02.2021 mitgeteilt, dass auf den schriftlichen Bericht zum TOP „Wann kommt endlich die Neufassung des Erlasses zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei NRW?“ der Sitzung des Innenausschusses vom 14.01.2021 verwiesen werde (Vorlage 17/4485). In der Sache befindet sich der Minister des Innern in Abstimmung mit den beteiligten Ministerien. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie und die dadurch bedingte Verschiebung von Prioritäten, ist hier bislang noch kein Ergebnis erzielt worden. Die Details der Abstimmungen fallen in den Bereich der Eigenverantwortung der Landesregierung.“29
Auf eine weitere Nachfrage „Nach bald 2 Jahren: Wann werden die Nationalitäten von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen der Polizei endlich genannt?“ vom 10.06.2021 an den Innenausschuss wird mitgeteilt:
„Es wird auf den schriftlichen Bericht zu TOP 9 der Sitzung des Innenausschusses am 25.02.2021 verwiesen (Vorlage 17/4720). Die Abstimmung dauert nach wie vor an, die Details der Abstimmungen fallen in den Bereich der Eigenverantwortung der Landesregierung.“30
In der Auswertung der schriftlichen Anhörung der Deutschen Polizeigewerkschaft sprach sich diese für eine Neufassung des Erlasses aus; denn
„eine Nennung jeder Nationalität trage zur objektiven Berichterstattung bei“.31
Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die bloße Nennung der Nationalität weder gegen die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung noch gegen das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verstößt.
Heiko Müller von der Gewerkschaft der Polizei NRW warnte vor „jungen Männern nordafrikanischer, arabischer und türkischer Herkunft in Freibädern. Es entstehe eine Parallelgesellschaft – wenn nicht endlich härter gegen Regelbrüche vorgegangen wird.“32
Im Innenausschuss am 14.01.2021 wurde von dem Fraktionsvorsitzenden Markus Wagner darauf aufmerksam gemacht, dass auch andere Fraktionen nach der Täterherkunft fragen. So haben die Fraktionen von CDU und FDP für die am gleichen Tag anberaumte Sitzung in ihrem Berichtswunsch „Randale in der Düsseldorfer Altstadt“ (APr 17/1266) explizit gefragt:
„Welche Staatsangehörigkeit haben die festgestellten Tatbeteiligten bzw. bei wie vielen gibt es einen Migrationshintergrund? Sind Asylbewerber unter den Tatbeteiligten?“33
Selbstverständlich legen weder Herkunft und kulturelle Prägung eines Menschen dessen Verhalten unabänderlich fest, noch stehen diese Faktoren stets mit dem kriminellen Handeln einer Person in Verbindung. Allerdings ist die Behauptung, dass die Herkunft sowie die kulturelle Prägung generell keinerlei Relevanz für das Begehen von Straftaten respektive auch für die Prävention habe, ebenfalls nicht korrekt.
Innenminister Reul sagte in der Sitzung des Innenausschusses vom 20.05.2021 zum Verhandlungspunkt „Antisemitische Ausschreitungen in Nordrhein-Westfalen“:
„Islamisten mit Migrationshintergrund aus islamischen Staaten wie dem Libanon, Syrien, dem Iran und dem Irak haben den Antisemitismus und die Israelfeindlichkeit in ihren Herkunftsstaaten als Staatsdoktrin erlebt; die haben das im Kopf“34
Dr. Christos Georg Katzidis fragte in dieser Sitzung nach der Herkunft der 111 Tatverdächtigen. „Wer nach Deutschland komme, um hier Hass zu säen, habe hier nichts zu suchen,“ fuhr er weiter fort.35
Diese Aussagen zeigen doch ganz deutlich, dass auch für die Fraktionen von CDU und FDP die Herkunft und die kulturelle Prägung eines Täters natürlich nicht monokausal, aber eben doch von Bedeutung ist. Auch für die politische Korrektheit unbequeme Wahrheiten müssen in einem funktionierenden Rechtsstaat ans Tageslicht kommen. Eine falsche – vermeintlich politisch korrekte – Rücksichtnahme wegen einer möglichen Stigmatisierung ist fehl am Platz. Das zeigen auch die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte in der Clankriminalität.
Insbesondere sobald Tatverdächtige die Struktur ihrer Herkunftsgruppe für ihre Taten nutzten, wie es in der Clankriminalität oder bei Chaoshochzeiten der Fall ist, oder ein Zusammenhang zwischen Durchführung und Häufigkeit einer Straftat und der Gruppenzugehörigkeit zutage tritt, wie bei den Messerdelikten in der Düsseldorfer Altstadt, muss die Herkunft benannt werden.
Bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2021 legte der Innenminister dar, dass 32,9 Prozent der Straftäter einen „Nicht-deutschen Hintergrund“ haben, wobei der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung bei 13,8 Prozent lag.36 Bei Messerattacken lag der Anteil sogar bei 42,6 Prozent. „Neun von zehn Tatverdächtigen sind hierbei Männer, wobei jeder Zweite jünger als 30 Jahre ist.“37 Ausländer unter den Tatverdächtigen sind, gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil, überproportional bei gewissen Straftaten vertreten.38
Rainer Wendt von der Deutschen Polizeigewerkschaft überrascht der überproportionale Anteil an Messerdelikten überhaupt nicht: „Wir haben immer gesagt, dass manche Gruppen überrepräsentiert sind: meistens Männer unter 25 Jahren, sehr häufig Nichtdeutsche und zu einem hohen Anteil Menschen, die hier angeblich um Schutz und Hilfe gebeten haben.“39
Zweieinhalb Jahre sind seit der Ankündigung durch den Innenminister vergangen. Eine Überarbeitung des Erlasses ist bisher unterblieben. Unsere Bürger haben aber das Recht, über die wirklichen Ausmaße der Kriminalität (auch von Migranten) in unserem Land informiert zu werden.
Die Herkunft von tatverdächtigen Migranten kategorisch zu nennen, schafft Transparenz, liefert potenziell wertvolle Informationen für Journalisten und Bürger, bereichert öffentliche Diskurse, und verleiht Polizeibeamten und Staatsanwaltschaften Verhaltenssicherheit. Die ausnahmslose Herkunftsnennung ist damit ein demokratiepolitischer Zugewinn.
Die AfD-Fraktion hat nun lange den Prozess befördert und befeuert. Daher wiederholen wir die Feststellungen und Forderungen unseres Antrages (Drucksache 17/8419) aktualisiert:
II. Der Landtag stellt fest,
- Es sprechen sehr gute Gründe dafür, dass der Herkunft und Nationalität von Tatverdächtigen im Allgemeinen eine herausgehobene Bedeutung sowohl für das Verständnis der jeweiligen Einzelsachverhalte als auch für öffentliche Diskurse beizumessen ist.
- Ausländer sind krimineller als Deutsche. Obwohl Ausländer im Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen lediglich einen Bevölkerungsanteil von 14,1 Prozent ausmachten, waren 32,9 Prozent aller Tatverdächtigen nach den Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik NRW nicht-deutsch. Das ist ein deutlich überproportionaler Anteil.
- Die Messerkriminalität in Nordrhein-Westfalen steht in einem deutlichen Zusammenhang mit der Asyl- und Flüchtlingsmigration und mit illegaler Einwanderung. Von den Tatverdächtigen waren nach den Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik NRW aus dem Jahre 2021 42,6 Prozent nicht-deutsch.
- Es lassen sich Phänomene der Kriminalität und der Verhaltensdevianz identifizieren, bei denen es nach eingehender Befassung naheliegt (z.B. Chaoshochzeiten) oder bereits jetzt nachgewiesen werden kann (Clankriminalität und empirisch erhobene Erfahrungswerte von Einsatzkräften der Rettungsdienste und Feuerwehren), dass die Herkunft und Nationalität beziehungsweise die damit einhergehende ethno-kulturelle Prägung der Täter auch als (mit-) ursächlich für Straftaten betrachtet werden kann.
- Über die diesen Einzelphänomenen und Einzelsachverhalten inhärenten Zusammenhänge hinaus können und müssen Taten, Täter, Opfer, Motive und Persönlichkeitsmerkmale des Täters, die ggf. unmittelbar oder mittelbar relevant sind für dessen Beweggründe oder aber Auswirkungen auf dessen Aufenthaltsrecht im Staatsgebiet der Bundesrepublik nach rechtskräftiger Verurteilung haben können, Gegenstand öffentlicher Diskurse werden.
- Mündige Bürger müssen die Möglichkeit haben, sich mit Hilfe behördlicher Primärquellen über potenziell bedeutsame Tatverdächtigenmerkmale, wie Herkunft oder Nationalität, informieren zu können; dies auch neben der Medienrezeption, um fehlende Informationen in öffentliche Diskurse einspeisen, mögliche Zusammenhänge eigenverantwortlich ergründen, vergleichen oder auch Medien- und Metakritik üben zu können. Die stete Nennung von Tatverdächtigenherkünften stärkt die Demokratie in Nordrhein-Westfalen!
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- den internen Abstimmungsprozess nach § 25 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO) über die angestrebte Neufassung des Erlasses zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen einem Ergebnis zuzuführen, das den nachfolgend genannten Forderungen der Ziffern 2., 3. und 4. entspricht;
- in der anzustrebenden Neufassung des Erlasses zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen verbindlich vorzugeben, dass die Staatsbürgerschaft von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen ausnahmslos zu nennen ist;
- in der anzustrebenden Neufassung des Erlasses zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen verbindlich vorzugeben, dass auch weitere Staatsbürgerschaften von Tatverdächtigen neben der deutschen Staatsbürgerschaft in Pressemitteilungen ausnahmslos zu nennen sind;
- in der anzustrebenden Neufassung des Erlasses zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen verbindlich vorzugeben, dass auch der Migrationshin-tergrund von Tatverdächtigen nach den Maßgaben der Statistischen Landesämter und des Statistischen Bundesamts bei Mikrozensus-Erhebungen in Pressemitteilungen ausnahmslos zu nennen ist;
- für die Umsetzung der unter Ziffer 4. geforderten Angabe praktikable und standardisier-bare Methoden zur Erfassung eines Migrationshintergrunds von Tatverdächtigen im Dienstalltag der nordrhein-westfälischen Polizeiarbeit zu eruieren und diese alsbald einzuführen;
- die unter den Ziffern 1. bis 4. geforderten Angaben zu Staatsbürgerschaften und Migra-tionshintergründen von Tatverdächtigen auch für den Geschäftsbereich des Justizministeriums und damit für die Staatsanwaltschaften und die staatsanwaltschaftliche Pressearbeit in Nordrhein-Westfalen kategorisch und verbindlich vorzugeben
- auf Bundesebene – z.B. im Rahmen der Innenministerkonferenz – für eine einheitliche Regelung gemäß der Forderungen der Ziffern 1. bis 4. zu werben.
Markus Wagner
Prof. Dr. Daniel Zerbin
Sven W. Tritschler
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith
und Fraktion
3 Ebenda.
4 Plenarprotokoll 18/31, TOP 1 „Tödliche Gefahren durch Messerattacken – welche weiteren Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen?“, Seite 3, Rede des Abgeordneten Andreas Bialas
6 Vgl. https://regionalheute.de/kretschmer-will-ueber-herkunft-von-silvester-taetern-sprechen-1672770006/.
12 Vgl. Plenarprotokoll 17/78 vom 22.01.2023.
13 Ebenda.
14 Ebenda.
15 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA17-883.pdf.
16 https://www.deutschlandfunk.de/nrw-vize-und-integrationsminister-stamp-fdp-brauchen-100.html.
17 Vorlage 17/2384 A14, Antwort des JM auf Frage 1.
18 Vorlage 17/2410 A09, Antwort der LRG auf Frage 1.
19 Vgl. Vorlage 17/2611 A14, S. 2.
20 Vgl. Antrag der AfD, Drucksache 17/8419 vom 14.01.2020
21 Vg. Vorlage 17/2499 vom 30.09.2019.
22 Vgl. Vorlage 17/2904 vom 13.01.2020.
23 Vgl. Ausschussprotokoll APr 17/914 vom 06.02.2020.
24 Vgl. Ausschussprotokoll APr 17/964 vom 22.04.2020.
25 Vgl. 17/3260 vom 20.04.2020.
26 Vgl. 17/3472 vom 08.06.2020.
27 Vgl. Ausschussprotokoll APr 17/1244 vom 09.12.2020.
28 Vgl. Vorlage 17/4485 vom 11.01.2021.
29 Vgl. Vorlage 17/4720 vom 22.02.2021.
30 Vgl. Vorlage 17/5267 vom 07.06.2021.
31 Vgl. Stellungnahme der DPolG, Drucksache 17/3193 vom 28.10.2020.
32 https://www.emma.de/artikel/frauen-freiwild-im-schwimmbad-336983.
33 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA17-1266.pdf.
34 Ausschussprotokoll APr 17/1432 vom 20.05.2021.
35 Ebenda.
37 Ebd.
38 Ebd.