Antragder AfD-Fraktion vom 05.11.2019
Transparenz in der kommunalen Demokratie stärken – Beratungen von Räten und Kreistagen digital veröffentlichen!
I. Ausgangslage
Kommunalparlamente in Nordrhein-Westfalen tagen in der Regel öffentlich (§ 48 Abs. 2 GO NRW, § 33 Abs. 2 KrO NRW). Obwohl es inzwischen üblich ist, dass Parlamente auf höherer Ebene ihre Beratungen als Video bzw. als Livestream im Internet veröffentlichen, sind die Kommunen in NRW nur ausnahmsweise im digitalen Zeitalter angekommen.
Nur acht von 22 kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen einen Livestream ihrer Sitzungen (Bonn, Bottrop, Düsseldorf, Essen, Köln, Leverkusen, Mönchengladbach, Solingen, Wuppertal), kein einziger der 31 Kreise überträgt seine Sitzungen. Außerdem gibt es einige kreisangehörige Städte mit entsprechendem Angebot (z.B. Wassenberg im Kreis Heins-berg). In zwei Fällen (Köln und Bonn) werden die mitgeschnittenen Videos außerdem nicht zum Abruf bereitgestellt.
Dieser Zustand ist eines Bundeslands, das sich selbst als Vorreiter der Digitalisierung versteht, unwürdig. Außerdem wird so eine große Chance verspielt, die Bürger für die Demokratie auf kommunaler Ebene zu interessieren. Gerade junge Menschen nutzen zur Kommunikation heute vor allem soziale Medien und dort in immer größerem Umfang audiovisuelle Inhalte. Während die Tagungen des Bundestags und vermehrt auch des Landtags in den vergangenen Jahren von immer mehr Menschen auf digitalem Wege verfolgt werden, partizipiert die kommunale Demokratie bisher kaum von diesem positiven Effekt der Digitalisierung.
Ein Zusammenhang mit der Finanzkraft der Kommunen ist dabei kaum zu erkennen. Tatsächlich sind bei den acht genannten Vorreitern unter den kreisfreien Städten Kommunen mit sehr unterschiedlicher Finanzkraft und Bevölkerungszahl.
In einigen Fällen drängt sich sogar der Eindruck auf, dass die jeweilige Kommune gar kein Interesse an umfassender Transparenz gegenüber der Bürgerschaft hat. Die Stadt Köln lässt beispielsweise Ratsherren abmahnen, die Mitschnitte ihrer eigenen Reden im Kölner Rat veröffentlichen.
Es ist nicht mehr zeitgemäß, die Bürger auf Protokolle oder Tribünenplätze zu verweisen und ihnen so einen wirklichen Einblick in die Arbeit der Kommunalpolitik zu verweigern.
II. Der Landtag stellt fest
1. Zur Stärkung der kommunalen Demokratie ist es erforderlich, mittelfristig die Sitzungen aller Kommunalparlamente in NRW digital als Videomitschnitt öffentlich zugänglich zu machen.
2. Jeder kommunale Mandatsträger in NRW muss die Möglichkeit haben, seine Wortbeiträge im Rahmen der öffentlichen Sitzungen von Kommunalparlamenten mitzuschneiden oder mitschneiden zu lassen und zu veröffentlichen.
III. Der Landtag beschließt
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Einrichtung eines „NRW-Portals“ für Live-übertragungen und Videos zum Abruf zu prüfen. Das Portal soll allen öffentlichen Stellen, insbesondere dem Landtag und den Kommunalparlamenten zur Nutzung bereitstehen.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der Kreise und kreisfreie Städte nach der nächsten Kommunalwahl verpflichtet, die Sitzungen ihrer Stadträte bzw. Kreistage live im Internet zu übertragen und einen Videomitschnitt jeder Sitzung mindestens ein Jahr lang zum Abruf bereitzuhalten. Gleiches soll für die Landschaftsversammlungen Rheinland und Westfalen-Lippe sowie für die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr gelten.
3. Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der kreisangehörigen Städte und Gemeinden nach der übernächsten Kommunalwahl verpflichtet, ihre Ratssitzungen live im Internet zu übertragen und einen Videomitschnitt jeder Sitzung mindestens ein Jahr lang zum Abruf bereitzuhalten.
4. Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass jeder Mandatsträger in einem Kommunalparlament die Möglichkeit hat, Video- oder Tonmitschnitte seiner Wortbeiträge in öffentlichen Sitzungen mitzuschneiden oder mitschneiden zu lassen und zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Wird von der zuständigen Kommune ein Video- oder Tonmitschnitt seines Redebeitrages angerfertigt, so soll jeder Mandatsträger uneingeschränkt berechtigt sein, diesen Mitschnitt für eigene Zwecke zu verwenden.
Sven W. Tritschler
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion