Transportbrände von Elektrofahrzeugen: Wie ist die Lage bei Fähren, Autoreisezügen und Sattelschleppern in Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1149
des Abgeordneten Klaus Esser vom 25.01.2023

Transportbrände von Elektrofahrzeugen: Wie ist die Lage bei Fähren, Autoreisezügen und Sattelschleppern in Nordrhein-Westfalen?

Brennende Elektroautos auf einem Schiff können zu einer Katastrophe führen, so wie im vergangenen Jahr beim Untergang des Transportschiffs Felicity Ace mit tausenden Fahrzeugen an Bord. Nun verbietet mit Havila in Norwegen die erste Reederei den Transport von E-Autos.1 Der Verlust großer Transportschiffe ist ein extremes Beispiel, aber auch kleinere Transporte per Fähre, Sattelschlepper oder Autoreisezug sind offenbar potentiell gefährlich – von der Sicherheit in Parkhäusern2 oder auch Busdepots3 ganz zu schweigen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Regeln gelten für den Transport von Elektrofahrzeugen in Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufschlüsseln nach Transportarten, wie Fähre, Autoreisezug, Transporter bei E-Scootern oder Sattelschleppern)
  2. Wie viele Brände von Elektrofahrzeugen haben sich in NRW in den letzten 10 Jahren ereignet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl und Art der Elektrofahrzeuge, z.B. E-Auto, E-Bike oder Elektroroller)
  3. Wo genau sind Transportbrände von Elektrofahrzeugen in Nordrhein-Westfalen in den letzten 10 Jahren aufgetreten?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr von Transportbränden durch Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen?

Klaus Esser

 

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1 Htt p s: / /www. M a n a g e r-maga zin.de/unternehmen/auto i n d u s t r i e/havila-kystruten-norwegische-ree de rei-nimmt-keine-e l e k t r o autos-mehr-an-bord-a- 72 d7e 346 – 300 f-43 59-bafe-4d 947edd6bc9

2 Htt p s : / /www. A u t o bild.de/artikel/elektro a u t o-brandgefahr-tiefgarage-p a r k h a u s-loeschen-20 22 83 4 7.h t m l

3 Htt p s : / /www. F o c u s.de/auto/rat g e b e r/sicherheit/flammen-i n f e rn o-in-stuttgart-elektro-busse-als-b r a n d ursache-dritter-g r o s s brand-in-diesem-jahr_id_ 24 29 68 81.h t m l


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1149 mit Schreiben vom 24. Februar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.

  1. Welche Regeln gelten für den Transport von Elektrofahrzeugen in Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufschlüsseln nach Transportarten, wie Fähre, Autoreisezug, Transporter bei E-Scootern oder Sattelschleppern)

Die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße wird durch das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) geregelt. Für Beförderun­gen auf Binnenwasserstraßen gilt das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf den Binnenwasserstraßen (ADN). Für Eisenbahntransporte gilt das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), Anhang C – Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID).

Sofern batteriebetriebene Fahrzeuge als Ladung befördert werden, gilt für diese lediglich die Anforderung, dass die in den batteriebetriebenen Fahrzeugen eingebauten Lithiumbatterien entsprechend der Sondervorschrift 388 ADR/ADN/RID die Vorschriften des Absatzes 2.2.9.1.7 ADR/ADN/RID erfüllen müssen. Unter anderem müssen die Batterien einem nach Teil III Un­terabschnitt 38.3 UN Handbuch Prüfungen und Kriterien geprüften Typ entsprechen. Diese Typprüfung ist für alle zu befördernden Lithiumbatterien vorgesehen. Weitere Anforderungen an die zu befördernden Fahrzeuge werden nicht gestellt. Daraus folgt insbesondere, dass die befördernden Fahrzeuge nicht nach Gefahrgutrecht ausgerüstet und/oder gekennzeichnet sein müssen.

  1. Wie viele Brände von Elektrofahrzeugen haben sich in NRW in den letzten 10 Jah­ren ereignet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl und Art der Elektrofahrzeuge, z.B. E-Auto, E-Bike oder Elektroroller)

Die angefragten Daten zu Bränden von Elektrofahrzeugen liegen der Landesregierung nicht vor. Sie werden statistisch nicht gesondert erfasst. Eine Abfrage bei den Kreisen, Städten und Gemeinden zur händischen Auswertung der erfragten Daten für den Abfragezeitraum ist in­nerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

  1. Wo genau sind Transportbrände von Elektrofahrzeugen in Nordrhein-Westfalen in den letzten 10 Jahren aufge-treten?

Die angefragten Daten zu Transportbränden von Elektrofahrzeugen liegen der Landesregie­rung nicht vor. Sie werden statistisch nicht gesondert erfasst. Eine Abfrage bei den Kreisen, Städten und Gemeinden zur händischen Auswertung der erfragten Daten für den Abfragezeit-raum ist innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr von Transportbränden durch Elekt­rofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen?

Für den Transport gefährlicher Güter wurden internationale Regelwerke geschaffen, mit denen der sichere Transport dieser Güter grundsätzlich gewährleistet ist.

Ungeachtet dessen entsprechen auch Elektrofahrzeuge im Regelfall den hohen technischen Anforderungen einer Typ- oder Einzelgenehmigung, die zur Teilnahme im Straßenverkehr be­rechtigt. U. a. sind die Vorschriften der Regelung Nr. 100 der Wirtschaftskommission der Ver­einten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der besonderen Anforderungen an den Elektroantrieb – zu erfüllen. Weiterhin müssen diese Fahrzeuge umfangreiche Anforderungen zum Crashverhalten nach­weisen. Die Brandgefahr dieser Fahrzeuge unterscheidet sich somit nicht von der Brandgefahr von Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten.

 

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Beteiligte:
Klaus Esser