Kleine Anfrage 4615
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Türkei: NRW-Häftling prügelt auf Hells Angel ein – Wie ist der aktuelle Sachstand?
Der 33 Jahre alte S. war wegen bewaffneten Drogenhandels und Körperverletzung im Dezember 2019 vor dem Stuttgarter Landgericht wegen bewaffneten Drogenhandels (30 Kilo Marihuana) und Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Zuletzt war er vom geschlossenen in den offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt Euskirchen verlegt worden. Wie die Bild-Zeitung berichtete, setzte er jedoch auch während seiner Freigänge seine kriminellen Geschäfte fort und war weiterhin an Drogengeschäften beteiligt. Nach einem genehmigten Weihnachtsurlaubs Ende 2023 kehrte er nicht mehr in das Gefängnis zurück und floh in die Türkei.1
Nach seiner Flucht wurde er von der deutschen Justiz per Haftbefehl gesucht, während er in der Türkei ein luxuriöses Leben führte und in Edelboutiquen einkaufte. Türkische Medien berichteten von einer Auseinandersetzung auf der Partymeile Gümbet in Bodrum, bei der S. zusammen mit Mitgliedern der Hells Angels in eine Prügelei verwickelt war. Obwohl die Polizei Warnschüsse abgab, gelang es ihm, vom Tatort zu fliehen. S. war bereits zuvor in der Türkei in den Nachrichten, nachdem er in Istanbul angeschossen wurde – ein möglicher Vergeltungsschlag, da er jemandem Geld schuldete, das er trotz mehrfacher Aufforderungen nicht zurückzahlte. Trotz dieser Vorfälle lebt er weiterhin auf freiem Fuß.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang beschreiben und Straftatbestände nennen.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige?
- Seit wann ist der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
- Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Vorfall zu untersuchen, und wie wird die Landesregierung mit den türkischen Behörden zusammenarbeiten, um den Fall weiter aufzuklären?
Markus Wagner
1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/in-der-tuerkei-deutscher-knacki-pruegelt-auf-hells-angel-ein-66b62777a0801e601e4d7197.
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4615 mit Schreiben vom 22. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang beschreiben und Straftatbestände nennen.)
Die Generalstaatsanwältin und die Generalstaatsanwälte des Landes haben mir unter dem 23. bzw. 24.10.2024 berichtet, Ermittlungen im Zusammenhang mit dem in der Kleinen Anfrage angesprochenen Vorfall in der Türkei würden in ihrem Geschäftsbereich nicht geführt.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine kriminalpolizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Erkenntnisse über die in der Kleinen Anfrage als S. bezeichnete Person in diesem Sinne liegen der Polizei Nordrhein-Westfalen nicht vor.
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige?
Die in der Kleinen Anfrage als S. bezeichnete Person ist ausschließlich im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und dies seit Geburt.
- Seit wann ist der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft? Auf die Antwort auf die Frage 3 wird Bezug genommen.
- Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Vorfall zu untersuchen, und wie wird die Landesregierung mit den türkischen Behörden zusammenarbeiten, um den Fall weiter aufzuklären?
Ein Rechtshilfeersuchen türkischer Behörden liegt nicht vor. Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind nicht ergriffen worden.