Kleine Anfrage 970
des Abgeordneten Markus Wagner vom 05.01.2022
Tumultlagen im Jahre 2022
Sogenannte „Tumultlagen“ werden in Nordrhein-Westfalen erst seit dem 1. Januar 2018 systematisch erfasst. Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD vom 21. Juli 2021 hat ergeben, dass für das Jahr 2020 insgesamt 67 und für das erste Halbjahr 2021 22 „Tumultlagen“ statistisch erfasst wurden.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele „Tumultlagen“ sind in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2022 erfasst worden?
- Welche Staatsangehörigkeit(en) besitzen diejenigen Personen, die im Jahre 2022 an bislang (vorläufig) erfassten „Tumultlagen“ beteiligt gewesen sind? (Bitte eine händische Einzelfallauswertung der im Zusammenhang mit den Tumultlagen gefertigten Strafanzeigen durchführen und nach Alter sowie Geschlecht aufschlüsseln.)
- Wie lauteten die Vornamen der in dem Jahre 2022 an „Tumultlagen“ Beteiligten mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens die Angabe bitte um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben)
- Wie viele der erfassten „Tumultlagen“ des Jahres 2022 wiesen erkennbare Bezüge zur Clankriminalität auf?
Markus Wagner
1 Vgl. Drucksache 17/144577, S. 1–2.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 970 mit Schreiben vom 31. Januar 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele „Tumultlagen“ sind in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2022 erfasst worden?
Insgesamt beläuft sich die Zahl der statistisch erfassten „Tumultlagen“ für das Jahr 2022 auf 37.
- Welche Staatsangehörigkeit(en) besitzen diejenigen Personen, die im Jahre 2022 an bislang (vorläufig) erfassten „Tumultlagen“ beteiligt gewesen sind? (Bitte eine händische Einzelfallauswertung der im Zusammenhang mit den Tumultlagen gefertigten Strafanzeigen durchführen und nach Alter sowie Geschlecht aufschlüsseln.)
Die Frage der Staatsangehörigkeit der im Jahr 2022 polizeilich erfassten Beteiligten an „Tu-multlagen“ wird mit der tabellarischen Aufstellung in Anlage 1 beantwortet.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich durch noch in Bearbeitung befindliche Strafverfahren Änderungen ergeben können.
- Wie lauteten die Vornamen der in dem Jahre 2022 an „Tumultlagen“ Beteiligten mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Falls die Landesregierung datenschutzrecht-liche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens die Angabe bitte um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben)
Die Vornamen der in 2022 polizeilich erfassten Beteiligten an „Tumultlagen“ mit deutscher Staatsangehörigkeit sind ebenfalls der Anlage 1 zu entnehmen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich durch noch in Bearbeitung befindliche Strafverfahren Änderungen ergeben können.
- Wie viele der erfassten „Tumultlagen“ des Jahres 2022 wiesen erkennbare Bezüge zur Clankriminalität auf?
In sieben Fällen konnten bei den erfassten „Tumultlagen“ des Jahres 2022 Bezüge zur Clan-kriminalität festgestellt werden.