„Tumultlagen“ in den Jahren 2021 und 2022

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 65
der Abgeordneten Markus Wagner und Prof. Dr. Daniel Zerbin vom 30.06.2022

 

Tumultlagenin den Jahren 2021 und 2022

Sogenannte „Tumultlagen“ werden in Nordrhein-Westfalen erst seit dem 1. Januar 2018 systematisch erfasst. Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD vom 21. Juli 2021 hat ergeben, dass für das Jahr 2020 insgesamt 67 und für das erste Halbjahr 2021 22 „Tumultlagen“ statistisch erfasst wurden.1

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie viele „Tumultlagen“ sind in Nordrhein-Westfalen im zweiten Halbjahr 2021 erfasst worden?
  2. Wie viele „Tumultlagen“ sind in Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2022 bislang (vorläufig) erfasst worden?
  3. Welche Staatsangehörigkeit(en) besitzen diejenigen Personen, die in den Jahren 2021 und 2022 an bislang (vorläufig) erfassten „Tumultlagen“ beteiligt gewesen sind? (Bitte eine händische Einzelfallauswertung der im Zusammenhang mit den Tumultlagen gefertigten Strafanzeigen durchführen und nach Alter sowie Geschlecht aufschlüsseln)
  4. Wie lauteten die Vornamen der in den Jahren 2021 und 2022 an „Tumultlagen“ Beteiligten mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens die Angabe bitte um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben)
  5. Wie viele der erfassten „Tumultlagen“ der Jahre 2021 und 2022 wiesen erkennbare Bezüge zur Clankriminalität auf?

Markus Wagner
Prof. Dr. Daniel Zerbin

 

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1 Vgl. Drucksache 17/144577, S. 1 – 2.


Der Minister des Innern hat mit Schreiben vom 19. Juli 2022 die Kleine Anfrage 65 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele „Tumultlagen“ sind in Nordrhein-Westfalen im zweiten Halbjahr 2021 erfasst worden?

Im zweiten Halbjahr 2021 sind in Nordrhein-Westfalen 13 „Tumultlagen“ statistisch erfasst worden.

  1. Wie viele „Tumultlagen“ sind in Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2022 bislang (vorläufig) erfasst worden?

Im ersten Halbjahr 2022 sind in Nordrhein-Westfalen 24 „Tumultlagen“ statistisch erfasst worden.

  1. Welche Staatsangehörigkeit(en) besitzen diejenigen Personen, die in den Jahren 2021 und 2022 an bislang (vorläufig) erfassten „Tumultlagen“ beteiligt gewesen sind? (Bitte eine händische Einzelfallauswertung der im Zusammenhang mit den Tumultlagen gefertigten Strafanzeigen durchführen und nach Alter sowie Geschlecht aufschlüsseln)

Die Frage der Staatsangehörigkeit der in 2021 und 2022 polizeilich erfassten Beteiligten an „Tumultlagen“ wird mit Anlage 1 beantwortet.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass einige Strafverfahren noch in Bearbeitung sind und sich hieraus Änderungen ergeben können.

  1. Wie lauteten die Vornamen der in den Jahren 2021 und 2022 an „Tumultlagen“ Beteiligten mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Falls die Landesregierung datenschutzrechtliche Bedenken anmelden sollte, sei auf den Bericht der Landesregierung, Vorlage 17/2067, vom 13. Mai 2019 verwiesen, in dem die angefragte Verfahrensweise möglich gewesen ist. Bei identischer Schreibweise eines Vornamens die Angabe bitte um einen Zahlenwert ergänzen, sodass erkennbar ist, wie viele Tatverdächtige denselben Namen getragen haben)

Die Vornamen der in 2021 und 2022 polizeilich erfassten Beteiligten an „Tumultlagen“ mit deutscher Staatsangehörigkeit sind der Anlage 2 zu entnehmen. Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Identifikation eröffnet, wird bei Beteiligten mit mehreren Vornamen nur der jeweils erste Vorname genannt.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass einige Strafverfahren noch in Bearbeitung sind und sich hieraus Änderungen ergeben können.

  1. Wie viele der erfassten „Tumultlagen“ der Jahre 2021 und 2022 wiesen erkennbare Bezüge zur Clankriminalität auf?

In sieben Fällen konnten bei den erfassten „Tumultlagen“ des Jahres 2021 und des ersten Halbjahres 2022 Bezüge zur Clankriminalität festgestellt werden.

 

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