Über 150.000 Sachsen verweigern Abgabe der GEZ – Wie schaut es in NRW aus?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1698

der Abgeordneten Markus Wagner und Sven W. Tritschler AfD

Über 150.000 Sachsen verweigern Abgabe der GEZ Wie schaut es in NRW aus?

Bis auf wenige Ausnahmen, ist jeder Haushalt in Deutschland zwangsweise dazu verpflichtet, jeden Monat 18,36 Euro an die öffentlich-rechtlichen TV- und Radiosender zu entrichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob man überhaupt über eigene Endgeräte öffentlich-rechtliche TV-und/oder Radiosender empfängt. Zahlen muss man trotzdem – es handelt sich schließlich um eine Zwangsabgabe. Die Antwort der sächsischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hat nun offenbart, dass es in Sachsen 2022 insgesamt 144.390 Privathaushalte und 7.845 Unternehmen gab, die sich in der höchsten Mahnstufe für nicht gezahlte Rundfunkgebühren befanden. Bei 49.456 säumigen Beitragszahlern hatte der MDR sogar eine Vollstreckung beim Gerichtsvollzieher beantragt. Fälle von Erzwingungshaft seien dem MDR allerdings in den letzten zehn Jahren nicht bekannt.1

Wie die Bild-Zeitung berichtet, endet bei anhaltender Nicht-Zahlung das Mahnverfahren mit einem Vollstreckungsersuchen beziehungsweise der Beauftragung eines Inkassounternehmens S., Chef der Staatskanzlei, weist darauf hin, dass man davon ausgehe, dass es sich wohl in der Vielzahl um Zahlungsverweigerer handelt, da die höchste Mahnstufe erreicht sei.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Mahnverfahren gegen Zahlungsverweigerer des Rundfunkbeitrages laufen jährlich in Nordrhein-Westfalen? (Bitte die Entwicklung seit 2018 bis heute nach Jahr, Alter, Geschlecht, Wohnort und Mahnstufe aufschlüsseln.)
  2. Welche Vollstreckungsmaßnahmen gegen säumige Gebührenzahler gab es in Nordrhein-Westfalen? (Bitte Art der Maßnahmen [zum Beispiel: Sachpfändung, Taschenpfändung, Kontopfändung, Lohnpfändung, Gehaltspfändung, Forderungspfändung] und Entwicklung seit 2018 bis heute nach Jahr, Alter, Geschlecht und Wohnort aufschlüsseln.)
  3. Wie oft und mit welchem Erfolg wurde einem Schuldner eine Vermögensauskunft abverlangt?
  4. Wie oft kam es zu Meldungen an die Schufa und Eintragungen in öffentliche Schuldnerverzeichnisse?
  5. Wie viele säumige Gebührenzahler wurden in Nordrhein-Westfalen in Erzwingungshaft genommen? (Bitte jeweils Dauer der Haft für die letzten zehn Jahre sowie nach Jahr, Alter, Geschlecht und Wohnort aufschlüsseln.)

Markus Wagner
Sven W.Tritschler

 

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1 Vgl. https:// www .bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/gez-152-235-gebuehren-verweigerer-in-sachsen-83453978.bild.html.

2 Ebenda.


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 1698 mit Schreiben vom 12. Mai 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung sowie dem Minis­ter der Justiz beantwortet.

  1. Wie viele Mahnverfahren gegen Zahlungsverweigerer des Rundfunkbeitrages lau­fen jährlich in Nordrhein-Westfalen? (Bitte die Entwicklung seit 2018 bis heute nach Jahr, Alter, Geschlecht, Wohnort und Mahnstufe aufschlüsseln.)

Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor.

Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) hat auf Nachfrage folgende Übersicht mitgeteilt:

Der WDR hat hierzu ausgeführt: „Hierbei handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung. Die Anzahl der hier dargestellten Beitragskonten ist daher nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der ausgebrachten Vollstreckungsersuchen pro Jahr, denn in der Stichtagsbetrachtung sind bspw. auch Vorgänge enthalten, die ggf. seit über einem Jahr noch nicht abgeschlossen werden konnten.“

Ergänzend hat der WDR darauf hingewiesen, dass sich Forderungen in der Regel auf der untersten Mahnstufe erledigten. Aus der Anzahl der in der Übersicht dargestellten Beitrags­konten in einer Mahnstufe sei daher nicht der Schluss abzuleiten, es handle sich um bewusste Verweigerer.

Der WDR hat ferner mitgeteilt, dass eine Auswertung der vorliegenden Daten nach demogra-fischen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Wohnort nicht möglich sei. Da diese Daten nicht explizit der Abwicklung des Beitragseinzugs dienten, würden diese nicht statistisch erfasst.

  1. Welche Vollstreckungsmaßnahmen gegen säumige Gebührenzahler gab es in Nordrhein-Westfalen? (Bitte Art der Maßnahmen [zum Beispiel: Sachpfändung, Taschenpfändung, Kontopfändung, Lohnpfändung, Gehaltspfändung, Forde­rungspfändung] und Entwicklung seit 2018 bis heute nach Jahr, Alter, Geschlecht und Wohnort aufschlüsseln.)
  2. Wie oft und mit welchem Erfolg wurde einem Schuldner eine Vermögensauskunft abverlangt?
  3. Wie oft kam es zu Meldungen an die Schufa und Eintragungen in öffentliche Schuldnerverzeichnisse?
  4. Wie viele säumige Gebührenzahler wurden in Nordrhein-Westfalen in Erzwin­gungshaft genommen? (Bitte jeweils Dauer der Haft für die letzten zehn Jahre so­wie nach Jahr, Alter, Geschlecht und Wohnort aufschlüsseln.)

Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 5 gemeinsam beantwortet.

Die Beantwortung der Fragen würde eine händische Durchsicht einer Vielzahl von unter­schiedlichen Behörden zugeordneten Vorgängen für die letzten fünf Jahre erforderlich ma­chen, die innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit vertretbarem Aufwand zu leisten ist.

So existiert insbesondere keine durchgängige und zentral abrufbare Zuordnung der erfragten Daten in Bezug auf säumige Beitragsschuldnerinnen und -schuldner.

Der WDR hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass ihm keine entsprechenden Daten vorliegen. Er hat ergänzend darauf hingewiesen, dass durch ihn keine säumigen Beitragsschuldnerinnen und -schuldner bei der Schufa gemeldet werden.

 

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